AK Kärnten-Katastrophenhilfe: Zinsfreies Darlehen und Soforthilfe

AK Kärnten-Katastrophenhilfe: Zinsfreies Darlehen und Soforthilfe

Wir bieten unseren Mitgliedern rasche finanzielle und rechtliche Hilfe im Katastrophenfall!

Klagenfurt (OTS) – Unwetteropfer aus Arriach und Treffen können ab sofort ein zinsfreies Sonderdarlehen in der Höhe von 20.000 Euro mit zusätzlicher nicht rückzahlbarer Soforthilfe von 1.500 Euro beantragen. AK-Präsident Günther Goach: „Wir bieten unseren Mitgliedern rasche finanzielle und rechtliche Hilfe im Katastrophenfall!“

Angesichts der schweren Unwetter in Kärnten bietet die Arbeiterkammer betroffenen AK-Mitgliedern – aus den Gemeinden Arriach und Treffen – ein zinsfreies Sonderdarlehen in der Höhe von 20.000 Euro. Zusätzlich erhält jeder Antragsteller 1.500 Euro nicht rückzahlbare Soforthilfe. „Unser tiefstes Mitgefühl gilt allen Betroffenen der Unwetterkatastrophe, insbesonders den Angehörigen des Todesopfers. Jetzt ist es wichtig, dass die Hilfe schnell passiert und dort ankommt, wo sie gebraucht wird“, so Goach und erklärt: „Das Darlehen kann direkt auf unserer [Homepage]
(https://kaernten.arbeiterkammer.at/index.html) beantragt werden.“
Bei Fragen ist die AK telefonisch unter 050 477-4002 erreichbar. Außerdem wird es Infotermine mit AK-Experten vor Ort in den Gemeinden geben. Diese werden noch bekanntgegeben. Goach weiter: „Meinen aufrichtigen Dank möchte ich den Einsatzkräften sowie ehrenamtlichen Helfern aussprechen, die den Menschen in dieser schweren Zeit zur Seite stehen und ihnen Hoffnung geben!“

Dienstverhinderung aufgrund von Unwettern

„Wenn man aufgrund von Unwetterschäden, Überflutungen oder Murenabgängen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor“, informiert Goach weiter. Arbeitnehmer sind aber dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber sofort zu melden und alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zur Arbeit zu erscheinen. Für alle arbeitsrechtlichen Fragen steht das Team der AK telefonisch unter 050 477-1004 zur Verfügung.

Versicherung: Wer zahlt Schäden an Haus und Auto?

„Vor allem beim Deckungsumfang, in punkto Unwetterschäden, gibt es je nach Alter des Versicherungsvertrages Unterschiede“, sagt Goach und richtet einen Appell an die Betroffenen der Unwetter: „Bei Unklarheiten wenden Sie sich an uns! Wir stehen für Anfragen und Prüfung des jeweiligen Vertrages bereit.“

Unsere Tipps für den Anlassfall:

* Dokumentieren Sie den Schaden mittels Fotos und Videos so genau
wie möglich und melden Sie ihn schnellstmöglich der Versicherung.

* Nach einer Schadensmeldung wird der Schaden zumeist von Sachverständigen der Versicherung geprüft. Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern: Wenden Sie sich an den AK-Konsumentenschutz:
050 477-2002.

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
0664/813 4887
f.hafner@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at

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