Bundesrat bestätigt Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung
Bundesrat bestätigt Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung
Grünes Licht auch für geänderte Corona-Regelungen, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und Oberstufenreform
Wien (PK) – Der Bundesrat hat heute für die weiteren gesetzlichen Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung in Österreich seine Zustimmung gegeben. Dabei geht es etwa um die Anbindung des Gasspeichers Haidach an das österreichische Gasnetz und die behördliche Entziehung ungenutzter Speicherkapazitäten. Zudem werden bis zum Jahr 2025 jährlich 100 Mio. € für Unternehmen bereitgestellt, um den Ausstieg aus russischem Erdgas zu fördern. Energieministerin Leonore Gewessler begrüßte die Bestätigungen der Länderkammer, da man dadurch einer unabhängigen und sicheren Energieversorgung einen Schritt näher gekommen sei.
Im Gesundheitsbereich gab die Länderkammer grünes Licht für eine Novelle zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz, die unter anderem Änderungen beim Contact-Tracing und bei Verkehrsbeschränkungen bringt. Auch eine Verlängerung von Corona-Sonderregelungen im Suchtmittelgesetz und in den Sozialversicherungsgesetzen passierten den Bundesrat. Zustimmung gab es zudem für die gesetzliche Verankerung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie.
Die letzte parlamentarische Hürde nahm auch eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes gegen Spekulationen beim gemeinnützigen Wohnbau. Eine Sammelnovelle mehrerer Schulgesetze, die etwa eine Reform der Oberstufe bringt, fand ebenso die Zustimmung der Bundesrät:innen.
Keine Mehrheit im Bundesrat bekamen hingegen die eingebrachten Entschließungsanträge der Oppositionsparteien.
Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz, Ausstieg aus russischem Erdgas wird mit 100 Mio. € pro Jahr gefördert
Mit der im Bundesrat einstimmig angenommenen Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz hat es auch in der Länderkammer die erforderliche Zweidrittelmehrheit dafür gegeben. Damit werden nunmehr sämtliche Speicheranlagen in Österreich und somit auch jene in Haidach zum Anschluss an das österreichische Leitungsnetz verpflichtet. Ungenutzte Speicherkapazitäten sind vom Speichernutzer unverzüglich anzubieten oder zurückzugeben. Bei schwerwiegenden Verstößen können Speicherunternehmen ihre Rechte als solche verlieren. Das ist etwa der Fall, wenn nicht bis 1. Juli des Jahres mindestens 10% des Speichers gefüllt sind.
Zudem werden jeweils 100 Mio. € in den Jahren 2022 bis 2025 als Ausgleich für die Mehrkosten beim Ausstieg aus russischem Erdgas für Unternehmen bereitgestellt. Das diesbezügliche Gasdiversifizierungsgesetz 2022 wurde von den Mandatar:innen heute mehrheitlich bestätigt. Abgezielt wird auf eine Erdgas-Diversifizierung und auf die Umrüstung von Anlagen auf den alternativen Betrieb mittels anderer Energieträger. Dabei geht es etwa um Kosten von Unternehmen für Leitungsrechte beim Transport von Erdgas nicht-russischer Herkunft nach Österreich. Die Fördermaßnahmen sollen weiters Mehrkosten für den Einsatz von nicht-russischem Erdgas betreffen, sofern nicht dadurch klimafreundliche, erneuerbare Energieträger bzw. Fernwärme ersetzt werden. Gefördert werden soll außerdem die Umrüstung von Energieerzeugungsanlagen in der Industrie und der Energiewirtschaft.
Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der SPÖ, in dem sie ein Verbot des Einbaus von Gasheizungen in Neubauten ab 1. Jänner 2023 bei gleichzeitiger Förderung kostengünstiger Alternativen forderte.
Grundsätzlich gehe es darum, unabhängiger von fossiler Energie und russischem Gas zu werden, es stelle sich jedoch die Frage, warum dies erst jetzt geschehe, hielt Günther Novak (SPÖ/K) fest. Die Lage sei ernst, weshalb schnelles Handeln nötig sei. Novak vermisste in diesem Zusammenhang die Vorlage eines Klimaschutz- und Energieeffizienzgesetzes. In Bezug auf das Gasdiversifizierungsgesetz betonte der SPÖ-Mandatar, dass man damit der Klimaschutzministerin einen „Fast-Blankocheck“ gebe, da das Ministerium die Förderrichtlinien selbst festlegen könne.
Der Beschluss zu einem Gaswirtschaftsgesetz sei eine nicht alltägliche Maßnahme in einer nicht alltäglichen Zeit, unterstrich Eduard Köck (ÖVP/N). Die Regierung zeige „enormes Leadership, um uns auf einen russischen Gaslieferstopp vorzubereiten“. Gleichzeitig sei es ein Gebot der Stunde, vielfältige Maßnahmen zum Energiesparen und zum Umstieg auf erneuerbare Energieformen wie Sonne, Wind, Wasser und Biomasse zu forcieren.
Das sah Michael Bernard (FPÖ/N) anders. Der FPÖ-Mandatar bezeichnete das Mittragen der Sanktionen gegenüber Russland als „unverantwortlich“ und sprach von „Sanktionsauswirkungsgesetzen“. So würden durch das Gasdiversifizierungsgesetz 400 Mio. € „verschleudert“, da aufgrund der langfristigen Lieferverträge mit Russland das Gas trotzdem bezahlt werden müsse. Zudem würde mit den Fördermitteln auch Fracking-Gas finanziert.
