Ottenschläger: Neue und zeitgemäße Bestimmungen für Fußgänger und Radfahrer
Ottenschläger: Neue und zeitgemäße Bestimmungen für Fußgänger und Radfahrer
ÖVP-Verkehrssprecher: Förderung aktiver Mobilität von Fußgängern und Radfahrern für besseres Miteinander im Verkehr
Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Die 33. StVO-Novelle hat ihren Schwerpunkt auf der aktiven Mobilität und soll zeitgemäße neue Bestimmungen für den Fuß- und Radverkehr bringen“, betont ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger. „Beispielsweise werden Schulstraßen als eigenes Instrument verankert, um die Sicherheit aller rund um Unterrichtsbeginn und -Ende zu erhöhen“, so Ottenschläger, und weiter: „Darüber hinaus implementieren wir ein Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen sowie das Freihalten einer Mindestbreite im Sinne der Fußgänger.“ Weiters werde die Gefahrensituation beim Ein- und Ausstieg aus öffentlichen Verkehrsmitteln entschärft, eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung eingeführt sowie ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der LKW-Sicherheit beim Abbiegen gesetzt.
„Künftig gibt es definierte Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern, es wird die Möglichkeit des Nebeneinanderfahrens mit einem Kind geschaffen sowie den Behörden, was die Platzierung von Verkehrszeichen betrifft, mehr Flexibilität bei der Radinfrastrukturplanung eingeräumt“, hält der ÖVP-Verkehrssprecher fest. Man habe die Begutachtung bei dieser Novelle sehr ernst genommen und einzelne Punkte auf Basis der Rückmeldungen aus der Praxis adaptiert.
Die wichtigsten Änderungen nach dem Begutachtungsverfahren auf einen Blick:
* Die vorgeschlagenen Bestimmungen für das Fahren mit Fahrrädern gegen die Fahrtrichtung in einer Einbahn, insbesondere wenn deren Querschnitt mehr als vier Meter aufweist, entfallen.
* Die „Acht-Meter-Schnittpunkt-Regelung“ für Kreuzungen entfällt.
* Aufnahme der Feuerwehren in den Kreis der begünstigten Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, etwa hinsichtlich der Regelungen zum Parken, Zufahren zum linken Fahrbahnrand etc. in Ausübung des Dienstes.
* Klarstellung zu Schrägparkplätzen: Ein Hineinragen im geringfügigen Ausmaß ist auch weiterhin möglich und von der Gesamtbreite des betroffenen Gehsteigs abhängig. Bei einem größeren Gehsteig kann auch ein größerer Überhang toleriert werden. Beispielsweise sieht Wien Schrägparkplätze nur dort vor, wo der Gehsteig mindestens zwei Meter breit ist. In einem solchen Fall können bis zu 50 Zentimeter Überhang toleriert werden.
* Beim Vorbeifahren an einer stehenden Straßenbahn mit
geschlossenen Türen im Haltestellenbereich ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt und es besteht eine Anhalte-Verpflichtung.
* Bei erlaubtem Befahren von Geh- und Radwegen mit KFZ ist eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h gestattet, wenn man sich Fußgängern nähert.
* Klarstellung der Regeln zum Reißverschluss beim Verlassen von Radwegen: insbesondere in welche Fahrtrichtung eingefädelt werden darf.
„In Summe haben wir jetzt ein sehr gutes und rundes Paket, mit dem wir das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer in den Vordergrund stellen und damit einen großen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit leisten“, unterstreicht Ottenschläger abschließend.
(Schluss)
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