„Bürgeranwalt“: Genossenschaftswohnungen mit Kaufoption – wurde Mietern von der Genossenschaft zu viel versprochen?

„Bürgeranwalt“: Genossenschaftswohnungen mit Kaufoption – wurde Mietern von der Genossenschaft zu viel versprochen?

Am 19. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 19. Februar 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Kein Pensionszeitennachkauf für Mann mit Trisomie

Andreas S. ist 35 Jahre alt und wurde mit Trisomie geboren. Nach der Pflichtschule absolvierte er vier Jahre lang eine sogenannte Anlehre in den Sparten Haustechnik und Gartenbau und fand eine Arbeitsstelle. Um ihren Sohn im Alter finanziell abzusichern, wollten seine Eltern für dessen Ausbildungsjahre Pensionszeiten nachkaufen. Doch das erlaubt das Gesetz nicht, argumentierte die PVA. Lenkt die PVA nach Kritik von Volksanwalt Bernhard Achitz ein?

Nachgefragt: Tabuthema Inkontinenz. Bekommen Betroffene weniger Windeln finanziert als sie brauchen?

2021 kontingentierte die ÖGK die Zuteilung von Inkontinenzprodukten. Das führte zu massiven Einschränkungen bei den Betroffen. So müsste eine 95-jährige Mindestpensionsbezieherin plötzlich 600 Euro mehr pro Jahr ausgeben – oder eine Windel zwölf Stunden tragen. Die Wiener Pflege- und Patientenanwältin Sigrid Pilz kritisierte die Einschränkungen und auch bei der Volksanwaltschaft sind zahlreiche Beschwerden eingegangen. Hat sich die Situation für Betroffene nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio verbessert?

Genossenschaftswohnungen mit Kaufoption – wurde Mietern von der Genossenschaft zu viel versprochen?

Vor zehn Jahren zogen Mieterinnen und Mieter in einer Wohnhausanlage einer gemeinnützigen Genossenschaft im Süden von Wien ein. Damals sei ihnen mittels Modellrechnungen versprochen worden, dass bei einem späteren Kauf der Wohnungen ein Teil der bezahlten Mieten vom Kaufpreis abgezogen würde. Die Genossenschaft sieht das aber anders und verweist auf das Gesetz, das eine Anrechnung der Mieten grundsätzlich nicht vorsieht. Die Mieterinnen und Mieter fühlen sich getäuscht.

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