Teilbarkeit von 24-Stunden Betreuung für Entlastung in der Pflege notwendig

Teilbarkeit von 24-Stunden Betreuung für Entlastung in der Pflege notwendig

NÖAAB fordert weiterhin rechtliche Rahmenbedingungen von Seiten des Bundes

St. Pölten (OTS) – Das Thema Pflege und Vorsorge betrifft die gesamte Bevölkerung. Ist man auf Pflege angewiesen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die 24h Betreuung. Um hier kosten- und ressourcensparend arbeiten zu können, fordert der NÖAAB, dass eine 24-Stunden-Betreuungskraft zwei bis drei Personen in einem Haus (z.B. betreute Wohneinrichtung) betreuen darf.

NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister: „Erlerntes -besonders im Bereich der Gesundheit und Krankenpflege – soll unbedingt auch umgesetzt werden dürfen. Im Moment ist das leider noch sehr schwammig. Es braucht daher ganz dringend die Anpassung der GUKG-Novelle und endlich die schon so lange versprochene Pflegereform von Seiten des Bundes. Mit der Teilbarkeit der 24-Stunden Betreuung können wir dafür sorgen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden betreut werden können.“

NÖAAB Landtagsabgeordneter und Sozialsprecher Anton Erber sieht hier dringenden Handlungsbedarf.

„Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege muss in Österreich höchste Priorität haben. Ein erfolgreiches Pflegesystem bedeutet, dass es die optimale Leistung für alle garantieren muss. Deshalb ist die Teilbarkeit der 24h Betreuung ein wichtiger Schritt“, so Erber und weiter: „Wir freuen uns, dass das blau-gelbe Pflegepaket Fahrt aufgenommen hat und viele Entlastungen für Schülerinnen und Schüler bringt. Somit können interessierte und motivierte, zukünftige Pflegefachkräfte noch besser unterstützt werden.“

Sabine Müllenkampf
sabine.muellenkampf@noeaab.at

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