FPÖ – Ragger für bessere Entlohnung für Gesundheits- und Pflegeberufe und Corona-Bonus

FPÖ – Ragger für bessere Entlohnung für Gesundheits- und Pflegeberufe und Corona-Bonus

Wien (OTS) – Der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger forderte im Sozialausschuss eine bessere Entlohnung sowie einen Corona-Tausender für die im Gesundheits- und Pflegebereich hart arbeitenden Mitarbeiter. „Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten in der Corona-Pandemie ausgerechnet im Pflege- und Gesundheitsbereich, leisten Unglaubliches und setzen Ihre eigene Gesundheit für die Ihrer Patientinnen und Patienten aufs Spiel und bekommen nach 30 Jahren Berufserfahrung einen Stundenlohn von sage und schreibe zehn Euro netto. Wer diesen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt ist, hat es verdient, auch eine entsprechende Anerkennung zu bekommen. Wir fordern daher eine leistungsgerechte Entlohnung unabhängig vom berufsrechtlichen Status für alle Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitsbereich sowie einmalig 1.000 Euro als Dankeschön“, so Ragger.

Da im Pflegebereich nach wie vor klare rechtliche und administrative Regeln fehlen, kann leistbare Pflege und Betreuung Betroffene und Angehörige vor große Herausforderungen stellen. Besonders arbeitsrechtliche Bestimmungen und bürokratische Verpflichtungen machen zu schaffen. Auch die Entlohnung soll für die Pfleger durch eine Trägerorganisation verbessert werden, stellte Ragger klar: „Mit einer eigenen Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung wollen wir den wichtigen Schritt setzen, adäquate Arbeitsverhältnisse mit unselbstständigen Pflegekräften sicherzustellen. Dass sich Pflegebedürftige um Anmeldungen, Lohnabrechnung und Urlaubsvertretung kümmern müssen, schafft auf beiden Seiten Probleme. Mit einer Bundesgenossenschaft haben wir die Möglichkeit, ohne Gewinnabsicht qualitativ hochwertige Leistungen transparent zur Verfügung zu stellen und mit dem Arbeitsmarktservice zusammenzuarbeiten, was auch Möglichkeiten zur Weiterbildung und geregelten Arbeitsverhältnissen bietet.“

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