FPÖ – Ragger zu One-Stop-Shops für Menschen mit Behinderungen: Konzept muss bis Jahresende her!
FPÖ – Ragger zu One-Stop-Shops für Menschen mit Behinderungen: Konzept muss bis Jahresende her!
Wien (OTS) – Im gestrigen Sozialausschuss wurde auch ein Entschließungsantrag vom freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger zur Schaffung von One-Stop-Shops für Menschen mit Behinderungen bis zum 31. Dezember 2021 behandelt. Ragger forderte dabei, eine von allen Parteien bereits zugesagte Entschließung sofort umzusetzen: „Wir müssen schon jetzt damit beginnen, die Weichen für eine einfache Beantragung und einen niederschwelligen Zugang zu Hilfsmitteln und Betreuungsleistungen zu stellen. Zur Etablierung von One-Stop-Shops braucht es klare Zuständigkeiten und Richtlinien für die Behörden, damit künftig auch reibungslos etwa mit der Sozialversicherung oder dem AMS gearbeitet werden kann. Damit diese Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bundesweit schnellstmöglich entstehen können, braucht es zunächst eine behördliche Schnittstelle zu den Ländern. Hier bietet sich das Land Kärnten als Vorbild an, wo bereits vor zehn Jahren One-Stop-Shops im Pflegebereich erfolgreich umgesetzt worden sind, die auf der Bezirkshauptmannschaft angesiedelt wurden.“
Der FPÖ-Behindertensprecher sprach sich dabei für die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde aus: „Wir fordern eine rasche Sicherstellung der Versorgung an Mitteln und Beratung, sowie Betreuung und persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen ein. Es ist einfach unzumutbar, dass die Bürgerinnen und Bürger von Amt zu Amt geschickt werden, weil es an einer klaren Zuständigkeit fehlt. Dieser Missstand muss umgehend behoben werden. Damit uns das gelingt, wollen wir bis Ende dieses Jahres die ersten Umsetzungsschritte erreicht wissen, wobei sich die Bezirkshauptmannschaft als Schnittstelleneinrichtung anbietet. Dazu muss vor allem auch eine rechtzeitige Vorarbeit geleistet werden, damit One-Stop-Shops ihre Tätigkeit aufnehmen können. Um nicht unnötig noch mehr Zeit zu verschwenden, muss eine geregelte Arbeitsverschränkung und Kompetenzverteilung zwischen AMS, Sozialministerium, den Ländern sowie der Sozialversicherung sofort erarbeitet und hergestellt werden.“
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