Da er einen Gaslieferstopp seitens Russlands als realistisch erachte, sei es umso wichtiger, alle Gasspeicher an das österreichische Netz anzuschließen, erklärte Adi Gross (Grüne/V). Damit komme man dem 80%igen Füllziel einen Schritt näher. Laut Gross ist es zudem essenziell, dass Europa in der Krise solidarisch handelt. Es brauche daher zumindest eine Einigung zur gesamteuropäischen Versorgung der geschützten Kund:innen, also auch aller Haushalte. Das Gasdiversifizierungsgesetz soll zudem dazu beitragen, das höhere Preise nicht an die Kund:innen weitergeben werden, so der Grünen-Mandatar.
Mit den heutigen Beschlüssen sei man einer unabhängigen und sicheren Energieversorgung einen Schritt näher gekommen, betonte Energieministerin Leonore Gewessler. Kurzfristig gehe es dabei um die Sicherung der Befüllung der Gasspeicher, „damit die Menschen sicher durch den Winter kommen“. Gleichzeitig müsse man kontinuierlich die Abhängigkeit von russischem Gas reduzieren, da Russland kein verlässlicher Partner sei und Gaslieferungen als „Waffe“ einsetze.
COVID-19: Änderungen bei Contact-Tracing und Verkehrsbeschränkungen
Mehrheitlich grünes Licht gab der Bundesrat für eine Novelle zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz. Damit kommt es etwa zu Änderungen beim Contact-Tracing. Gesundheitsbehörden sollen künftig die Fallabklärung einschränken und priorisieren dürfen -allerdings nur, wenn sie den Aufwand objektiv nicht bewältigen können, etwa während Spitzen von Infektionswellen. Ebenfalls neu ist, dass der Gesundheitsminister künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung verfügen darf, um gänzliche Absonderungen hintanzuhalten. Außerdem werden die gesetzlichen Grundlagen für ein Erinnerungsschreiben für die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 geschaffen.
Keine Mehrheit konnte die FPÖ für ihren im Zuge der Debatte eingebrachten Antrag finden, mit dem sie erreichen wollten, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz mit 8. Juli außer Kraft tritt.
Mehrheitlich stimmte der Bundesrat auch Änderungen im Suchtmittelgesetz zu, die darauf abzielen, eine Corona-Sonderregelung in Bezug auf Substitutions-Dauerverschreibungen ein weiteres Mal bis 30. Juni 2023 zu verlängern. Ebenfalls mit Stimmenmehrheit passierte eine Novellierung des ASVG sowie weiterer Sozialversicherungsgesetze die Länderkammer. Damit sollen ärztliche Hausapotheken bis Ende des Jahres ein pauschales Honorar in der Höhe von 15 € für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln erhalten. Auch die Durchführung und der Kostenersatz von Corona-Impfungen durch Ärzt:innen im niedergelassenen Bereich wird bis Ende Dezember 2022 verlängert.
Einhellige Zustimmung gab es für die gesetzliche Verankerung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie. Durch eine Anpassung des Zahnärztegesetzes werden eine eigene Berufsbezeichnung etabliert sowie die Ausbildungsvoraussetzungen definiert. Da damit auch neue Aufgaben für die berufsrechtliche Kammer verbunden sind, wird auch das Zahnärztekammergesetz angepasst.
Grünes Licht für Novelle gegen Spekulationen beim gemeinnützigen Wohnbau und Oberstufenreform an den Schulen
Mehrheitlich grünes Licht gab der Bundesrat auch für eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz es, mit der Spekulationen beim gemeinnützigen Wohnbau verhindert werden sollen. Außerdem sind Maßnahmen zur Stärkung der Revision von gemeinnützigen Bauvereinigungen vorgesehen.
Im Rahmen einer Sammelnovelle mehrerer Schulgesetze stimmte der Bundesrat auch mehrheitlich für eine Reform der Oberstufe. Vorgesehen ist Umstieg auf die sogenannte Semestrierte Oberstufe für alle mittleren und höheren Schulen ab 2023/2024. Die Wahl der Organisationsform obliegt allerdings den Schulen, die autonom darüber entscheiden können, ob sie das System einführen oder bei der ganzjährigen Form bleiben wollen. Weitere Maßnahmen betreffen erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Lehrpläne, die Überführung von erprobten Schulversuchen ins Regelschulwesen, eine Flexibilisierung des Systems der Wahlpflichtgegenstände, die Etablierung von alternativen Lehr- und Lernformen sowie bedarfsgerechte Fördermaßnahmen.
In der Minderheit blieben zwei weitere Entschließungsanträge, die SPÖ und FPÖ im Zuge der Debatte eingebracht hatten. Die FPÖ wollte den Bildungsminister auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Schulbushaltestelle Bachbauer bei der Gaismaier-Siedlung an der B159 erhalten bleibt. Die SPÖ forderte in ihrem Antrag ein Schulpaket ein, das einen hochwertigen Schulbetrieb ab Herbst sicherstellt. Es sollte neben Planstellen für Lehrkräfte auch Corona-Sicherheitskonzepte enthalten. Bundesrat Andreas Lackner (Grüne/St) nutzte seine Wortmeldung zu den Bildungsthemen, um sich von der Länderkammer zu verabschieden. Er wechselt in den steirischen Landtag. (Schluss Bundesrat) med/kar
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