ÖAMTC: Verhaltenstipps für Fußgänger:innen auf Landstraßen
ÖAMTC: Verhaltenstipps für Fußgänger:innen auf Landstraßen
Mehr Sicherheit durch gute Sichtbarkeit und links gehen
Wien (OTS) – Egal ob keine Gehwege vorhanden sind, man sich Umwege sparen und eine Abkürzung direkt über die Landstraße nehmen möchte oder der Bus schon Betriebsschluss hat – es gibt viele Gründe warum Fußgänger:innen auf der Fahrbahn unterwegs sein können. Das falsche oder unachtsame Verhalten birgt allerdings ein großes Unfallrisiko:
Von 2018 bis 2020 verunglückten 201 Fußgänger:innen, die im Freiland auf der Fahrbahn gingen. Davon wurden 13 Personen tödlich verletzt, 50 Personen erlitten schwere Verletzungen. Die Altersgruppe der 15-bis 34-Jährigen stellt fast ein Drittel (30 Prozent) der verunglückten zu Fuß gehenden Personen dar und mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Unfälle ereigneten sich mit Pkw-Beteiligung, 21 Prozent mit Fahrrad-Beteiligung.
Richtiges Verhalten von Fußgänger:innen auf der Fahrbahn
Lässt sich das zu Fuß gehen auf der Fahrbahn nicht vermeiden, sollten folgende Verhaltenstipps unbedingt berücksichtigt werden:
* Links gehen – Gefahr sehen: Sowohl im Freiland als auch im Ortsgebiet verunglücken deutlich mehr zu Fuß gehende Personen am rechten Fahrbahnrand (73 Prozent) als auf der linken Seite. Auf das alte Sprichwort sollte man also weiterhin setzen und generell darauf achten, dass man als Fußgänger:in nicht zu fahrbahnmittig unterwegs ist, um einen ausreichenden Seitenabstand und gefahrloses Überholen durch andere Verkehrsteilnehmende zu gewährleisten.
* Sichtbarkeit erhöhen: Als zu Fuß gehende Person darf man nicht davon ausgehen, dass man von anderen Verkehrsteilnehmer:innen automatisch gesehen wird, selbst wann man als Fußgänger:in das herannahende Fahrzeug gut und schon aus weiter Entfernung wahrnimmt. Daher sollte die eigene Sichtbarkeit erhöht werden, zum Beispiel durch Reflektoren oder helle Kleidung bei Dämmerung, Schlechtwetter oder Nebel.
* Ablenkungen minimieren: Das Unfallrisiko erhöht sich enorm, wenn man unaufmerksam, übermüdet oder gedankenversunken am Verkehr teilnimmt – das gilt auch für zu Fuß gehende Personen, daher sollten auch sie Ablenkungen minimieren. Lautes Musikhören über Kopfhörer oder der ständige Blick auf das Smartphone kann schnell dazu führen, dass man andere Verkehrsteilnehmende zu spät wahrnimmt.
* Fahrbahn als Fußgänger:in vermeiden: Die beste Methode um das Unfallrisiko als zu Fuß gehende Person auf der Fahrbahn zu senken, ist selbstverständlich als Fußgänger:in Freilandbereiche zu meiden. Ideen für Neu- oder Ausbauten von Fuß- und Radwegen können bei Gemeinden eingebracht werden. Im Pannenfall sollte zu den oben genannten Verhaltenstipps auch dringend die Warnweste angezogen werden.
* Für Fahrzeuglenker:innen gilt aufmerksames und vorausschauendes Fahren: Lenkende Verkehrsteilnehmende sollten auch im Freilandbereich auf zu Fuß gehende Personen am Fahrbahnrand achten, nicht zu knapp vorbeifahren und frühzeitig das Tempo reduzieren. Das Anhupen einer zu Fuß gehenden Person sollte vermieden werden, da eine Schreckreaktion einen Unfall auslösen könnte.
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