EQS-Adhoc: Neue Klage aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen vom 13.11.2020 und 04.05.2022
EQS-Adhoc: Neue Klage aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen vom 13.11.2020 und 04.05.2022
EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Neue Klage aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich /
Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen vom
13.11.2020 und 04.05.2022
18.08.2022 / 18:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS – ein Service der EQS Group AG.
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Neue Klage aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich /
Aktualisierung der Veröffentlichung von Insiderinformationen vom
13.11.2020 und 04.05.2022
Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß
Art 17 MAR veröffentlicht, dass neben einer von einer deutschen
Zweckgesellschaft eingebrachten zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen
UNIQA Österreich Versicherungen AG („UNIQA Österreich“) als
Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG
(„FinanceLife“) auch von weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche
geltend gemacht wurden. Über die Klagsausdehnung der deutschen
Zweckgesellschaft hat UNIQA Insurance Group AG am 04.05.2022 eine
aktualisierte Insiderinformation gemäß Art 17 MAR veröffentlicht.
Ein Teil dieser bislang außergerichtlich geltend gemachten
Anlegeransprüche wurde nun gerichtlich geltend gemacht. UNIQA Österreich
wurde eine zivilrechtliche Schadenersatzklage von einem Kläger dieser
Anlegergruppen mit einem Streitwert von EUR 40.000 sA zugestellt. Die
Klage wurde beim Landgericht Traunstein in Deutschland eingereicht. Diese
Anlegergruppen sind andere als jene, deren Ansprüche die deutsche
Zweckgesellschaft geltend macht. Es ist nicht auszuschließen, dass von
diesen Anlegergruppen weitere zivilrechtliche Schadenersatzklagen bei
deutschen Landgerichten eingebracht werden. Der Kläger gehört zu
untereinander koordinierten Anlegergruppen, die gegen UNIQA Österreich
Ansprüche in einem insgesamt niedrigen dreistelligen Euro-Millionenbetrag
außergerichtlich behauptet haben.
Auch diese Ansprüche stammen aus dem bereits im Jahr 2011 beendeten
Deutschlandgeschäft von FinanceLife und werden von Anlegern geltend
gemacht, die in die Infinus Gruppe investiert haben und in Folge der
Insolvenz der Gesellschaften der Infinus Gruppe Forderungsausfälle
erlitten haben.
In dieser neuen Klage werden keine wesentlichen neuen Sachverhaltselemente
oder Vorwürfe im Vergleich zu dem anhängigen Verfahren vorgetragen. Nach
Ansicht von UNIQA Österreich sind die in der neuen Klage und
außergerichtlich erhobenen Vorwürfe und aufgestellten Behauptungen
unbegründet und die behaupteten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach
unberechtigt. UNIQA Österreich wird daher auch diese Ansprüche bestreiten
und die UNIQA Österreich rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur
Abwehr der Ansprüche ergreifen.
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18.08.2022 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 211 75-0
E-Mail: investor.relations@uniqa.at
Internet: www.uniqagroup.com
ISIN: AT0000821103
WKN: 928900
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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1423595 18.08.2022 CET/CEST
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