COVID-19: Sozialausschuss bringt Verlängerung von Sonderbetreuungszeit und Kurzarbeit auf den Weg

COVID-19: Sozialausschuss bringt Verlängerung von Sonderbetreuungszeit und Kurzarbeit auf den Weg

Langzeit-Kurzarbeitsbonus von 500 €, 10 Mio. € mehr für Bekämpfung von Armut

Wien (PK) – Der Sozialausschuss brachte heute die Verlängerung der Corona-bedingten Sonderbetreuungszeit bis Ende März 2022 auf den Weg. Ebenfalls um drei Monate verlängert wird die Kurzarbeit für besonders von der Pandemie betroffene Betriebe. Außerdem stimmten die Abgeordneten für eine Langzeit-Kurzarbeitsprämie von 500 € für alle Personen, die zwischen März 2020 und Oktober 2021 mindestens zehn Monate sowie im November 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren.

Für Saisonbetriebe soll es eine Beihilfe für Lohnkosten geben, die ab Beginn des Betretungsverbots bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind. Diese Maßnahme passierte den Ausschuss ebenso wie eine Verlängerung des Bildungsbonus bis Ende 2022. Mit einem Ausschussantrag brachten die Abgeordneten außerdem die Aufstockung des Budgets für die Bekämpfung von COVID-19-bedingter Armut um 10 Mio. € auf den Weg.

Sonderbetreuungszeit wird bis Ende März 2022 verlängert

ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ stimmten für den von der Koalition eingebrachten Abänderungsantrag zur Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern in der Corona-Pandemie. Laut ursprünglichem Antrag sollte im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz bloß eine Zitatbereinigung vorgenommen werden (2070/A). Mit der Abänderung wird die Phase 6 der Sonderbetreuungszeit geregelt, die bis 31. März 2022 gilt. Danach kann der Arbeitsminister die Freistellung per Verordnung maximal bis zum Beginn der Sommerferien 2022 verlängern.

Wenn die Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 14 Jahren oder für Menschen mit Behinderung behördlich geschlossen werden, haben Arbeitnehmerinnen also einen Anspruch auf Freistellung von bis zu drei Wochen. Ihnen steht während dieser Zeit das volle Entgelt zu. Die Sonderbetreuungszeit gilt auch für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder von Kindern, die abgesondert wurden. Voraussetzung für den Rechtsanspruch ist, dass die Betreuung durch den oder die ArbeitnehmerIn notwendig ist, also nicht durch den anderen Elternteil oder Verwandte und Bekannte mit „sozialem Naheverhältnis“ zum Kind übernommen werden kann.

Wenn kein Rechtsanspruch besteht, ist Sonderbetreuungszeit auch nach Vereinbarung mit dem oder der ArbeitgeberIn möglich. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsleistung nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig ist. Das gilt auch für Lockdowns, wo – wie derzeit – der verpflichtende Besuch der Schule oder des Kindergartens ausgesetzt ist. Den ArbeitgeberInnen wird das gezahlte Entgelt durch den Bund ersetzt.

Die Sonderbetreuungszeit soll Eltern in der Pandemie entlasten, betonte Barbara Neßler (Grüne). Als positiv strich sie hervor, dass es sowohl den Rechtsanspruch als auch die Möglichkeit der Vereinbarung gebe. Generell sei es aber zu begrüßen, dass die Schulen im derzeitigen Lockdown offen seien, so Neßler. Petra Wimmer (SPÖ) hingegen kritisierte, dass die Verantwortung komplett auf den Schultern der Eltern laste. Sie müssten entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule schicken und seien auch noch auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn es um die Betreuung gehe. Sie plädierte eindringlich dafür, Lösungen für Familien mit schwer vorerkrankten Kindern bereitzustellen. Fiona Fiedler (NEOS) stellte die Frage in den Raum, warum es überhaupt eine Sonderbetreuungszeit brauche, wenn die Schulen doch offen seien.

