FPÖ – Ragger: Volle Unterstützung für Verbandsklage zur Persönlichen Assistenz von Schülern!
FPÖ – Ragger: Volle Unterstützung für Verbandsklage zur Persönlichen Assistenz von Schülern!
Wien (OTS) – Ein Klagsverband stellt sich gegen das Bildungsministerium, weil diese Leistungen der Persönlichen Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbehinderungen oder Autismus-Störungen nach einer gescheiterten Schlichtung weiterhin verwehrt. Der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger zeigte sich empört: „Es ist an Niedertracht nicht zu überbieten, welche Schikanen sich Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Österreich und ihre Familienangehörigen gefallen lassen müssen! Während bei Kindern mit körperlichen Beeinträchtigungen die jeweilige Pflegestufe zählt, sind jene mit Sinnesbehinderungen vollkommen von den notwendigen Leistungen einer Persönlichen Assistenz ausgeschlossen. Ich frage mich, wie das denn mit der von Österreich unterschriebenen UN-Behindertenrechtskonvention zusammenpassen soll, in der man sich ausdrücklich verpflichtet hat, allen Schülerinnen und Schülern den gleichen Zugang zur Bildung zu gewähren!“
Ragger begrüßte die Verbandsklage: „Die gemeinsame Klage von den Organisationen BIZEPS, BSVÖ, Selbstbestimmt Leben Österreich und weiteren ist mit aller Solidarität zu unterstützen. Nicht umsonst gibt es dieses Recht im Behindertengleichstellungsgesetz. Wenn eine ganze Gruppe systematisch der Diskriminierung preisgegeben wird, dann muss ein Verband hier Gerechtigkeit erkämpfen. Und dann ist es auch die Aufgabe der Politik, hier in die Bresche zu springen und einen Rechtsanspruch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen auf Persönliche Assistenz zu schaffen, die diese dringend benötigen. Wenn wir in Österreich endlich lernen, alle Menschen mit den gleichen Rechten und Chancen auszustatten, dann werden wir auch diesen Bedarf nach Persönlicher Assistenz anhand der individuellen Notwendigkeit bestimmen.“
Laut Ragger kann man den Bedarf nach einer Assistenzleistung nicht von Pflegestufen oder der Art der Behinderung ableiten. „Nicht die Pflegestufe oder die Art der Behinderung soll entscheiden, ob jemand einen Rechtsanspruch hat oder nicht, sondern das ärztliche Gespräch unter Einbeziehung der Eltern. Wir haben uns in Österreich dazu entschieden, Inklusion in der Regelschule zu leben. Wenn wir es damit nun ernst meinen, dann müssen wir unseren Kindern alles mitgeben, was sie brauchen, um auch bestgerüstet am Regelunterricht teilnehmen zu können. Und es kann nicht sein, dass viele Kinder im Stich gelassen werden, weil sie aufgrund formaler Kriterien keine Aussicht darauf haben, angemessene Begleitung in Form der Persönlichen Assistenz zu finden. Wir Freiheitliche werden diese daher mit einem Antrag im Parlament versuchen, umzusetzen“, betonte der FPÖ-Behindertensprecher.
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