Die ÖGHL begrüßt geplantes Sterbeverfügungsgesetz grundsätzlich
Die ÖGHL begrüßt geplantes Sterbeverfügungsgesetz grundsätzlich
Werbeverbot darf kein Informationsverbot sein
Wien (OTS) – Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) begrüßt in einer ersten Reaktion den nun vorliegenden Gesetzesentwurf zur Regelung der Freitodhilfe grundsätzlich. Begrüßt wird auch der geplante Ausbau von palliativmedizinischen Einrichtungen.
„Wir finden den geplanten Gesetzesvorschlag über weite Teile sehr gut. Allerdings müsste sichergestellt werden, dass hinter dem beabsichtigten Werbeverbot nicht ein generelles Informationsverbot steht – was unannehmbar wäre. Auch ein Gewinnverbot darf nicht bedeuten, dass gemeinnützig orientierte Vereine oder Ärzte ohne Bezahlung arbeiten müssen“, sagt Wolfgang Obermüller, Politiksprecher der ÖGHL.
Um notleidenden Menschen einen niederschwelligen Zugang zur Freitodhilfe zu ermöglichen, ist es unbedingt notwendig, dass Freitodhilfe auch in Hospiz- und Pflegeeinrichtungen möglich ist. Es ist für die betroffenen Menschen nicht zumutbar, dass sie für ihre letzten Schritte ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen.
Die ÖGHL erhält derzeit vermehrt konkrete Anfragen mit Wünschen zur Freitodhilfe und generell zur Selbstbestimmung bezüglich des eigenen Lebensendes. „Wir werden versuchen, auf Basis des neuen Gesetzes auch in Österreich ab 2022 auf höchstem ethischen Niveau ergebnisoffene Beratung und Freitodhilfe anzubieten. Als Verein orientieren wir uns dabei an Erfahrungen insbesondere aus der Schweiz und Deutschland“, so Obermüller.
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