VIRUS zu UVP: EU rechtswidrige Aushöhlung der Umweltprüfung darf nicht Gesetz werden
VIRUS zu UVP: EU rechtswidrige Aushöhlung der Umweltprüfung darf nicht Gesetz werden
Gesetzesentwurf bietet neben ein bisschen Licht auch viel Schatten
Heute endet die Begutachtungsfrist für den neuen Gesetzesentwurf zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die UVP-erfahrene Umweltorganisation VIRUS ortet im bisher öffentlich unbeachteten Thema Auflagen den größten Umarbeitungsbedarf. UVP-Experte Wolfgang Rehm: „Auflagen sind das zentrale Element der Umweltprüfung, sie müssen konkretisiert sein. Wenn stattdessen nur ein Konzept vorzulegen ist, dann wird die UVP ihres Kerns beraubt und ausgehöhlt. Alles andere an der Novelle ist im Vergleich bedeutungslos.“
Es sei nicht statthaft, ein Projekt erst im Laufe des Verfahrens oder danach auszuarbeiten sondern sei dies Projektierungsaufgabe, die vor Einreichung stattfinden habe. „Und Maßnahmen, die Genehmigungsvoraussetzung darstellen, müssen auch vor Genehmigung auf ihre Wirksamkeit und die dafür vorgesehenen Flächen auf ihre Eignung überprüft werden können,“ so Rehm. Dies fordere insbesondere im Naturschutz auch das europäische Recht. „Es wäre wenig hilfreich, angesichts von zwei laufenden Vertragsverletzungsverfahren einerseits viel Mühe darauf zu verwenden das Gesetz EU-fit zu machen und dann gleich mit einer neuen Mega-Unionsrechtswidrigkeit daherzukommen,“ warnt Rehm. Es dürfe bei allen Ablenkungsmanövern in der Öffentlichkeit durch UVP-ferne Politiker nicht vergessen werden, dass die längst überfällige Herstellung der EU-Rechtskonformität Hauptantriebskraft war, die Gesetzesreform zu starten. Dazu seien mit neuen Tatbeständen und geänderten Schwellwerten, die eine Prüfung auslösen, notwendige Verbesserungen vorgenommen worden. Auf der positiven Seite des Entwurfs seien weiters die Notwendigkeit aktualisierter Zeitpläne und klarere Verfahrensabläufe zu verbuchen, sowie der Versuch, die bisher völlig irrelevant gewesenen Top-Themen Klimaschutz und Bodenverbrauch zumindest irgendwie in der UVP zu verankern. Die Möglichkeit, Anträge für Windkraftanlagen zu stellen, auch wenn es noch keine Widmung gebe, sei ein positiver Impuls aber ihre Durchführbarkeit verfassungsrechtlich zu klären. Auf der negativen Seite stünden das Fehlen von wirksamen Genehmigungskriterien für Klima und Boden und ebenso fehlende Möglichkeit hier Maßnahmen vorzuschreiben. „Die großen Verfahrensbeschleunigungspotenziale liegen bei unvollständigen Projekten die nach Einreichung jahrelang überarbeitet werden müssen, bevor die Öffentlichkeit sie überhaupt zu Gesicht bekommt und bei nicht entscheidenden Behörden. Dies bleibt seit Jahren unbeleuchtet, stattdessen gibt es immer wieder gehässige Akteure mit ideologischer Schlagseite, die mit Parteienrechtseinschränkungen diesen noch eine Woche mehr abzwacken wollen. Diese Aufmerksamkeitsverteilung ist völlig unverhältnismäßig,“ kritisiert Rehm. Zu den Pyrrhussiegen beim Verfahrenstempo zähle auch, wenn unbedingt eine UVP vermieden werden soll aber dabei ebenfalls Monate und Jahre draufgehen würden. „Der größte Holler ist es in diesen Tagen allerdings, so zu tun als würde Erfolg oder Misserfolg der Energiewende in irgendeiner Weise am UVP-Gesetz hängen,“ so Rehm. Der in Begutachtung befindliche Ministerialentwurf zeige in vielen Punkten Überarbeitungsbedarf. „Geht man an diese Aufgabe sachlich heran, dann ist es möglich, die UVP endlich an die Anforderungen anzupassen, Klima- und Bodenschutz wirksam zu verankern und sie einerseits qualitativ aufzuwerten und gleichzeitig auch Problemverfahren schneller zu machen“, so Rehm abschließend.
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at
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