Beschwerdeflut beim VKI: Energieanbieter wollen Preisgarantien umgehen

Beschwerdeflut beim VKI: Energieanbieter wollen Preisgarantien umgehen

VKI prüft Vorgehen gegen Kündigungsschreiben mehrerer Energieanbieter

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit massiven Beschwerden zu mehreren Energieanbietern konfrontiert. Konsumentinnen und Konsumenten beklagen, dass die Unternehmen bereits einige Monate nach Abschluss von Energielieferverträgen – trotz vereinbarter Preisgarantien – die Preise erhöhen wollen. Hintergrund für diese Maßnahmen sind offenbar die stark gestiegenen Großhandelspreise für Energie. Der VKI hält eine derartige Vorgangsweise für unzulässig und prüft rechtliche Schritte.

Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind heuer in Europa stark gestiegen. Die österreichischen Energieanbieter haben zum Großteil bisher abgewartet und die Preise nicht angepasst, nur wenige Anbieter haben in den letzten Monaten die Preise erhöht.

Derzeit gehen beim VKI zahlreiche Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten gegen mehrere Energieanbieter ein. Offenbar reagieren diese Energieunternehmen auf das geänderte Preisniveau des Großhandels und versuchen, bei ihren Kunden Preiserhöhungen durchzusetzen. In der Mehrzahl der Beschwerden geht es darum, dass die von den Energieanbietern in Aussicht gestellten Preisgarantien nicht eingehalten werden.

Manche Energieanbieter – wie die easy green energy GmbH & Co KG oder die Enstroga GmbH – versuchen unter anderem, die zugesagten Preise mittels Änderungskündigung zu erhöhen und bieten dabei entsprechende neue – deutlich höhere Preise an. Diese sollen gelten, wenn der Preiserhöhung nicht widersprochen wird. Erfolgt ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung, soll nach Vorstellung der Energieanbieter das Vertragsverhältnis enden.

Andere Energieanbieter – wie die Maxenergy Austria Handels GmbH – kündigen die Verträge nach Ablauf von 12 Monaten vor Ende der Preisgarantie und wollen sich damit der für sie ungünstigen Verträge entledigen. Beim VKI häufen sich die Beschwerden zu derartigen Problemfällen.

Der VKI hält derartige Vorgangsweisen für unzulässig und fordert die Energieanbieter auf, ihren Standpunkt zu überdenken. Verträge, bei denen eine Preisgarantie besteht, sind unverändert fortzuführen, und zwar jedenfalls bis zum Ende einer vereinbarten Preisgarantie. Änderungen von Energiepreisen sind nicht unvorhersehbar und kommen immer wieder vor. Sie können daher die aktuelle Vorgehensweise, die aus Sicht des VKI unzulässig ist, nicht rechtfertigen.

„Es kann nicht sein, dass Energieanbieter zugesagte Preisgarantien nicht einhalten und die vereinbarten Preise vor Ablauf der Preisgarantie zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen möchten“, kritisiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Wir prüfen rechtliche Schritte und werden notfalls eine gerichtliche Klärung herbeiführen.“

SERVICE: Weitere Informationen zu Kündigungen durch Energieanbieter gibt es auf [www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at).

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