Volksanwaltschaft: Inklusion von Menschen mit Behinderungen scheitert an Unterfinanzierung
Volksanwaltschaft: Inklusion von Menschen mit Behinderungen scheitert an Unterfinanzierung
Achitz: Politik muss mehr tun, um allen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen
Wien (OTS) – „Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben bekommen wie alle anderen Menschen auch“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung (3. Dezember): „Alles andere wäre Diskriminierung, sagt die UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich auch Österreich bekennt. Die konkrete Umsetzung scheitert aber oft am Geld, das die öffentliche Hand dafür auf den Tisch legen müsste.“ Achitz zeigt das an drei exemplarischen Beispielen:
Selbstbestimmtes Wohnen ist ein Menschenrecht
„Für Menschen mit Behinderung muss es möglich sein, selbstbestimmt zu wohnen und die dafür notwendigen Unterstützungen zu bekommen“, sagt Achitz. In der Praxis fehlen dafür aber oft die geeigneten Wohnformen. Die betroffenen Menschen müssen oft einen Wohnplatz akzeptieren, der weit weg von der gewohnten Umgebung ist, oder in einer als ungeeignet empfundenen Großeinrichtung. Die dritte Variante: Sie bleiben auch als Erwachsene bei den Eltern, die dann auch Pflege und Betreuung übernehmen. Die Volksanwaltschaft hat zuletzt auf Fälle in Oberösterreich aufmerksam gemacht, wo Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen nach mehr als einem Jahr nach Anmeldung noch immer keinen geeigneten Wohnplatz in Aussicht hatten. Achitz: „Die UN-Behindertenrechtskonvention wird hier völlig ignoriert. Die Länder müssen geeignete Wohnformen organisieren und finanzieren.“
Wer für Arbeit nur ein Taschengeld bekommt, kann nicht selbständig leben
Viele Menschen mit Behinderungen könnten selbständig in eigenen Wohnungen leben, können sich diese aber nicht leisten. „Sie arbeiten Tag für Tag in Werkstätten, werden aber mit Taschengeld abgespeist, statt einen ordentlichen Lohn zu bekommen“, sagt Achitz. „Unbefriedigend und unzulässig“ – so hatte die Volksanwaltschaft diese Situation vor genau zwei Jahren in einem Sonderbericht beschrieben. In Behindertenwerkstätten haben die Beschäftigten auch keine Sozialversicherung. Sie sind auf die Mitversicherung bei den Eltern angewiesen. „Seit die Volksanwaltschaft dieses Problem aufgezeigt hat, gab es Bekenntnisse von allen Seiten, dass sich da etwas ändern muss, runde Tische wurden veranstaltet, aber wenn es konkret wird und um die Finanzierung geht, schieben Bund und Länder wieder die Verantwortung hin und her“, kritisiert Achitz.
Sonderbericht der Volksanwaltschaft: [https://bit.ly/2JFGU2U] (https://bit.ly/2JFGU2U)
Sonderbericht in Leicht Lesen: [https://bit.ly/3ogvNMA] (https://bit.ly/3ogvNMA)
Persönliche Assistenz ermöglicht Zugang zum Arbeitsmarkt – wenn man sie bekommt
Statt Menschen mit Behinderungen als ungeeignet für den Arbeitsmarkt abzustempeln, könnten sie mit Persönlicher Assistenz einem Beruf nachgehen. In Österreich bekommt man aber nicht eine Persönliche Assistentin bzw. einen Persönlichen Assistenten zur Verfügung gestellt, sondern einen Geldbetrag. „Wenn man niemanden findet, hat man Pech gehabt“, kritisiert Volksanwalt Achitz: „Vor allem am Land ist es schwierig, auch tatsächlich jemanden zu finden. Hier sind die Länder in der Verantwortung, sie sollten Personal organisieren und zur Verfügung stellen.“
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
+43 664 301 60 96
florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
volksanwaltschaft.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender