Justizausschuss: Gemeinsame Initiative der Opposition zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr

Justizausschuss: Gemeinsame Initiative der Opposition zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr

Anträge von SPÖ, FPÖ und NEOS vertagt oder abgelehnt

Wien (PK) – Die Oppositionsparteien setzten im heutigen Justizausschuss eine gemeinsame Initiative zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen ebenso vertagt, wie SPÖ-Forderungen zur Kreditvergabe an ältere Menschen, zur Gleichbehandlungsanwaltschaft und zur Strafbarkeit beim Versand von „Dickpics“. Vertagt wurde auch eine NEOS-Initiative zum Kostenersatz bei Freisprüchen im Strafverfahren und ein FPÖ-Antrag für ein Maßnahmenpaket zum Schutz Minderjähriger fand bei den anderen Fraktionen keine Zustimmung und wurde abgelehnt.

SPÖ, FPÖ und NEOS setzen gemeinsame Initiative zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr

SPÖ, FPÖ und NEOS fordern in einem gemeinsamen Entschließungsantrag gesetzliche Anpassungen zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr (1321/A(E)). Der Tatbestand des § 256 StGB, der das Einrichten, Betreiben oder Unterstützen geheimer Nachrichtendienste zum „Nachteil“ Österreichs unter Strafe stellt, werde mitunter divergierend ausgelegt. Um auch im Gesetzestext die Rechtsprechung des OGH widerzuspiegeln und klarzustellen, dass bereits die „Beeinträchtigung grundlegender Interessen der Republik Österreich“ einen Nachteil darstellt, fordern die Oppositionsparteien die Aufnahme dieser Formulierung in den § 256 StGB. Außerdem sollen nach Willen der Opposition künftig auch weitere nachrichtendienstliche Aktivitäten, etwa gegen Organe oder Einrichtungen der Europäischen Union, als Tatbestand erfasst und das Strafmaß angehoben werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Österreich dürfe nicht Platz internationaler Spionageaktivitäten sein, unterstützte Wolfgang Gerstl (ÖVP) die Zielrichtung des Antrags, begründete aber seinen Antrag auf Vertagung damit, dass das Justizressort eine Präzisierung des Gesetzes erarbeiten und vorschlagen solle. Als „Warten auf Godot“ bezeichnete daraufhin Harald Troch (SPÖ) das „absurde Theater des ewigen Vertagens“. Durch dieses Nichthandeln würde Österreich ein Nachteil entstehen.

Die betroffenen Behörden sollten zu dem vorliegenden Vorschlag Stellung beziehen können, begründete Harald Stefan (FPÖ) einen gemeinsamen mit SPÖ und NEOS eingebrachten Antrag auf Ausschussbegutachtung. Dieser fand bei den anderen Fraktionen keine Zustimmung und blieb in der Minderheit.

Die Bestimmungen über die Spionagetatbestände seien nicht ausreichend und damit die Interessen der Republik nicht ausreichend geschützt, meinte Johannes Margreiter (NEOS).

SPÖ will Altersdiskriminierung auf Gesetzesbasis unterbinden

Die SPÖ richtet an die Bundesregierung einen Aufruf, eine Durchforstung von Gesetzen und Verordnungen auf Formen von Altersdiskriminierung zu veranlassen (2387/A(E)). Insbesondere soll Justizministerin Alma Zadić unter Einbindung des Österreichischen Seniorenrates eine Regierungsvorlage erarbeiten, die älteren Menschen die Kreditaufnahme zu üblichen Rahmenbedingungen ermöglicht. Wie in Deutschland sollten vorhandene Sicherheiten durch Immobilien für einen Kredit ausreichen, betonte Antragsteller Christian Drobits (SPÖ) und forderte eine zügige Umsetzung.

Derzeit würden viele Menschen trotz ausreichender Sicherheiten keinen Kredit nach einer Kreditprüfung erhalten, man arbeite deswegen intensiv an einer Lösung, erklärte Justizministerin Alma Zadić. Voraussichtlich werde dies in Form einer Novellierung der Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgen.

Auf die bereits von der Bundesregierung gesetzte Maßnahme einer Ombudsstelle verwies Johanna Jachs (ÖVP) und begründete die Vertagung durch die Regierungsfraktionen mit den bereits laufenden Gesprächen mit Branchen- und Interessensvertreter:innen. Man müsse gut überlegen, wie dieses wichtige Thema gelöst werden könne, pflichtete Ulrike Fischer (Grüne) bei.

Bei vorhandenen Sicherheiten sollte die Kreditvergabe nicht derart strikt gehandhabt werden, stimmte Harald Stefan (FPÖ) dem Antrag inhaltlich zu und kritisierte eine ungesunde Entwicklung, wonach es für Menschen mit normalen Einkommen immer schwieriger werde, Wohnimmobilien mittels Kredit zu erwerben.