Verlängerung der Kurzarbeit, Langzeit-Kurzarbeitsbonus

Ebenfalls mittels Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufs Tapet gebracht, stimmten die Abgeordneten für eine Verlängerung der bestehenden Kurzarbeitsregel für besonders betroffene Betriebe bis Ende März 2022. Sie erhalten weiterhin die vollen Kurzarbeitsbeihilfen.

Außerdem wird ein einmaliger Langzeit-Kurzarbeitsbonus von 500 € eingeführt. Ein Langzeit-Kurzarbeitsbonus kann ArbeitnehmerInnen gewährt werden, die in Folge von Lockdowns zwischen März 2020 und Oktober 2021 mindestens zehn Monate sowie im November 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren. Weitere Voraussetzung ist, dass die Personen vor der Kurzarbeit höchstens die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdient haben. So sollen vor allem für Menschen mit geringem Einkommen Verluste geschmälert werden. Laut Gesetzesentwurf sollen etwa 25.000 Menschen von dem Bonus profitieren.

Beide Regelungen waren einem Abänderungsantrag zum Arbeitsmarktservicegesetz untergebracht und wurden von ÖVP und Grünen unterstützt. Der ursprüngliche Antrag sollte nur eine ausschließlich für das Jahr 2014 anwendbare Bestimmung streichen (2071/A).

Markus Koza (Grüne) begrüßte, dass die Kurzarbeit nach einer Einigung der Sozialpartner mit der Regierung verlängert wird. Zum Langzeit-Kurzarbeitsbonus führte er an, dass insbesondere Branchen betroffen seien, wo die Einkommen niedrig seien und die ArbeitnehmerInnen daher Verluste durch die Kurzarbeit weniger gut verkraften. Der finanzielle Ausgleich sei daher sinnvoll und gerecht. Auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) zeigte sich überzeugt, dass der Bonus einigen Menschen helfen werde. Gerald Loacker (NEOS) führte an, dass in einigen Sparten, etwa dem Lebensmittelhandel, Personal fehle, während in anderen Bereichen viele Menschen in Kurzarbeit seien. Statt Brücken für einen Wechsel zwischen den Branchen zu bauen, würden mit viel Steuergeld Menschen in geschlossenen Betrieben gehalten und auch noch mit einem Bonus belohnt.

Alois Stöger und Josef Muchitsch (beide SPÖ) kritisierten, dass für den Bonus ein Kurzarbeitstag im November nötig sei. Das sei mit den Sozialpartnern so nicht vereinbart worden, sagten sie. Weil viele Unternehmen den November nämlich mit Zeitausgleich und Urlaub überbrücken, würde der Bonus somit vielen Menschen nicht zustehen. Der im Ministerium für den Arbeitsmarkt zuständige Sektionschef Roland Sauer entgegnete, dass die beantragte Regelung seines Wissens der Einigung mit den Sozialpartnern entspreche.

Unterstützung für Saisonbetriebe

Mittels Ausschussantrag wurden außerdem Änderungen im Arbeitsmarktfinanzierungsgesetz vorgenommen. Saisonbetrieben sollen demnach pandemiebedingt 65% der Lohnkosten abgegolten werden, die ab Beginn des Betretungsverbots bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind. Damit will man verhindern, dass in der Saison beschäftigte ArbeitnehmerInnen in andere Branchen abwandern. Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Sie darf erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission ausbezahlt werden. Die Änderung wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen.

Viele Betriebe hätten Arbeitskräfte aufgenommen und wurden dann vom Lockdown überrascht, so Laurenz Pöttinger (ÖVP). Die Maßnahme sei daher wichtig für das Tourismusland Österreich. Alois Stöger und Josef Muchitsch (beide SPÖ) kritisierten, dass diese Regelung bis Ende Dezember 2022 gelte, während jene Maßnahmen, die den ArbeitnehmerInnen zu Gute kommen, nur bis Ende März verlängert würden. Sektionschef Sauer stellte klar, dass es sich hierbei nur um die Frist für die Abrechnung handle, die Förderung beziehe sich auf den jetzigen Saisonbeginn.

