Teuerungsausgleich für bestimmte Gruppen passiert Sozialausschuss
Teuerungsausgleich für bestimmte Gruppen passiert Sozialausschuss
Kleine Pensionen bei BäuerInnen sollen gestärkt werden, Oppositionsanträge vertagt
Wien (PK) – Bereits vergangene Woche hatte die Regierung angesichts der steigenden Inflation einen Teuerungsausgleich angekündigt. Mit mehreren Abänderungsanträgen und einem Ausschussantrag haben die Abgeordneten diesen in Teilen nun im Sozialausschuss auf den Weg gebracht.
ÖVP, Grüne, FPÖ und SPÖ stimmten für die Einmalzahlung von 150 € für BezieherInnen einer Mindestpension, LangzeitbezieherInnen von Kranken- oder Rehabilitationsgeld sowie BezieherInnen einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG. Dem Teuerungsausgleich von ebenfalls 150 € für BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld gaben ÖVP, Grüne und FPÖ ihre Zustimmung. Ebenfalls von diesen drei Fraktionen befürwortet wurden Unterstützungsleistungen für Haushalte, die Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen, sowie für Studierende mit Studienbeihilfe. Diese Gruppen sollen eine Einmalzahlung von 300 € erhalten. Für pensionierte ErgänzungszulagenbezieherInnen wird der bereits im Dezember 2021 beschlossene Teuerungsausgleich nachvollzogen und ein zusätzlicher gewährt. Sie erhalten somit zweimal 150 € als Unterstützung.
Mehrere Vorschläge der FPÖ zum Umgang mit den steigenden Preisen und dem Pandemiemanagement wurden vertagt. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ angenommen wurden Änderungen beim sogenannten „fiktiven Ausgedinge“, die kleine Pensionen von BäuerInnen stärken sollen.
Teuerungsausgleich für MindestpensionistInnen und BezieherInnen von Kranken- und Rehabilitationsgeld
Ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Abänderungsantrag beinhaltet einen Teuerungsausgleich für BezieherInnen einer Ausgleichszulage in der Höhe von 150 €. Auch LangzeitbezieherInnen von Kranken- oder Rehabilitationsgeld sowie BezieherInnen einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG sollen von der Einmalzahlung profitieren. Ausbezahlt werden soll der Teuerungsausgleich Ende April. Er ist von der Einkommenssteuer befreit und unpfändbar. Für die Maßnahme stimmten ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ.
Mit dem Abänderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen zudem ein Honorar für GynäkologInnen festgelegt, das diese erhalten sollen, wenn sie Schwangeren eine Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht ausstellen. Sie sollen von der Sozialversicherungsanstalt 12 € pro Bestätigung erhalten. Der Bund ersetzt den Sozialversicherungsanstalten die Kosten.
Der ursprüngliche Antrag hatte zum Ziel, Regelungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) im Sinne der Leistungsharmonisierung anzugleichen (2214/A).
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) drückte eine „Zustimmung mit Bauchschmerzen“ aus. Denn mit der Einmalzahlung mache man die BürgerInnen zu BittstellerInnen und schaffe keine nachhaltige Lösung. Auch Verena Nussbaum (SPÖ) erhoffte sich eine nachhaltigere Maßnahme. Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kritisierte, dass es einen Zuschuss zu den hohen Heizkosten bereits zu Beginn des Winters gebraucht hätte und nicht erst Ende April. Sie sprach sich für eine vorgezogene Pensionserhöhung aus.
Die Kritik von Gerald Loacker (NEOS) fiel deutlich schärfer aus. Er warf der Regierung vor, die Inflation mit dem Teuerungsausgleich weiter anzuheizen. Man gebe viel Geld aus für wenig Wirkung und baue damit den Schuldenberg weiter auf. Das zeuge von fehlendem Respekt gegenüber den nachfolgenden Generationen und sei „zum Genieren“. Markus Koza (Grüne) sprach beim Vorwurf, die Einmalzahlung würde die Inflation anheizen, von einem Mythos. Die Inflation werde getrieben von steigenden Energiekosten, unterbrochenen Wertschöpfungsketten und pandemiebedingten Unsicherheiten. Der Teuerungsausgleich sei eine Reaktion auf die hohen Energiepreise und wirke als solche der Armutsgefährdung entgegen, so Koza.
Auf die Kritik der SozialdemokratInnen, die Unterstützungsleistung komme zu spät, entgegnete Bettina Zopf (ÖVP), man habe sich zuerst genau angesehen, wo das Geld wirklich benötigt werde, und nicht pauschal im Vorhinein Mittel ausgezahlt.
Teuerungsausgleich für zahlreiche weitere Gruppen
Ein umfassender Ausschussantrag von ÖVP und Grünen sieht den Teuerungsausgleich für weitere Gruppen vor. Wer von Jänner bis Februar 2022 mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld bezogen hat, soll ebenfalls eine Einmalzahlung von 150 € erhalten. Die Auszahlung ist für März 2022 geplant.
Mit einer Änderung des COVID-19-Gesetzes Armut werden dem Sozialminister weitere Mittel für die Bekämpfung von coronabedingten Armutsfolgen zur Verfügung gestellt. Die 22 Mio. € sind für einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 300 € pro Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalt vorgesehen. Auch Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, sollen mit einer Zahlung von 300 € unterstützt werden.
