AK fordert Nachbesserung bei Pflegebonus
AK fordert Nachbesserung bei Pflegebonus
Die Beschäftigten in der Pflege sind wegen der Ausgestaltung des Pflegebonus enttäuscht und angefressen, sagt Steiermarks AK-Präsident Josef Pesserl und fordert eine Nachbesserung.
Pesserl berichtet von zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen, dass der von der Regierung angekündigte Pflegebonus von 2.000 Euro tatsächlich nur zu einem Bruchteil in den Geldbörsen ankommt, dass viele Beschäftigte überhaupt nichts bekommen und dass die Steirische Landesregierung den Bonus auch noch mit einer ungerechten Stichtagsregelung versehen hat. „Da ist vieles schiefgelaufen“, sagt der Präsident der Arbeiterkammer. Es sei verständlich, dass sich die Beschäftigten nicht ernst genommen fühlen und sauer sind.
Dieser Ärger über die Vorgaben des Bundes für den Pflegebonus und dessen Ausgestaltung durch das Land sorgen für einen Sturm der Entrüstung bei der AK: Beschwerden kommen per Telefon, E-Mail, über die AK-Homepage oder auch persönlich.
Konkret richtet sich der Zorn gegen drei Bestimmungen:
* Obwohl jede Tätigkeit in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wichtig ist, sind einzelne Berufsgruppen vom Pflegebonus ausgeschlossen. In den Spitälern fallen zum Beispiel die OP-Assistenz und der med.-techn. Dienst (z.B. Physiotherapie, Diätologie) um den Bonus um. Auch der Reinigungsdienst bekommt nichts.
* Der Bonus wird in der Steiermark nur für den letzten Dienstgeber gezahlt. Das heißt also, dass jemand, der zwar das gesamte Jahr 2022 im Pflegebereich tätig war, jedoch mit 1. Dezember den Dienstgeber wechselt, den Bonus nur für einen Monat bekommt.
* Insgesamt wurde mehr versprochen als gezahlt wird. Die Regierung sprach von 2.000 Euro, davon sind aber alle Abgaben zu entrichten. Letztlich bleiben für Vollzeitkräfte knapp 70 Euro netto pro Monat übrig.
WERTSCHÄTZUNG SIEHT ANDERS AUS!
Wertschätzung für den Pflegebereich sieht anders aus, sagt Pesserl: „Wir fordern von der Bundesregierung für alle in den Gesundheits-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen beschäftigten Personen die steuer- und abgabenfreie Auszahlung des Pflegebonus für alle Beschäftigungsmonate im Jahr 2022 zu gewährleisten.“
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