Verlängerung des Bildungsbonus, 10 Mio. € mehr für Armutsbekämpfung

Im Arbeitslosenversicherungsgesetz haben ÖVP und Grüne mittels Abänderungsantrag im Ausschuss die Verlängerung von Corona-bedingten Sonderregeln beantragt. Ursprünglich soll bloß eine 2018 ausgelaufene Regelung aufgehoben werden (2072/A). ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ stimmten für die Änderung, durch die Sonderregeln beim Zugang für Selbstständige zur Arbeitslosenversicherung bis Ende März 2022 aufrecht erhalten bleiben. Außerdem wird der Bildungsbonus bis Ende Dezember 2022 verlängert. Der Zuschlag zum Arbeitslosengeld in Höhe von 120 € im Monat wird Arbeitslosen gewährt, die eine zumindest viermonatige Schulung oder Qualifizierungsmaßnahme im Auftrag des AMS absolvieren.

Zur Bekämpfung der COVID-19-bedingten Armut soll der Sozialminister ein zusätzliches Budget von 10 Mio. € erhalten. Das haben ÖVP und Grüne mittels Ausschussantrag vorgeschlagen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ angenommen. Aus den Mitteln können insbesondere Projekte zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zur Versorgungssicherheit durchgeführt werden.

Markus Koza (Grüne) zeigte sich erfreut über den weiterhin erhöhten Bildungsbonus. Arbeitsmarktpolitik, die in Ausbildung investiere, greife aus seiner Sicht nachhaltig am besten. Bei den zusätzlichen Mitteln zur Armutsbekämpfung hob er bestehende Projekte gegen Wohnungslosigkeit hervor. Zustimmung zu beiden Initiativen äußerte auch Alois Stöger (SPÖ). Er ersuchte jedoch die Regierung, die Verteilung der Kompetenzen auf Bund und Länder zu beachten. Gerald Loacker (NEOS) konnte dem Bildungsbonus wenig abgewinnen. Die Vermittlung von offenen Arbeitsplätzen sollte immer Vorrang vor Weiterbildungsmaßnahmen haben, sagte er.

Oppositionsinitiativen vertagt

Anträge von SPÖ und FPÖ wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vertagt. Das betraf etwa eine Forderung der SPÖ für eine weitere pandemiebedingte Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in der Höhe des Arbeitslosengeldes bis 30. Juni 2022 (1991/A).

Erneut auf der Tagesordnung stand zudem eine SPÖ-Forderung für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes (1539/A(E)), die ebenfalls vertagt wurde. 55% des Letzteinkommens würden bei vielen Menschen nicht mehr ausreichen, um die Kosten des täglichen Lebens zu decken. Daher wollten die SozialdemokratInnen eine Erhöhung auf 70% des zugrundeliegenden Einkommens erreichen.

Die FPÖ trat erneut für Maßnahmen gegen Corona-Langzeitarbeitslosigkeit (1826/A(E)) ein, bei denen vor allem besonders schützenswerte bzw. unterstützenswerte Gruppen, etwa Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen, über 50 Jahren oder mit maximal Pflichtschulabschluss, gefördert werden sollen. Sie forderten einen Plan, um 100.000 Arbeitslose aus diesen Gruppen wieder in Beschäftigung zu bringen.

Die FPÖ thematisierte außerdem schlechte Arbeitsbedingungen für MitarbeiterInnen in Corona-Teststraßen (2115/A(E)) und forderten eine Regierungsvorlage, mit der geregelte Arbeitszeiten einschließlich ausreichender Pausen für MitarbeiterInnen in Corona-Teststationen sichergestellt werden. Zudem sollen damit beheizte und hygienisch überwachte Toilettenanlagen sowie Zulagen und Bonus-Zahlungen für die MitarbeiterInnen festgelegt werden. (Fortsetzung Sozialausschuss) kar

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