Compliance Analyse von BDO: Kein Fehlverhalten von Wolfgang Fellner festgestellt
Compliance Analyse von BDO: Kein Fehlverhalten von Wolfgang Fellner festgestellt
Alle Vorwürfe gegen Fellner wegen sexueller Belästigung nach ausführlicher Untersuchung widerlegt
Wien (OTS) – Die Geschäftsführung der „Mediengruppe Österreich GmbH“ hat im Mai 2021 beschlossen, die international anerkannte BDO Gesellschaft mit einer unabhängigen und objektiven Compliance Analyse nach internationalen Vorbildern (etwa einer ähnlichen Analyse jüngst beim Axel Springer Verlag Berlin) in Sachen des Vorwurfs einer angeblichen „sexuellen Belästigung“ gegen Wolfgang Fellner zu beauftragen.
Ausgangspunkt dafür waren die Vorwürfe ehemaliger Mitarbeiterinnen, Raphaela Scharf und Katia Wagner.
Dazu sind zwei laufende Gerichtsverfahren beim Arbeits- und Sozialgericht Wien unter Aktenzahl GZ 34 Cga 80/19m sowie GZ 34 Cga 93/19y anhängig.
Im Auftrag der Mediengruppe ÖSTERREICH wurden die Expertinnen und Experten von BDO mit dem formellen Auftrag vom 21. 6. 2021 mit der Durchführung einer unabhängigen und objektiven Compliance Analyse aller Unternehmen der „Mediengruppe Österreich“ beauftragt, die nunmehr mit 27. 8. 2021 abgeschlossen wurde.
Ziel des Auftrags war die Durchführung einer umfassenden Erhebung, inwieweit es durch den CEO der „Mediengruppe Österreich“, Wolfgang Fellner,
– „zu körperlichen Berührungen von Mitarbeiterinnen gekommen sei, welche die Würde einer Person beeinträchtigt oder für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig waren“
– zur „Forderung nach sexuellen Gefälligkeiten im Gegenzug zu beruflichen Vorteilen“ gekommen sei.
Die Compliance Analyse von BDO wurde unabhängig und objektiv durchgeführt und erfolgte völlig unabhängig und unbeeinflusst von der Geschäftsführung der Mediengruppe Österreich.
— Unabhängige und objektive Compliance Analyse von BDO
Für die Compliance Analyse wurden von BDO folgende Schritte gewählt:
– Es wurde ein Meldekanal über eine E-Mail-Adresse eingerichtet, bei dem alle MitarbeiterInnen des Unternehmens Vorfälle von sexueller Belästigung oder Mobbing, die sie selbst durch Wolfgang Fellner erfahren haben einmelden konnten. Wie international üblich standen die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person und der Schutz vor Repressalien bei dieser Meldestelle an erster Stelle. Die E-Mail-Adresse wurde von den unabhängigen ExpertInnen von BDO betreut und stellte einen sicheren Kommunikationskanal mit BDO dar. Die MitarbeiterInnen wurden mehrfach auf die Möglichkeit dieser anonymen Meldestelle hingewiesen. Alle Datenschutz-Vorschriften wurden dabei eingehalten.
– Es wurden Interviews mit der Belegschaft inklusive Mitgliedern des Betriebsrats und Führungskräften der Mediengruppe über mögliche persönliche Betroffenheit, Kenntnisse und Beobachtungen oder Beschwerden in Hinsicht sexueller Belästigung durch Wolfgang Fellner durchgeführt.
Vorgesehen waren auch Interviews mit den beiden Beschwerdeführerinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner sowie ihrem Rechtsvertreter, die zuvor in einem offenen Brief vom 10. 5. 2021 ihre Mitwirkung an der Compliance Analyse angeboten und zusätzliches Beweismaterial in Aussicht gestellt hatten. Frau Scharf und Frau Wagner waren im Laufe des zweimonatigen Compliance Analyse trotz mehrerer zur Auswahl stehender Termine und mehrfacher Kontaktaufnahme mit dem Rechtsvertreter zu keiner Stellungnahme bereit. Auch die vom Rechtsvertreter abgekündigten Unterlagen wurden nicht übergeben.
— Keine Wahrnehmung, keine Beschwerde zu sexueller Belästigung durch Wolfgang Fellner
Das nunmehr vorliegende Ergebnis der ComplianceAnalyse ist eindeutig:
Es wurde für den gesamten Untersuchungs-Zeitraum seit September 2016 (also der Gründung des TV-Senders oe24.TV) in der gesamten Mediengruppe Österreich und allen ihren Tochtergesellschaften von den aktuell beschäftigten MitarbeiterInnen keine einzige Wahrnehmung zu einer sexuellen Belästigung durch den CEO Wolfgang Fellner an BDO gemeldet.
– Im E-Mail-Postfach traf – trotz mehrfacher Kommunikation der Möglichkeit an alle MitarbeiterInnen – keine Meldung oder Beschwerde über eine sexuelle Belästigung durch Wolfgang Fellner ein.
– In den Interviews wurde keine Wahrnehmung, Meldung oder Beschwerde betreffend einer sexuellen Belästigung durch Wolfgang Fellner mitgeteilt.
– In den Interviews mit den Mitgliedern des Betriebsrats und den Führungskräften wurde ausdrücklich festgehalten, dass es in den letzten fünf Jahren – mit Ausnahme der intern eingebrachten Beschwerde von Raphaela Scharf – keine Beschwerde über eine sexuelle Belästigung durch Wolfgang Fellner gegeben hat.
— Sachverständige strafrechtliche Beurteilung durch Universitäts-Professor Dr. Klaus Schwaighofer
Die Untersuchungs-Ergebnisse der Compliance Analyse der BDO wurden zusätzlich vom Universitätsprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht, Herrn Dr. Klaus Schwaighofer, einer sachverständigen strafrechtlichen Beurteilung unterzogen.
