S1 Spange Seestadt: Bundesverwaltungsgericht wird Ludwig-Bescheid überprüfen
S1 Spange Seestadt: Bundesverwaltungsgericht wird Ludwig-Bescheid überprüfen
Akt lag 20 Monate inaktiv beim Magistrat
Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS bekanntgibt, hat sie im „2. teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren“ zur S1-Spange-Seestadt nun Beschwerde gegen den von Bürgermeister Ludwig unterzeichneten Bescheid der Wiener Landesregierung erhoben. Sprecher Wolfgang „Hier ist hauptsächlich Naturschutz Thema und litt das Verfahren unter formalen und inhaltlichen Mängeln. Pikant dabei ist, dass Wien dem Bund nach dem Gewessler-Machtwort für einen Autobahn-Klimacheck mit Klagen droht, aber das Verfahren 20 Monate ruhen hat lassen. Das Niederösterreichische Pendant wartet bereits seit August 2019 auf eine gemeinsame Weiterbehandlung.“
Wäre Wien hier nicht auf der Bremse gestanden, hätte das Bundesverwaltungsgericht die beiden Materienverfahren gemeinsam mit der UVP behandeln können, wie dies etwa bei der A5 Nordautobahn der Fall gewesen sei. „Neben Klimaschutz und der Eindämmung des steigenden Straßenverkehrsaufkommen sind uns auch Fragen des Artenschutzes ein großes Anliegen“, so Rehm. Nun werde sich das Bundesverwaltungsgericht in den kommenden Monaten mit der Rechtssache befassen und die beiden verbliebenen Verfahren wohl zusammenlegen. „Heute endet die Beschwerdefrist, auch zwei Bürgerinitativen haben Rechtsmittel eingebracht“, weiß Rehm. Das Verfahren war bereits im Jänner 2019 eingereicht worden, die Wiener Umweltschutzabteilung habe die öffentlich Auflage der Unterlagen jedoch erst Ende August 2020 kundgemacht und damit offenkundig das Ende des UVP-Beschwerdeverfahrens abwarten wollen. Es handelt sich bei der S1-Spange um eine Autobahnverbindung zwischen S1-Lobau-Autobahn/Lobautunnel einerseits und der bei der Stadt Wien angesiedelten Stadtstraße Aspern, die als allein nicht funktionsfähiger Flaschenhals zwischen der Spange und der A23 geplant sei. Hier habe man die ehemalige A23-Verlängerung gestückelt, die im Bereich der Spange situierte Anschlussstelle Seestadt Ost aber verfahrenstechnisch zur Stadtstraße dazugeschlagen. „Zur ohnehin verkomplizierten Situation ist noch dazugekommen, dass das Städtebauvorhaben Seestadt-Nord absichtlich so eingereicht worden ist, dass ca. 80% der Baufelder nur dann errichtet bzw. betrieben werden können, wenn gleich drei Straßenprojekte sich als umsetzbar erweisen. Anstatt ein simples Änderungsverfahren einzuleiten, wird diese vorbereitete Situation von Sima & Co nun dazu benutzt Stimmung zu machen und so zu tun als wäre Wohnungsbau von einigen Prestigeprojekten abhängig,“ kritisiert Rehm. Wien habe mit der Stadtstraße Aspern das Problem, zwar über eine Genehmigung zu verfügen, aber nicht wie genehmigt umsetzbar zu sein, weil man die Querung der U2 und der Ostbahn fehlgeplant habe. „Deshalb wurde ein Änderungsverfahren eingeleitet und der Versuch gestartet, die für die Umweltverträglichkeit notwendigen und vorgeschriebenen Nacht- und Wochenendarbeitsverbote wegzubekommen – auch das wird noch den Instanzenzug beschäftigen“, so Rehm abschließend.
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at
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