Mit 18 raus und auf sich alleine gestellt
Mit 18 raus und auf sich alleine gestellt
19. Februar ist Internationaler Care Day – gleiche Chancen für Care Leaver!
Wien (OTS) – Care Leaver sind Kinder und Jugendliche, die nicht in einer intakten Familie bzw. ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen können. Drogenabhängigkeit, Gewalt oder psychische Erkrankungen ihrer Eltern zwingen sie in die Fremdunterbringung. Wo die meisten jungen Erwachsenen sich Schritt für Schritt mit elterlicher Unterstützung auf ihr Leben vorbereiten können, müssen Care Leaver mit 18 Jahren plötzlich auf eigenen Beinen stehen. Aufgrund regelmäßiger Monitorings der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen kennt die Kinder- und Jugendanwaltschaft die Lage der Kinder vor Ort sehr gut. Damit Care Leaver besser auf ihre Selbstständigkeit vorbereitet werden, fordert die Kinder- und Jugendanwaltschaft daher, die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche bis zum 24. Lebensjahr Unterstützung erhalten.
In einem [Interview mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft auf krone.tv] (https://www.krone.at/2628096) berichtet Sascha Rodleitner von seinen Erfahrungen in der Fremdunterbringung und die Zeit danach.
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
DSAin Dunja Gharwal, MA, Mag. Ercan Nik Nafs
(++43-1) 70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at
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