Kinderschutzkonzepte entwickeln – Orte für Kinder sicherer machen!
Kinderschutzkonzepte entwickeln – Orte für Kinder sicherer machen!
Missbrauchsverdacht in einem Wiener Kindergarten – DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN und ECPAT Österreich plädieren für Kinderschutzkonzepte als verpflichtenden Standard
Österreich (OTS) – 19. Mai 2022 – Der Missbrauchsverdacht in einem Wiener Kindergarten macht betroffen und wirft viele Fragen auf – auch in Richtung Prävention. Was ist in einem Verdachtsfall zu tun? Wie können Eltern ihre Kinder unterstützen? Welche präventiven Maßnahmen können Organisationen setzen? Wie soll/kann mit Betroffenen gesprochen werden, wer ist zu informieren und unzählige weitere Fragen.
Übergriffe und Gewalt können überall dort passieren, wo Erwachsene mit Kindern zusammenleben oder arbeiten – im nahen Umfeld der Kinder sowie in Organisationen und Institutionen, in denen Kinder untergebracht sind bzw. unterrichtet und beaufsichtigt werden.
Kinderschutzkonzepte erhöhen die Sicherheit
Organisationen und Institutionen können dieses Risiko minimieren, indem sie ein umfassendes Kinderschutzkonzept entwickeln. Selbst wenn ein Restrisiko bleibt, so sind die Maßnahmen in einem Kinderschutzkonzept ein bewährtes Mittel im institutionellen Kinderschutz.
Mag.a Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich erklärt: „Kinderschutzkonzepte fußen auf einer umfassenden Risikoanalyse und präventiven Maßnahmen im Personalwesen, wie Einstellungskriterien, einem erweiterten Strafregisterauszug sowie einem Verhaltenskodex, dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift zustimmen. Sie umfassen auch das gesamte Beschwerdewesen und Maßnahmen die interne und externe Kommunikation betreffend und regeln das Vorgehen bei Verdacht auf Gewalt.“
Begleitend zu einem Kinderschutzkonzept – am besten in einem solchen integriert – benötigen jene Organisationen, in denen sich Kinder regelmäßig und über längere Zeit aufhalten, ein sexualpädagogisches Konzept, das einerseits Pädagog*innen Wissen über kindliche Sexualität vermittelt und einen souveränen Umgang mit dieser Thematik ermöglicht, andererseits Kinder auch stärkt, ihre eigenen Grenzen zu achten und sich Hilfe zu holen, wenn sie diese gefährdet sehen.
Kinderschutzkonzepte geben den Mitarbeiter*innen in einer Organisation Handlungssicherheit und schützen damit auch die Organisation.
Kinderschutzkonzepte ermöglichen ein klar geregeltes Vorgehen
bei Verdacht
„In einem Kinderschutzkonzept wird das Vorgehen im Verdachtsfall vorab detailliert überlegt und geplant und zwar individuell von jeder Organisation für unterschiedliche Szenarien“, beschreibt Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren. Dazu zählt, dass Mitarbeitende zwischen Grenzverletzung und Gewalt unterscheiden können, wissen, an wen sie sich bei einem „internen Verdacht“ (gegen eine mitarbeitende Person) wenden können, wer worüber zu informieren ist und welche Schritte der Reihe nach zu setzen sind.
Ein solcher Notfalls- oder Krisenplan zeigt auch klar, in welchen Situationen es Unterstützung von außen, z.B. durch eine Opferschutzorganisation, wie die Österreichischen Kinderschutzzentren, braucht. Kommunikation nach innen und in Richtung der Eltern, die ihre Kinder einer Organisation anvertrauen, ist hier ein wesentlicher Teil und Transparenz eine wichtige Grundhaltung im Kinderschutz. „Ziel ist es, das betroffene Kind und etwaige mittelbar und unmittelbar mitbetroffene Kinder immer im Blick zu behalten und die Organisation zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen“, erklärt Wolf.
Es empfiehlt sich auch, Kinderschutzverantwortliche in einer Organisation zu nominieren, die eine wichtige Lotsenfunktion im Verdachtsfall übernehmen können. Diese Kinderschutz-Beauftragten sind häufig auch die ersten Ansprechpersonen im Falle eines Verdachts in der Organisation. Daher brauchen Sie Wissen über Gewaltformen, Gewaltdynamiken und Angebote für Kinder und Eltern, um ihre Funktion gut auszuführen.
Verpflichtende Standards für den Kinderschutz gefordert
„Einmal mehr zeigt der aktuelle Fall, wie notwendig verbindliche Kinderschutzkonzepte für alle Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind“, betont Astrid Winkler. „Mit dem Regierungsabkommen der Wiener Stadtregierung von 2020, in dem der Ausbau von Kinderschutzkonzepten/Kinderschutzrichtlinien für den Elementarbereich festgeschrieben ist, ist die Stadt Wien grundsätzlich auf dem richtigen Weg – nun sollte zügig ein verpflichtender Standard daraus werden“, so die Expertin weiter.
Über 2 Jahre lang haben DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN und ECPAT Österreich, im Rahmen des EU-Projektes „Safe Places“ zahlreiche Gespräche mit politisch Verantwortlichen geführt, um Bewusstsein für die Notwendigkeit von Kinderschutzkonzepten zu schaffen. Unzählige Organisationen wurden geschult und in der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten begleitet.
Die Expertinnen verweisen auf die Online-Plattform [www.schutzkonzepte.at] (http://www.schutzkonzepte.at/) , auf der einerseits bereits die ersten Organisationen aus Österreich gelistet sind, die über ein umfassendes Kinderschutzkonzept verfügen und andererseits Informationen, Erklärvideos, ein Tutorial und ein E-Learning-Tool zur Verfügung gestellt werden, damit Organisationen -gut informiert – ihr Kinderschutzkonzept entwickeln können.
„Auch Eltern sind wichtige Partner*innen im Kinderschutz und fragen immer öfter bei der Wahl eines Angebotes für ihr Kind nach einem Kinderschutzkonzept“, schließt Wolf.
Plattform Kinderschutzkonzepte
[www.schutzkonzepte.at] (http://www.schutzkonzepte.at/)
Erklärvideo für Eltern:
[https://www.youtube.com/watch?v=EBEONXnkuSc]
(https://www.youtube.com/watch?v=EBEONXnkuSc)
Erklärvideo für Organisationen
[https://www.youtube.com/watch?v=HhaL17tI1Is]
(https://www.youtube.com/watch?v=HhaL17tI1Is)
DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
Martina Wolf
+43 (0)664 887 36 462
martina.wolf@oe-kinderschutzzentren.at
www.oe-kinderschutzzentren.at
ECPAT Österreich
Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung
Mag.a Astrid Winkler
+43 (0)6991 923 76 02
winkler@ecpat.at
www.ecpat.at / www.ecpat.org
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