Ohne auf das laufende Verfahren vor dem ASG einwirken und den Urteilsspruch vorwegnehmen oder präjudizieren zu wollen, ist im ASG-Verfahren mit der Aktenzahl GZ 34 Cga 80/19m zur Unterlassungsklage von Wolfgang Fellner gegen Raphaela Scharf festzustellen, dass nach den bisher vorliegenden Akten
– Alle vier AugenzeugInnen des Foto-Shootings am 14. 5. 2019 übereinstimmend festgehalten haben, dass sie keine Berührung und schon gar keine sexuelle Belästigung von Raphaela Scharf durch Wolfgang Fellner wahrgenommen oder beobachtet haben.
Somit haben im Verfahren Fellner gegen Scharf alle von Raphaela Scharf selbst nominierten ZeugInnen eindeutig ausgesagt, dass sie KEINE sexuelle Belästigung durch Wolfgang Fellner gesehen haben.
– Auch alle anderen ZeugInnen haben keinerlei sexuelle Belästigung durch Wolfgang Fellner wahrgenommen. Nur eine Zeugin (eine ehemalige TV-Mitarbeiterin) sprach von einem gegenseitigen „Po-Klapser, der einmal spaßhalber erfolgt sei, den sie aber nicht als sexuelle Belästigung empfunden habe“ und bei dem sie sich auch nicht mehr an ein Datum oder ZeugInnen erinnern konnte. Wolfgang Fellner bestreitet diese Behauptung vehement.
Auch im Fall von Katia Wagner, die behauptet, am 4.5.2015 von Wolfgang Fellner am Po begrapscht und dadurch sexuell belästigt worden zu sein, liegt mittlerweile eine eindeutige Aussage einer Augenzeugin, der Assistentin von Wolfgang Fellner, vor, wonach sie keine Berührung von Frau Wagner durch Herrn Fellner gesehen hat. Ebenso hält diese Zeugin auch die von Frau Wagner geschilderte „Verfolgungsjagd bis zur Toilette“ für „absolut ausgeschlossen und unwahr“.
Aus den mittlerweile vorliegenden SMS-Protokollen und Korrespondenzen in dieser Causa ergibt sich eindeutig, dass Frau Wagner und Herr Fellner eine über vier Jahre gehende einvernehmliche enge freundschaftliche Beziehung hatten. Herr Fellner wird von Frau Wagner in diesen SMS immer wieder als „Schatzi“, „Traummann“ und „Liebster“ bezeichnet. In den SMS-Protokollen ist auch bei allen Essens- oder anderen privaten Terminen ein eindeutiges Einvernehmen dokumentiert.
— Zusammenfassend: In fünf Jahren im Rahmen der Untersuchung keine einzige Beschwerde gegen Wolfgang Fellner
Aus der ComplianceAnalyse von BDO Consulting aber auch aus allen Verhandlungs-Protokollen des ASG und allen vorliegenden SMS-Protokollen und Interview/Zeugen-Aussagen sowie der sachverständigen strafrechtlichen Beurteilung von Professor Dr. Klaus Schwaighofer ergibt sich für die Geschäftsführung der Mediengruppe Österreich sowie der Austria Digital:
– Dass es aus juristischer Sicht keinerlei Hinweis auf ein strafgesetzlich relevantes strafbares Verhalten von Wolfgang Fellner in Hinblick auf sexuelle Belästigung durch unsittliche körperliche Berührungen gibt.
– Dass es weder in den Gerichtsverfahren noch in der Compliance-Analyse der BDO eine einzige ZeugInnen-Aussage gibt, die ein sexuelles Fehlverhalten von Wolfgang Fellner durch Berührungen oder verbale Belästigungen gesehen oder wahrgenommen hat.
– Dass es in den letzten fünf Jahren der Mediengruppe Österreich seit Gründung von oe24.TV keine Beschwerde aber auch keinen Hinweis auf eine sexuelle Belästigung oder ein anderes Fehlverhalten in sexueller Hinsicht durch Wolfgang Fellner gegeben hat.
– Dass laut Compliance Analyse der BDO auch beim Betriebsrat der Mediengruppe seit 2016 keine einzige Beschwerde – mit Ausnahme von Raphaela Scharf – über eine Belästigung oder ein Fehlverhalten von Wolfgang Fellner vorgebracht wurde.
– Dass schließlich auch beim im Rahmen der Compliance Analyse von BDO eingerichteten Mail-Postfach von den MitarbeiterInnen der Mediengruppe ÖSTERREICH und ihrer Tochterunternehmen keine einzige Meldung einer Belästigung oder eines Fehlverhaltens von Wolfgang Fellner eingegangen ist.
Somit ist zusammenfassend festzuhalten:
Die gegen Wolfgang Fellner bisher öffentlich vorgebrachten Vorwürfe sexueller Belästigung werden durch übereinstimmende Zeugen-Aussagen eindeutig widerlegt.
Insgesamt hat die Compliance Analyse von BDO keine einzige Meldung zu einem Fehlverhalten oder einer sexuellen Belästigung durch Wolfgang Fellner ergeben.
Für die Geschäftsführung der „Mediengruppe Österreich“ sind damit die Untersuchungen in dieser Causa abgeschlossen. Ein Fehlverhalten von Wolfgang Fellner wurde von keinem einzigen Interviewpartner beobachtet oder festgestellt und von keiner MitarbeiterIn der „Mediengruppe Österreich“ eingemeldet.
Mediengruppe ÖSTERREICH GmbH
Tel.: 01.58811 DW 1000
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