„Zwangskeule“ Impfpflicht: Keine Schonung für Arbeitnehmer?

„Zwangskeule“ Impfpflicht: Keine Schonung für Arbeitnehmer?

Schwerarbeiter werden durch die Impfung einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Linz (OTS) – „Ich bin nicht dafür, mit der Zwangskeule eines generellen Impfzwangs zu arbeiten.“ So tönte Vizekanzler und Sportminister Kogler noch in der Pressestunde vom 7. November 2021. Eine Impfung sei eine „wesentliche persönliche Entscheidung, die den eigenen Körper betreffe.“ Dies müsse auch für Sportler gelten.

Kaum zwei Wochen später, am 19. November 2021, verkündete der damalige Bundeskanzler Schallenberg die Einführung der allgemeinen Impfpflicht. Vom Parlament beschlossen und vom Bundespräsident besiegelt wurde die „Zwangskeule“ dann in der ersten Februarwoche 2022.

Häufung von Herzmuskelentzündungen bei Sportlern

Im internationalen Profi-Sport wurden in den letzten Monaten immer wieder Herzmuskel-Entzündungen diagnostiziert. Ungewohnt häufig wurde über Sportler, die plötzlich und unerwartet während des Training oder eines Spiels einen Herzinfarkt erleiden und oft auch daran versterben, berichtet. So ist kürzlich in Griechenland der 21-jährige Drittliga-Spieler Alexandros Lampis (GS Ilioupoli) nach einem Herzstillstand noch auf dem Platz verstorben. Aktuell sind auch drei Profifußballer aus Bayern betroffen: „Es ist auffällig: Plötzlich leiden drei Münchner Fußball-Profis an Herzmuskel-Entzündungen:
Alphonso Davies (21) vom FC Bayern, Keanu Staude (25) von 1860 München, Boubacar Barry (25) von Türkgücü München. Sie alle haben wegen einer Myokarditis, so der medizinische Fachbegriff, für unbestimmte Zeit striktes Sport-Verbot, müssen sich schonen. Alle drei sind nach BILD-Informationen von Corona genesen und/oder geimpft.“ (BILD online vom 4.2.2022)

Gesundheitsminister empfiehlt Schonung

Das Gesundheitsministerium nimmt zum Thema Herzprobleme nach einer Covid-Impfung auf seiner Homepage Stellung: „Fälle von Myokarditis und Perikarditis wurden in sehr seltenen Fällen hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung mit den COVID-19 mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax beobachtet, und zwar häufiger nach der zweiten Impfung und bei jüngeren Männern. Auf Grund von internationalen Sicherheitsberichten zu einem erhöhten Auftreten von Myokarditis und Perikarditis vorwiegend bei jüngeren Personen werden Impfungen mit Spikevax derzeit vorsichtshalber erst ab einem Alter von 30 Jahren empfohlen.“

Nun hat das gehäufte Auftreten von Herzmuskel- (Myokarditis) und Herzbeutelentzündungen (Perikarditis), insbesondere bei Sportlern, das Gesundheitsministerium zu einer weiteren Empfehlung veranlasst:
„Drei Tage nach der Impfung wird körperliche Schonung empfohlen, sowie Sportkarenz für eine Woche. Bei Erschöpfung, Müdigkeit oder Fieber innerhalb von 3 Wochen nach der Impfung soll körperliche Anstrengung und Leistungssport vermieden werden.“

Wo bleiben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen?

Für Arbeitnehmer:innen, die schwere körperliche Arbeit leisten, gilt diese Vorgabe aber anscheinend nicht. Kann ein Paketzusteller oder ein Bauarbeiter bei Auftreten von Symptomen nach der Impfung eine körperliche Anstrengung vermeiden, und das für drei Wochen? Bekommt ein Schwerarbeiter tatsächlich drei Tage nach der Impfung frei, und bei Auftreten von Erschöpfung, Müdigkeit und Fieber noch weitere drei Wochen?

„Es ist natürlich ein Unding den Bürgern eine Pflichtimpfung vorzuschreiben und dann von Ihnen zu verlangen, dass sie sich auf eigene Kosten – ohne Einräumung des Anspruchs auf zusätzlichen Gebührenurlaub – drei Tage schonen bzw. sich in ihrer Freizeitbetätigung drei Wochen lang einschränken“, erklärte Dr. Klaus Posani, Obmann der FAN Freie Arbeitnehmer Österreich.

Mit der Begründung der Erwerbsfreiheit und dem erklärten Ziel, dass den Firmen genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, gilt am Arbeitsplatz (noch) die 3G-Regel. Doch der „Impfdruck“ am Arbeitsplatz wird immer stärker. Für 3G fehlt jegliche rechtliche Grundlage, sie ist lediglich als politische Absichtserklärung zu werten. Still und heimlich setzen daher immer mehr Betriebe eine 2G-Regelung am Arbeitsplatz um, und verwenden das Impfpflichtgesetz als Vorwand.

„Menschen, für die die Erkrankung nach Infektion ein sehr geringes Risiko darstellt, werden durch die Impfungen einer durchaus großen Gefahr ausgesetzt, insbesondere dann, wenn sie schwere körperliche Arbeit verrichten müssen“, so Posani.

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