SPÖ: Klagsrecht und -budget für Gleichbehandlungsanwaltschaft

Eines der zentralen Anliegen der Gleichbehandlungsanwaltschaft sei ein Klagsrecht und -budget für eine Mitwirkung an Gerichtsverfahren, so die SPÖ in einem Entschließungsantrag (2435/A(E)). Die Gleichbehandlungsanwaltschaft könne zwar Betroffene von Diskriminierung im Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission, aber nicht vor Gericht begleiten. Daher soll es ihr ermöglicht werden, Menschen effektiv bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen zu können, fordern die Sozialdemokrat:innen daher entsprechende Gesetzentwürfe sowie ein ausreichend hohes Budget. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Mit dieser Regelung würde ein effektiverer Diskriminierungsschutz ermöglicht, der Zugang zum Recht verbessert und Gerichte durch Musterklagen entlastet werden, hob Selma Yildirim (SPÖ) hervor. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft könnte bereits jetzt mit einer Vollmacht Betroffene vertreten, entgegnete Gertraud Salzmann (ÖVP) und plädierte für eine Ressourcenaufstockung bei der Gleichbehandlungskommission. In Verfahren ohne Anwaltspflicht könnte die Gleichbehandlungsanwaltschaft bereits jetzt die Vertretung übernehmen, meinte auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Wenn anwaltliche Vertretungstätigkeiten an Organisationen übergeben würden, sei dies kritisch zu beurteilen, erklärte Harald Stefan (FPÖ).

SPÖ fordert Strafbarkeit des Versendens von „Dickpics“

Sexuelle Gewalt und Machtmissbrauch seien in unserer Gesellschaft nach wie vor weit verbreitet, ruft die SPÖ in einem Entschließungsantrag in Erinnerung (2434/A(E)). Das ungefragte Versenden von Bildern männlicher Genitalien, sogenannten „Dickpics“, greife immer weiter um sich und sei eine Grenzüberschreitung, Machtdemonstration und klar als sexuelle Belästigung einzustufen. Für Betroffene entstehe oft eine große psychische Belastung. Ein rechtliches Vorgehen sei aktuell allerdings nur möglich, wenn regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg Genitalfotos verschickt werden oder bei unmündigen Opfern die Anbahnung von Sexualkontakten beabsichtigt sei. Die Sozialdemokrat:innen fordern daher die Strafbarkeit des ungefragten Versendens von solchen Bildern.

Mit einer neuen Regelung würde ein Schutzwall mit generalpräventiver Wirkung errichtet werden, forderte Selma Yildirim (SPÖ) diese Art sexueller Gewalt zu ahnden. Es gebe einen dringenden Regelungsbedarf gegen diese Form der Gewaltanwendung und Machtdarstellung, stimmte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) inhaltlich zu, begründete ihren Vertagungsantrag, der mit der Mehrheit von ÖVP und Grünen angenommen wurde, damit, dass hier noch intensive Diskussionen nötig seien. Es müsse vertieft diskutiert werden, wo dieses Thema rechtlich angesiedelt und wie es ausgestaltet werden solle, pflichtete Christian Stocker (ÖVP) bei.

FPÖ: Maßnahmenpaket zum Schutz von Minderjährigen

Für die Möglichkeit einer längerfristigen Unterstützung Minderjähriger durch Betreuung im geschlossenen Bereich plädiert Harald Stefan (FPÖ) in einem Entschließungsantrag (1190/A(E)). So sollen diese in schwierigen Lebenssituationen vor Suchtmittelmissbrauch, Obdachlosigkeit oder Prostitution geschützt werden. Darüber hinaus fordert er mehr Kriseninterventions-, Betreuungs- und Therapieplätze für „problembehaftete“ Jugendliche auch im Bereich der so genannten „vollen Erziehung“. Der wieder aufgenommene vertagte Antrag blieb im Ausschuss heute mit den alleinigen Stimmen der FPÖ in der Minderheit.

Wenn keine Gefährdung besteht, hat der Staat Kinder nicht einzusperren, meinte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) und verwies wie Gudrun Kugler (ÖVP) auf bestehende rechtliche Möglichkeiten bei dringlicher Gefahr.

NEOS: Erhöhung des Kostenersatzes bei Freispruch im Strafverfahren

Angeklagte erhalten bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung zwar einen Teil der Kosten ihrer Verteidiger:innen ersetzt, bei langen Verfahren decke der maximale Kostenersatz von 10.000 € aber nur einen geringen Teil der Kosten ab, thematisiert NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter mittels Entschließungsantrag (2454/A(E)). Betroffene würden oft auf erheblichen Verfahrenskosten „sitzen bleiben“. Dies führe auch oft zu Existenzproblemen. In der Strafprozessordnung soll daher der Kostenersatz an die tatsächlichen Kosten angepasst werden, fordern die NEOS.

Die geltende Regelung stamme aus einer Zeit, wo Ermittlungs- und Gerichtsverfahren kürzer dauerten, begründete Christian Stocker (ÖVP) seine inhaltliche Zustimmung und plädierte für eine Prüfung der Rechte von Beschuldigten, wie etwa auch eine Übernahme der Vertretungskosten bei Verfahrenseinstellungen. Die Schärfung der Beschuldigtenposition sei wichtig, meinte Selma Yildirim (SPÖ). Die geltende Regelung bringe für viele Menschen trotz Freispruchs massive Probleme, erklärte auch Harald Stefan (FPÖ). Die Kostensätze würden nicht annähernd die Verteidigungskosten abdecken, stimmte Georg Bürstmayr (Grüne) zu, begründete seinen Antrag auf Vertagung, der mit der Regierungsmehrheit angenommen wurde, aber damit, dass derzeit noch ein Verfahren am Verfassungsgerichtshof am Laufen sei, das eine der betreffenden Regelungen überprüfe. (Schluss Justizausschuss) pst

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