EQS-CMS: EVN AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

EQS-CMS: EVN AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: EVN AG / Veröffentlichung gem. § 119
Abs. 9 BörseG
EVN AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

08.06.2022 / 18:10
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VERÖFFENTLICHUNG der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener
Aktien und des diesbezüglichen Beschlusses des Vorstands

Der Vorstand der EVN AG („Gesellschaft“) wurde von der Hauptversammlung
wiederholt ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, zuletzt
mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21.1.2016. Basierend auf diesen
Ermächtigungen hat die Gesellschaft mehrfach eigene Aktien erworben.
Zuletzt hat der Vorstand der Gesellschaft am 21.1.2016 beschlossen, auf
Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21.1.2016
eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von bis zu 1.000.000 Stück
– dies entspricht bis zu 0,556 % des Grundkapitals – über die Wiener Börse
zu erwerben. Das diesbezügliche Rückkaufprogramm begann am 28.1.2016 und
wurde am 5.10.2016 vorzeitig beendet. Derzeit hält die Gesellschaft
1.697.245 eigene Aktien.

Die Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der NIOGAS
Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft und der
Niederösterreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft NEWAG
sowie die Netz Niederösterreich GmbH und die EVN Wasser GmbH als
verbundene Unternehmen der Gesellschaft sind Verpflichtete aus einer
(gekündigten) Betriebsvereinbarung, welche insgesamt 636 Arbeitnehmern der
Gesellschaft, der Netz Niederösterreich GmbH und der EVN Wasser GmbH
(„Begünstigte“) einen Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung gewährt
(„Sonderzahlung IX“). Die Gesellschaft bietet Begünstigten an, einen Teil
der Sonderzahlung IX in Aktien der Gesellschaft abgegolten zu bekommen
(„Aktienangebot“). Konkret bietet die Gesellschaft den Begünstigten an,
Aktien der Gesellschaft für einen Gegenwert von knapp EUR 3.000 zu
erhalten, wobei der Gegenwert der erhaltenen Aktien zu 90% auf die
Sonderzahlung IX angerechnet wird. Hierzu wird auf Basis des
durchschnittlichen Schlusskurses der EVN-Aktie an Börsehandelstagen der
Wochen 27 bis 30 (4.7.2022 bis 31.7.2022) eine solche Aktienanzahl pro
Begünstigten errechnet, dass der Gegenwert der Aktien gerade noch unter
EUR 3.000 bleibt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, Ansprüche von Begünstigten aus der Annahme
des Aktienangebots durch Übertragung von eigenen Aktien der Gesellschaft
unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu
bedienen. Dazu wird auch auf den Bericht des Vorstands vom 25.5.2022 über
die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien verwiesen, welcher
gesetzeskonform veröffentlicht wurde und auf der Website der Gesellschaft
unter [1] http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien auffindbar ist.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird zunächst bekannt gemacht, dass
der Vorstand einen Beschluss über Vorstehendes gefasst hat, welchem der
Aufsichtsrat mit Beschluss vom heutigen Tag zugestimmt hat. Zudem wird
hiermit die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien an begünstigte
Mitarbeiter unter Angabe der nachstehenden Details nach § 5 Abs 2
Veröffentlichungsverordnung 2018 wie folgt bekannt gemacht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1
Z 8 AktG: zuletzt 21.1.2016. Für die beabsichtigte Wiederveräußerung ist
eine Ermächtigung der Hauptversammlung aufgrund von § 65 Abs 1b letzter
Satz AktG nicht erforderlich, weil es sich bei den Begünstigten
ausschließlich um Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw von verbundenen
Unternehmen handelt.

2. Tag und Art der Veröffentlichung des Vorstands- und des
Hauptversammlungsbeschlusses: 21.1.2016 elektronisch gemäß § 119 Abs 9 iVm
§ 119 Abs 7 sowie § 119 Abs 10 BörseG (bzw deren inhaltlich im
Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerbestimmungen im Börsegesetz 1989).

3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien:
13.6.2022 bis 22.7.2022 (jeweils einschließlich).

4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf
Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien.

5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Veräußerung eigener Aktien,
insbesondere auch den Anteil der zu veräußernden eigenen Aktien am
Grundkapital: Das endgültige Volumen steht noch nicht fest und berechnet
sich wie eingangs beschrieben. Auf Basis des Schlusskurses der Aktie der
Gesellschaft vom 7.6.2022 ergäbe sich ein maximales Volumen von 84.588
Stück, was einem Anteil am Grundkapital von 0,05% entspricht.

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Der
Gegenwert, welcher der Übertragung der Aktien zugrunde gelegt wird,
berechnet sich wie eingangs beschrieben und steht noch nicht fest.

7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere ob die
Veräußerung über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll oder
ob sie für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms verwendet werden sollen:
Die Veräußerung der eigenen Aktien wird außerbörslich an Arbeitnehmer der
Gesellschaft bzw von verbundenen Unternehmen wie eingangs beschrieben
stattfinden.

8. Allfällige Auswirkung der Veräußerung eigener Aktien auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: keine.

9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten
Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft: nicht anwendbar, weil keine
derartigen Optionen einzuräumen sind oder bereits eingeräumt wurden.

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der
Wiederveräußerung der Aktien gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung
2018 im Internet auf Ihrer Webseite unter
[2] http://www.evn.at/Uebertragung-eigener-Aktien veröffentlichen.

Maria Enzersdorf, 8.6.2022

Der Vorstand

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08.06.2022

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Internet: www.evn.at

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1371011  08.06.2022 

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