Zadić: Mehr Geld für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
Zadić: Mehr Geld für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
Justizministerin setzt erste Erhöhung seit 2007 durch
Wien (OTS) – Mit 1. Jänner 2022 erhöht das Bundesministerium für Justiz im Rahmen des Justizbudgets die Stundensätze für psychosoziale Prozessbegleiter:innen um 15%. Das ist die erste Erhöhung seit Oktober 2007. Auch die Stundensätze für juristische Prozessbegleitung werden um 10 % aufgestockt. In diesem Fall erfolgte die letzte Erhöhung 2017.
Damit will Justizministerin Alma Zadić den hohen Ansprüchen an diesen Bereich Rechnung tragen: „Prozessbegleitung ist eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit für die wir motivierte und professionelle Expert:innen brauchen. Mit der Erhöhung der Stundensätze haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt, um diesen Anforderungen gerecht zu werden“, erklärt Justizministerin Alma Zadić.
Die Monate der immer wiederkehrenden Lockdowns haben gezeigt, dass alle Formen von Gewalt insbesondere gegen Frauen zunehmen. Das Jahr 2021 verzeichnet bisher 31 Femizide, 57 Mordversuche und schwere körperliche Gewalt. Zurück bleiben vor allem Kinder als Zeug:innen dieser Gewalttaten aber auch von Gewalt betroffene Frauen.
„Von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder als Zeug:innen von Gewalt wollen wir durch kostenlose juristische und psychosoziale Begleitung stärken und unterstützen“. Es sei wichtig Opfer auf diese Möglichkeiten aufmerksam zu machen, erklärt Justizministerin Zadić und verweist auf eine geplante Info-Kampagne.
Prozessbegleiter:innen werden tätig, wenn sich Gewaltopfer bei Opferschutzeinrichtungen, wie dem Weissen Ring, Zara, Gewaltschutzzentren oder dem Opfernotruf melden. Auch die Polizei informiert Opfer über ihre Rechte, Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. In allen Bereichen der Opferbetreuung arbeiten speziell geschulte Expert:innen, deren Kosten das Justizministerium übernimmt.
BM für Justiz
Martina Schmidt
Pressesprecherin der Justizministerin
0676898912303
martina.schmidt@bmj.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender