FSG-Silvan: „Regierung verschiebt Angleichung von ArbeiterInnen und Angestellten schon wieder!“
FSG-Silvan: „Regierung verschiebt Angleichung von ArbeiterInnen und Angestellten schon wieder!“
Statt 1. Juli – neue Regelung tritt frühestens mit 1. Oktober 2021 in Kraft
St. Pölten (OTS) – Rudolf Silvan, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Niederösterreich, ist wütend: „Schon Morgen hätte die längst beschlossene, aber noch immer nicht umgesetzte Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen und Angestellten endlich Realität werden können. Doch die Angleichung wird nun frühestens mit 1. Oktober 2021 erfolgen!“ Dass die ArbeiterInnen wieder warten müssen, ist laut Silvan allein den Regierungsparteien geschuldet. Diese haben Ende Mai im Parlament einen weiteren Kniefall vor der Wirtschaft gemacht, den die Arbeiterinnen und Arbeiter nun bitter bezahlen müssen. Diese Gleichstellung wäre aber laut Silvan deshalb so wichtig, da das Angestelltengesetz bei Kündigung durch den Dienstgeber Fristen von mindestens sechs Wochen vorsieht, während ArbeiterInnen im Extremfall innerhalb weniger Tage gekündigt werden können.
Beschlossen wurde die Angleichung der Kündigungsbestimmungen im Parlament bereits 2017 mit geplantem Inkrafttreten per 1. Jänner 2021. Diese großzügige Übergangsfrist von drei Jahren sollte es allen Unternehmen und Branchen ermöglichen, sich auf die geänderten Gegebenheiten vorzubereiten. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Übergangsfrist um weitere sechs Monaten verlängert. Sozialpartner und Regierung hatten eine klare Übereinkunft: fixes Inkrafttreten der Angleichung per 1. Juli 2021. Silvan: „Es ist skandalös, dass die Regierungsparteien nicht zu ihrem Wort stehen und einzig und allein das Wohl der ÖVP-Großspender im Sinn haben. Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten in der Bau-Holz-Branche, sondern für alle ArbeiterInnen in Österreich!“
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