AK Erfolg: Geld zurück für Mieter:innen – Aus für Mietvertragsvertragsklauseln zu Betriebskosten & Co.
AK Erfolg: Geld zurück für Mieter:innen – Aus für Mietvertragsvertragsklauseln zu Betriebskosten & Co.
Generali Versicherung verwendet beanstandete Klauseln nicht mehr – Vermieter:innen mit ähnlichen oder gleichen Klauseln sollen Verträge bereinigen, zu viel verrechnetes Geld erstatten
Wien (OTS) – Die AK mahnte nach dem Konsumentenschutzgesetz mehrere ihrer Meinung nach unzulässige Vertragsklauseln zu Betriebskosten, Instandhaltungspflichten & Co. in den Mietverträgen der Generali Versicherung AG erfolgreich ab. Das Unternehmen hat die Unterlassungserklärung nun unterschrieben und wird die Klauseln so nicht mehr verwenden. Die betroffenen Mieter:innen erhalten insgesamt 629.336 Euro zurück, im Schnitt 2.724,40 Euro pro Wohnung – sie müssen nicht selbst klagen.
Ein Mieter brachte durch Überprüfung seiner Mietvertragsbestimmungen den Stein ins Rollen. Die Hausverwaltung verweigerte eine Reparatur unter Hinweis auf den Inhalt des Mietvertrages. Er ließ daraufhin seinen Mietvertrag von der AK prüfen. Die AK befand die „Betriebskosten“-Klauseln und eine Reihe anderer Bestimmungen für rechtswidrig. Eine Abmahnung des Unternehmens war nun erfolgreich:
Generali Versicherung AG hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben und wird bestimmte Vertragsbestimmungen nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen. Betroffen sind rund 231 Mieter:innen.
Die besagten Klauseln wurden bei 17 Wohnhausanlagen verwendet, die meisten davon in Wien, Salzburg und Bregenz. Es sind Wohnhäuser, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen, also frei finanziert errichtete Neubauten seit 1953.
Geld zurück für Mieter:innen
Die Generali Versicherung AG hat sich nach Intervention der AK bereit erklärt, schnell und unkompliziert zu hoch verrechnete Betriebskosten zurückzubezahlen. Die Mieter:innen bekommen für die Jahre 2019 bis 2021 insgesamt rund 629.335,73 Euro zurück. Im Durchschnitt sind das 2.724,40 Euro pro Haushalt. Künftig wird bei diesen Wohnungen der Betriebskostenkatalog angepasst. Wenn Mieter:innen später eingezogen oder schon übersiedelt sind, dann sind die zurückzuzahlenden Beträge geringer.
Wie kommen MieterInnen zu ihrem Geld?
Betroffene müssen nicht selbst bei Gericht klagen, um ihr zu viel bezahltes Geld zurückzubekommen. Die Generali Versicherung AG wird die Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Gutschrift informieren. Die Beträge werden rasch und unbürokratisch bei der nächsten Vorschreibung oder den nächsten Vorschreibungen abgezogen. Die Höhe der Gutschrift beträgt bis zu 39,27 Prozent der in den vergangenen drei Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge. Sie ist abhängig vom Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, der Wohnungsgröße und der Höhe der im Wohnhaus in den Jahren 2019 bis 2021 abgerechneten Betriebskosten. Bereits ausgezogene Mieter:innen sollen sich an die Service-Nummer/-Adresse) wenden: Apleona Real Estate AT GmbH, 1010, Bauernmarkt 12, Telefon: + 43 1 535 03 04, E-Mail:
realestate.at@apleona.com.
Andere Vermieter:innen verwenden ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten unklar und völlig überschießend definiert. Die AK fordert daher alle diese Vermieter:innen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre Mieter:innen zurückzuerstatten.
SERVICE: Ungültige Klauseln bei Generali – Mieter:nnen bekommen Geld zurück: Hier die Adressen der betroffenen Wohnhausanlagen:
https://www.ots.at/redirect/arbeiterkammer5
Arbeiterkammer Wien
ChefIn vom Dienst
+43 1 50165 12565
presse@akwien.at
https://wien.arbeiterkammer.at
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