ÖGB-Schumann rechnet mit baldiger Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung
ÖGB-Schumann rechnet mit baldiger Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung
„Da jetzt offenbar alle dafür sind, kann es doch nur schnell gehen“ – ÖGB-Vizepräsidentin fordert zudem einheitliches Rahmengesetz und verbesserte Öffnungszeiten
Wien (OTS) – „Der Vorstoß von Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf im Nachrichtenmagazin Profil ist sehr zu begrüßen. Außerdem freut es mich, dass nun auch die Grünen das Thema ernsthaft angehen wollen. Dadurch wird eine langjährige Forderung des ÖGB nun endlich auch zum zentralen Thema für die Bundesregierung“, kommentiert Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende des ÖGB. „Da damit jetzt offenbar alle dafür sind, gehe ich davon aus, dass die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr schon bald umgesetzt wird. Wenn sich alle einig sind, kann es doch nur schnell gehen“, sagt Schumann.
Einheitliche Regelungen und verbesserte Öffnungszeiten
Eine große Herausforderung ist laut Schumann zudem immer noch, dass die Kinderbetreuung in allen Bundesländern anders geregelt ist:
„Gerade bei der Elementarpädagogik im Kindergarten braucht es dringend ein bundeseinheitliches Rahmengesetz, um einheitliche und hohe Mindeststandards zu gewährleisten. Nur so kann wirklich Planungssicherheit für Eltern und Beschäftigte geschaffen werden“, so die ÖGB-Vizepräsidentin. Besonderes Augenmerk müsse dabei auf die Öffnungszeiten gelegt werden, denn „vielerorts ist aktuell aufgrund der Öffnungszeiten der Einrichtungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schlicht unmöglich.“ In Hinblick auf die kommende Budgetplanung wiederholt Schumann die ÖGB/AK-Forderung nach einer Milliarde Euro mehr pro Jahr für die Kinderbetreuung, „denn jedes Kind in Österreich verdient einen 1A-Kindergarten.“
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Mag. Toumaj Faragheh
Tel.: +43 664 614 518 0
toumaj.faragheh@oegb.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender