UNHCR zu Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes: Auch subsidiär Schutzberechtigte miteinbeziehen
UNHCR zu Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes: Auch subsidiär Schutzberechtigte miteinbeziehen
Appell, subsidiär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichzustellen
Wien (OTS) – Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR appelliert anlässlich der heute von Sozialminister Rauch und von ÖVP-Klubobmann Wöginger angekündigten Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, auch Verbesserungen für subsidiär Schutzberechtigte vorzunehmen.
Subsidiär Schutzberechtigte können aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt viele Jahre nicht in ihre Heimat zurück. Sie haben in Österreich Schutz erhalten und befinden sich in einer vergleichbaren Situation mit Flüchtlingen. Trotzdem haben sie bei Bedürftigkeit aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sie erhalten ähnlich wie Asylsuchende die relativ niedrigen finanziellen Leistungen der Grundversorgung, der Maximalsatz für eine Einzelperson liegt bei 365 Euro für Miete, Verpflegung und sonstige Ausgaben.
Dadurch ist für subsidiär Schutzberechtigte der Sprung in ein eigenständiges Leben und auch in eine Erwerbstätigkeit schwierig und sie müssen oft lange Zeit in organisierten Unterkünften, die eigentlich für Asylsuchende gedacht sind, ausharren.
„Wir appellieren an die Bundesregierung und Entscheidungsträger*innen, subsidiär Schutzberechtigte bei einer Neuregelung der Sozialhilfe miteinzubeziehen. Dies wäre nicht nur ein wichtiger Schritt bei der Armutsbekämpfung, sondern auch eine wichtige Starthilfe für die Betroffenen bei ihrer Integration. Davon würde auf lange Sicht die gesamte Gesellschaft profitieren“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
UNHCR begrüßt außerdem die heutige Ankündigung von Sozialminister Rauch und ÖVP-Klubobmann Wöginger, die Sozialhilfe künftig für Flüchtlinge aus der Ukraine zu öffnen. Auch für sie wird aus den oben genannten Gründen diese Unterstützung eine wichtige Rolle bei ihrer Integration und ihrem Ankommen in Österreich spielen.
Mag.a Ruth Schöffl, Tel.: +43 1 26060 5307, Mail: schoeffl@unhcr.org
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