Schwerpunktaktion der Finanzpolizei bei Paketdienstleister hat zahlreiche Strafen zur Folge

Schwerpunktaktion der Finanzpolizei bei Paketdienstleister hat zahlreiche Strafen zur Folge

Wien (OTS) – Die Finanzpolizei kontrollierte am 28. Oktober im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle die Subfirmen eines Paketdienstleisters im Raum Innsbruck. Knapp 60.000 Euro an Strafen und Forderungspfändungen sind nur die erste Bilanz, weitere Strafen aufgrund diverser Verstöße sind vermutlich die Folge.

„Steuer- und Abgabenbetrug geht immer zulasten der redlichen Unternehmen sowie der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Dieser erfolgreiche Schwerpunkteinsatz zeigt einmal mehr, dass die Finanzpolizei entschlossen dagegen vorgeht. Ich bedanke mich bei allen eingesetzten Kräften der Finanzpolizei und der Polizei, denn unser gemeinsames Ziel ist es, Österreich sicherer zu machen“, so Finanzminister Gernot Blümel.

In Zusammenarbeit mit der Polizei startete die Finanzpolizei am Donnerstag um 6 Uhr Früh die Schwerpunktaktion bei dem Tiroler Paketverteilzentrum. 24 Frächter mit insgesamt 13 inländischen und 57 ausländischen Personen wurden der Kontrolle unterzogen. Auch die Betriebsstätte einer Transportfirma sowie ein von ihr angemietetes Wohnhaus wurden genauer untersucht. Dabei wurden zahlreiche Delikte aufgedeckt.

So stellte man bei sechs Betrieben insgesamt zehn Übertretungen nach dem ASVG fest. Das hat Strafanträge mit einer Gesamthöhe von ca. 8.000 Euro zur Folge. Zudem wurden bei sechs Betrieben Forderungspfändungen beim Auftraggeber in Höhe von knapp 50.000 Euro gestellt.

Ein selbständiger Unternehmer legte eine Aufenthaltskarte vor, die jedoch für keine Erwerbstätigkeit gültig war. Somit übte er seine selbständige Tätigkeit illegal aus. Hier erfolgt eine Anzeige durch die Polizei und weitere Maßnahmen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Besonders eklatant fiel das Fehlverhalten der Paketfahrer beim verpflichtend zu führenden Lenkprotokoll aus. In 90 Prozent aller Fälle wurde festgestellt, dass ein solches Protokoll nicht geführt wurde oder nicht vorgelegt werden konnte. Anzeigen an das Arbeitsinspektorat sind die Folge.

Die Kontrolle des Wohnhauses einer Transportfirma führte zu drei Fällen, in denen vermutlich NoVA-Betrug vorliegt. Zudem konnte die Polizei hier einen Schlagring sicherstellen sowie kleinere Mengen Marihuana durch einen Drogenspürhund auffinden, was auch mehrere Anzeigen nach sich zieht.

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