Nehammer: Keine Toleranz bei rechtsextremen Aktionen an der Staatsgrenze
Nehammer: Keine Toleranz bei rechtsextremen Aktionen an der Staatsgrenze
Erneut Aktivisten des rechten Spektrums an Grenze zu Ungarn – keine Vorfälle, aber konsequente Beobachtung durch Polizei und Verfassungsschutz
Wien (OTS) – In der Nacht auf den 17. Oktober 2021 versammelten sich ca. 60 Aktivisten an der burgenländisch-ungarischen Grenze im Bereich Rechnitz. Laut eigenen Angaben wollte die Gruppe durch ihre Anwesenheit den Übertritt von „Illegalen“ über die Grenze verhindern.
„Das entschiedene Vorgehen gegen jede Form von Extremismus ist Teil der österreichischen Sicherheitsstrategie. Die Aktion der Identitären Bewegung an der Staatsgrenze zu Ungarn ist nicht tolerierbar. Der Verfassungsschutz beobachtet diese Entwicklung akribisch und setzt alle Maßnahmen, die im Rahmen des Rechtsstaates zulässig sind“, sagte Karl Nehammer am Sonntag.
Die Aussagen von Herbert Kickl im Juni 2021, wonach die Identitären ein „unterstützenwertes und interessantes Projekt“ seien, bzw. die Identitären „eine NGO von rechts sind“, seien eine Ermutigung für diese Gruppierung, so der Innenminister weiter.
Nehammer führte außerdem an, dass dieser Aktionismus auch die taktische kriminalpolizeiliche Arbeit stört: „Das Verhalten dieser extremistischen Gruppe behindert die Arbeit der Polizei, insbesondere die Überwachung der Grenze im Rahmen der strukturellen Ermittlungen zur Bekämpfung der Schlepperei.“
Aktionismus an Grenze
„Entschlossenes und entschiedenes Auftreten gegen Rechtsextremismus ist aktueller denn je“, so Karl Nehammer, der in diesem Zusammenhang die Novelle des Symbolegesetzes im Juli 2021 in Erinnerung ruft, wonach die Symbole der Identitären verboten sind.
Einheiten der Bundespolizei überwachten die als „Spaziergang“ titulierte Aktion von 22:00 Uhr bis zu ihrem Ende gegen 02:00 Uhr. Darüber hinaus steht dieses Verhalten auch generell unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes.
Im Vorfeld der Aktion wurden Identitätsfeststellungen durchgeführt. Während der Aktion kam es zu keinen Vorfällen. Ob diese Aktion ein strafbares Verhalten nach verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, etwa dem Versammlungsrecht, darstellen könnte, wird von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart geprüft.
Bundesministerium für Inneres
Oberst Markus Haindl, BA MA
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