Attersee – Deutsch zu BVwG-Entscheidung: Werden für unser Recht kämpfen und vor Höchstgericht ziehen

Attersee – Deutsch zu BVwG-Entscheidung: Werden für unser Recht kämpfen und vor Höchstgericht ziehen

Faktische Enteignung des Seegrundstücks mit „allen juristischen Mitteln bekämpfen“ – SPÖ wird Revision bei Verwaltungsgericht und Beschwerde beim VfGH einbringen

Wien (OTS/SK) – Die SPÖ wird gegen die heute, Dienstag, zugestellte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das seit 70 (!) Jahren an die Sozialistische Jugend (SJ) verpachtete Seegrundstück eine illegale Parteienspende darstelle, alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einlegen. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch zeigt sich über die Entscheidung, die freilich nicht rechtskräftig ist, entsetzt: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ignoriert sowohl den historischen wie vertraglichen Kontext völlig.“ Dies könne die SPÖ in dieser Form nicht stehen lassen: Der Wille des jüdisch-sozialdemokratischen Geschwisterpaares Pollak, das in der NS-Zeit verfolgt wurde und später Grundstücke der Familie verkaufen musste, war es, das Seegrundstück am Attersee der Jugend kostenfrei zur Verfügung zu stellen. „Wir werden für den Willen der Familie Pollak kämpfen und sowohl Revision beim Verwaltungsgericht als auch Beschwerde beim Verfassungsgericht einbringen“, so Deutsch, der gegenüber dem SPÖ-Pressedienst bekräftigt, dass „das Parteiengesetz kein Vorwand sein soll, bewährte Jugendarbeit im oberösterreichischen Seengebiet zunichtezumachen!“ ****

Der Vorwurf, dass ein 70 Jahre alter Vertrag mit dem Land Oberösterreich heute eine Spende an die SPÖ darstellen würde, ist für Deutsch „schlichtweg absurd. Wir setzen uns gegen diese Entscheidung zur Wehr und werden mit allen juristischen Mitteln um das Vermächtnis der Holocaust-Überlebenden, den freien Seezugang, kämpfen.“ Denn der Vertrag der Familie Pollack mit dem Land Oberösterreich ist nach wie vor gültig. Dieser sichert der SJ zu, einen Campingplatz („Europacamp“) und ein öffentlich zugängliches, kostenfreies Bad zu betreiben. Und zwar für alle Menschen – egal aus welchem Land jemand kommt oder wie reich man ist.

Für die SPÖ ist die Rechtslage eindeutig: Beim Europacamp kann keine (illegale) Parteispende vorliegen, da die Pacht des Seegrundstücks vertraglich fixiert wurde. Es mangelt diesbezüglich schlicht an der für Spenden nötigen Qualifikation der „Freiwilligkeit“. Beim Europacamp kann weiters auch deshalb keine Parteispende vorliegen, weil bei solchen per Definition keine Gegenleistung erbracht wird. Die SJ dagegen erbringt eine Reihe von Gegenleistungen. Dazu zählt der freie Seezugang genauso wie der kostenlose Zugang zu Sanitäranlagen und Sporteinrichtungen.

Ferner enthält das Parteiengesetz keine Bestimmungen, wonach vor seinem Inkrafttreten getätigte Zuwendungen bestraft werden können. Und schließlich ist im Kaufvertrag des Landes Oberösterreich schwarz auf weiß festgehalten, dass die SJ seinerzeit ein „Bestandsrecht“ erhalten hat. Dieser Bestandsvertrag wurde ins Grundbuch aufgenommen und ist als Vermögenswert auch durch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums geschützt. Dass im gegenständlichen Fall versucht wird, aus einer privatrechtlichen Verbindlichkeit eine öffentlich-rechtliche Parteispende zu konstruieren, ist auch für viele Jurist*innen nicht nachvollziehbar.

Die SJ darf mit einfachgesetzlichen Bestimmungen keinesfalls um das ihr überlassene Recht – die Pacht des Grundstücks am Attersee – gebracht werden. Würde dieses Bestandsrecht unter Strafe gestellt, handelte es sich in letzter Konsequenz um eine Enteignung. (Schluss) ls/lp

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