AK Anderl warnt: „EU-Kommission darf Streikrecht nicht infrage stellen!“

AK Anderl warnt: „EU-Kommission darf Streikrecht nicht infrage stellen!“

Ein neues Notfallinstrument für den Binnenmarkt geht nicht auf das Streikrecht ein

Wien (OTS) – Der neue Rechtsvorschlag der EU-Kommission schlägt ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt vor, welches die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen durch den Binnenmarkt sowie den freien Personenverkehr auch in Krisenfällen sicherstellen soll. Damit soll eine rasche Reaktion auf Notfälle wie der Corona-Pandemie oder der Energie-Krise möglich sein. Im Vorschlag fehlt jedoch ein verbindliches Bekenntnis zum Recht auf Streik. „Im schlimmsten Fall könnte ein Streik als Krise gewertet werden, die die Versorgungssicherheit oder den freien Personenverkehr gefährdet und mit Verweis auf die Verordnung niedergeschlagen werden“, warnt AK Präsidentin Renate Anderl. „Das widerspricht grundlegend der Menschenrechtskonvention sowie der EU-Grundrechtecharta. Das Bekenntnis zu Gewerkschaften und zum Streikrecht muss auch in der neuen Verordnung fix verankert sein.“

Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
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