Anrainerlärmschutz: Klimaschutzministerium verweigert weiterhin Informationen – Wiederholte Anrufung der Gerichte notwendig
Anrainerlärmschutz: Klimaschutzministerium verweigert weiterhin Informationen – Wiederholte Anrufung der Gerichte notwendig
Klimaschutzministerin Gewessler unterstützt ÖBB nach wie vor bei der Verheimlichung von Informationen über die Lärmsituation am ÖBB-Verschubbahnhof in Graz
Graz/Wien (OTS) – Die Legal Clinic der Universität Graz, die sich mit Unterstützung von Eisenberger Rechtsanwälte der massiven Lärmsituation am ÖBB-Verschubbahnhof Graz-Gösting angenommen hat, bekam in den letzten Monaten bereits zweimal Rückendeckung vom Bundesverwaltungsgericht. Dennoch weigert sich die Klimaschutzministerin nach wie vor, Umweltinformationen zu erteilen.
Die Legal Clinic hat neben der beim OGH anhängigen Klage gegen die ÖBB auch umfangreiche Auskunftsbegehren nach dem Umweltinformationsgesetz an die ÖBB und die Umweltministerin (als Aufsichtsbehörde der ÖBB) gestellt. Erst Anfang Mai 2022 stellte das angerufene Bundesverwaltungsgericht Verfehlungen der Bundesministerin Leonore Gewessler, BA, wie zB „besonders gravierende bzw. krasse Ermittlungslücken“ fest. In einem weiteren Fall Ende Mai 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Informationen zu Bauarbeiten und Lärmbelästigungen mitteilungspflichtige Umweltinformationen sind. Beide Fällen wurden der Bundesministerin zur neuerlichen Entscheidung zurückgestellt.
Zum ersten Fall liegt nun eine weitere rechtswidrige Entscheidung der Bundesministerin vor. Neuerlich wurde die Erteilung von Informationen zur erhöhten Lärmbelastung seit 2019 verweigert. Dieses Mal pauschal mit der Begründung, die begehrten Informationen könnten der ÖBB im Gerichtsverfahren schaden. Das ist besonders bezeichnend, weil die ÖBB vor Gericht unverändert behauptet, es gäbe gar keine veränderte Lärmsituation.
Auch dieser Bescheid ist rechtswidrig. Nach dem Gesetz darf die Erteilung von Informationen über Lärmbelastungen nicht mit dem Hinweis auf laufende Gerichtsverfahren verweigert werden. Außerdem fehlt erneut eine ausführliche Begründung und Auseinandersetzung mit den begehrten Informationen und den berührten Interessen.
Rechtsanwalt und Betreuer der Legal Clinic der Universität Graz, Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger dazu: „Die Bundesministerin für Umweltschutz stellt weiterhin keine Umweltinformationen über den Lärm und dessen Ursachen zur Verfügung. Seit nun bald einem Jahr wird von der politischen Bewegung, die angeblich für Transparenz steht, mit allen Mitteln versucht, einen rücksichtslos agierender Staatsbetrieb auf Kosten der Anrainer in Graz Gösting zu schützen. Es entsteht der Eindruck, die ÖBB stehe unantastbar außerhalb des Zivil- und Verwaltungsrechts. Den in der Legal Clinic tätigen Studierenden offenbart sich eindrucksvoll, was Heinrich von Kleist vor Augen hatte, als er die Figur des Michael Kohlhaas geschaffen hat.“
Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger
0676 83647227
eisenberger@eisenberger.eu
Eisenberger Rechtsanwälte GmbH
Graz/Wien/Brüssel
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