Außerdem soll die Finanzierung der Saison-Start-Hilfe sichergestellt werden, indem die Mittel dafür im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz von 60 auf 90 Mio. € aufgestockt werden. Die Saison-Start-Hilfe soll Saisonbetrieben jene Lohnkosten teilweise abgelten, die zu Beginn der Wintersaison 2021/22 bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind.
Für pensionierte BezieherInnen von Ergänzungszulagen soll es – wie für AusgleichszulagenbezieherInnen – zweimal 150 € zusätzlich geben. ÖVP und Grüne wollen mit ihrem ursprünglichen Antrag die im Dezember 2021 im Nationalratsplenum beschlossene Einmalzahlung für alle pensionierten ErgänzungszulagenbezieherInnen nachvollziehen (2217/A). Mit einem Abänderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen eine weitere Zahlung von 150 € als Teuerungsausgleich festgelegt. Insgesamt belaufen sich die Kosten laut Antrag und Abänderungsantrag auf 400.000 €. Sowohl der Ausschussantrag als auch der abgeänderte Antrag der Koalitionsparteien fand die Zustimmung von ÖVP, Grünen und FPÖ.
Es gehe um eine weitere Unterstützung für jene Gruppen, die besonders armutsgefährdet seien, legte Markus Koza (Grüne) dar. Für ihn handle es sich um ein umfangreiches Entlastungspaket, das auch wirke. Bettina Zopf (ÖVP) wies darauf hin, dass auch der Direktor der Vorarlberger Arbeiterkammer das Paket befürworte.
Gerald Loacker (NEOS) fand, es handle sich um ein falsches Signal für Arbeitslose, wenn es nun eine zusätzliche Zahlung gebe. Man solle eher Anreize setzen, damit Arbeitslose Jobs annehmen. Christian Drobits (SPÖ) wiederum kritisierte, dass arbeitslose Menschen, die Krankengeld beziehen, nicht vom Teuerungsausgleich profitieren würden. Arbeitsminister Martin Kocher entgegnete, diese Gruppe sei vom Teuerungsausgleich für BezieherInnen von Krankengeld, der im vorigen Tagesordnungspunkt diskutiert wurde, umfasst.
FPÖ-Vorschläge zu Inflation und Pandemie vertagt
Zahlreiche Anträge der Freiheitlichen wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. So spricht sich die FPÖ angesichts der hohen Inflation für ein staatliches Preismonitoring und einen Inflationsstopp aus (2229/A(E)). Im Fokus soll ein COVID-19-Warenkorb stehen, der etwa Preise für Lebensmittel, Hygieneartikel, Mieten, Heizen und Fahrtkosten beinhaltet. Wenn die Endverbraucherpreise um mehr als 10% abweichen, soll der Konsumentenschutzminister – nach Beschluss des zuständigen Ausschusses – einen Preisstopp beauftragen. Ferner fordert die FPÖ eine Treibstoffpreisdeckelung in Form einer Abgabenreduktion auf Treibstoff.
Eine Abstandnahme von Strom- und Gaspreiserhöhungen bei heimischen Energieversorgungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, fordern die Freiheitlichen in einem weiteren Entschließungsantrag (2001/A(E)).
Auch einen Antrag zur Änderung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes haben die Freiheitlichen eingebracht (2226/A). Damit soll das Gesetz am der Kundmachung zweitfolgenden Tag wieder außer Kraft treten. Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie will die FPÖ generell einen komplett anderen Weg als die Bundesregierung einschlagen, wofür sie wiederholt ihren „Plan B“ darlegte (2151/A(E)). Das freiheitliche Konzept setzt vor allem auf das Prinzip der Freiwilligkeit, eine flächendeckende Antikörper-Erhebung sowie die frühzeitige medizinische Behandlung der infizierten Personen.
Neuerlich auf den Tisch gelegt hat die FPÖ auch ihre Forderung nach einem pandemiebedingten 1000-€-Gutschein für jeden und jede ÖsterreicherIn, der bis 31. März 2022 bei heimischen Betrieben eingelöst werden können soll (2107/A(E)).
Fiktives Ausgedinge soll bäuerliche Pensionen in geringerem Umfang schmälern
Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ hat der Sozialausschuss eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (2192/A) auf den Weg gebracht. Sie soll eine Verbesserung für die kleinsten bäuerlichen Pensionen bringen, indem das sogenannte „fiktive Ausgedinge“ die Pensionen künftig nur noch um 7,5% schmälern soll. Wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft oder verpachtet wird, werden für die Berechnung der Ausgleichszulage nicht die tatsächlichen Einkünfte (etwa Pachtzins, Verkaufspreis) angerechnet, sondern ein Pauschalbetrag, das „fiktive Ausgedinge“. Das verringert die Ausgleichszulage derzeit um 10% des jeweiligen Richtsatzes. Künftig sollen nur noch 7,5% auf die Ausgleichszulage angerechnet werden, die BezieherInnen also mehr Pension erhalten.
Von der Änderung seien ca. 30.000 Menschen in Österreich betroffen, legte Ernst Gödl (ÖVP) dar. Clemens Stammler (Grüne) bezeichnete die Änderung als günstige, aber treffsichere Maßnahme, um Altersarmut zu verringern. Für Peter Schmiedlechner (FPÖ) geht der Antrag in die richtige Richtung, wenngleich er das fiktive Ausgedinge als nicht mehr zeitgemäß bezeichnete. Für Gerald Loacker (NEOS) hingegen passe die Änderung nicht in ein Konzept. Er ortete, ebenso wie Michael Seemayer (SPÖ), Klientelpolitik. (Fortsetzung Sozialausschuss) kar
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