GAP: Armutszeugnis für Agrarminister:innen

GAP: Armutszeugnis für Agrarminister:innen

Finaler Trilog verlängert Ausbeutung für Erntearbeiter:innen

Wien (OTS) – „Heute werden die Argarminister:innen feiern, dass sie den Kampf gegen Mindestkontrollen der Rechte für Landarbeiter:innen gewonnen haben. Es ist ein trauriger Sieg und man fragt sich, warum die Agrarminister:innen so große Angst davor haben, vernünftige Arbeitsrechte in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu verankern, so wie sie das Europäische Parlament vorgeschlagen hat und wie sie in anderen Zusammenhängen bereits gelten“, so Maria Burgstaller, Agrarexpertin der AK Wien. Die sogenannte soziale Konditionalität wurde zwar in der GAP verankert, aber die Regelung ist zahnlos und keinesfalls weitreichend genug.
„Die Agrarminister:innen haben den Ärmsten in der Lebensmittelkette, den Erntearbeiter:innen jede Chance genommen, zu ihrem Recht zu kommen, indem sie Mindestkontrollen verhindert haben. Der schlechte Kompromiss, der im Trilog ausverhandelt wurde, bedeutet, dass die GAP-Regeln keine Handhabe gegen die miserablen Arbeitsbedingungen jener Menschen bringen, die unser Obst und Gemüse ernten“, ergänzt Burgstaller.
Erst im Jahr 2025 ist geplant, EU-weit ein völlig zahnloses Instrument einzuführen: Demnach würde nur die rechtskräftige Verurteilung eines Agrarunternehmens, wegen Nichteinhaltung von Arbeitsrechten, zu einer Kürzung der EU-Agrarsubventionen führen. Angesichts der Tatsache, wie mit anderen Übertretungen in der GAP umgegangen wird, ist das völlig unzureichend.
Zum Vergleich: Wenn ein Landwirt falsche Angaben zu seinen Flächen macht oder Umweltauflagen nicht einhält, droht ihm eine Kürzung bis hin zum Entzug der Subvention. Da braucht es keine gerichtliche Verurteilung, die Feststellung der Nichteinhaltung durch die Verwaltungskontrolle reicht aus, da umfassende Verwaltungskontrolle und zusätzliche verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen vorgeschrieben sind. „Aber wenn es um Menschen geht, die am Feld hart arbeiten, wollen die Agrarminister:innen diese Regeln nicht gelten lassen. Sie haben wirksame Kontrollen in der GAP verhindert. Sogar wenn Arbeitsrechtsverletzungen bekannt werden, braucht es eine gerichtliche Verurteilung, damit unsere Steuergelder nicht weiterhin in Form von Subventionen an diese Betriebe gehen. In der Praxis wird es aber kaum Verurteilungen geben, da migrantische Landarbeiter:innen kaum den Gerichtweg beschreiten werden- und das wissen die Agrarminister:innen genau.“
Denn ErntearbeiterInnen aus Drittländern müssen in der Regel das Land verlassen, nachdem sie ihre harte und schlecht bezahlte Arbeit in Österreich oder einem anderen EU-Staat verrichtet haben. Wenn es zu einem Prozess kommt, dann endet der in der Regel nicht mit einer Verurteilung, sondern mit einem Vergleich. Die meisten Erntearbeiter:innen haben keine Möglichkeit, einen Prozess bis zum Ende durchzustehen. Laut Gewerkschaft EFFAT betrifft das EU-weit vier Millionen Saison- und Erntearbeiter:innen, die im Einsatz sind, um uns mit Lebensmitteln zu versorgen.

Die Agrarminister:innen setzen sich zwar vehement dafür ein, dass die Herkunft von Produkten bekannt sein muss – gleichzeitig verhindern sie, dass Arbeits- und Sozialrechte bei der Produktion ausreichend kontrolliert werden. „Die Herkunft auf ein Produkt zu schreiben ist nichts wert, solange dafür Menschen ausgebeutet werden. Statt die Erntearbeiter:innen vor Ausbeutung zu schützen, werden jetzt die Ausbeuter vor Strafe geschützt. Das ist eindeutig der falsche Weg für eine moderne, soziale Landwirtschaft und schadet auch jenen ehrlichen Produzent:innen, die durch die Dumpinglöhne der Konkurrenz Wettbewerbsnachteile haben“, so Burgstaller abschließend.

Arbeiterkammer Wien
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