UG-Novelle: Zur Reform von Weiterbildung und Lehramtsstudien

UG-Novelle: Zur Reform von Weiterbildung und Lehramtsstudien

Gemeinsame Erklärung von Senatsvorsitzendenkonferenz und Universitätenkonferenz

Wien/Graz (OTS) – Die Senatsvorsitzendenkonferenz (SVK) und die Universitätenkonferenz (uniko) begrüßen eine qualitätsgesicherte Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulsystems sowie die Reform der hochschulischen Weiterbildung. Problematisch erscheinen allerdings die neuen akademischen Grade „Bachelor/Master of Continuing Education“ für den Abschluss von Weiterbildungsstudien, die im Unterschied zum etablierten „Bachelor/Master of Education“ nichts mit Pädagogik zu tun haben, sondern eben Weiterbildungsstudien beschreiben und weltweit unbekannt sind.

Das Universitätsgesetz garantiert den Universitäten die „größtmögliche Autonomie“ und daher muss auch in der Weiterbildung die Entscheidungsverantwortung für alle akademischen Angelegenheiten bei der Universität liegen. Das betrifft insbesondere die inhaltliche Gestaltung der Weiterbildungs-Curricula in Kooperation mit außeruniversitären Rechtsträgern oder mit pädagogischen Hochschulen, sowie die inhaltliche Festlegung der für die Zulassung erforderlichen beruflichen Qualifikation.

Die in der vorliegenden Novelle enthaltenen Regelungen zum Lehramtsstudium für Quereinsteiger*innen (Sekundarstufe Allgemeinbildung) sehen die Mitwirkung der Universitäten nicht mehr vor. Dies widerspricht den Intentionen der ,Pädagog*innenbildung Neu‘ fundamental, stellt die Qualität der Ausbildung grundlegend in Frage und wird daher vehement abgelehnt.

Erfolgreich etablierte Qualitäts- und Kooperationsstandards zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen wären damit de facto aufgekündigt. Der Vorschlag, dass künftig Masterstudien für Quereinsteiger*innen für den Sekundarstufenbereich allein durch PHs angeboten werden sollen, steht im Widerspruch zu allen Qualitätsanforderungen an Masterstudien. Besonders gravierend würde sich das in der Fachdidaktik auswirken, die wesentlich durch die Universitäten geleistet wird. Die uniko und die SVK fordern auch in Zukunft die institutionelle Beteiligung der Universitäten an allen pädagogischen Masterstudien. Nur so kann eine einheitliche hohe Qualität des künftigen Lehrpersonals gewährleistet werden.

Weiters können uniko und Senatsvorsitzende keine sachliche Rechtfertigung erkennen, warum Weiterbildungsstudien an Universitäten andere Qualitätssicherungsinstrumente erfordern sollten als ordentliche Studien: „Die bescheidmäßige Untersagung von Studien durch eine externe Agentur stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in die Autonomie der Universitäten dar“, betonen der Sprecher der Senatsvorsitzendenkonferenz Gernot Kubin und uniko-Präsidentin Sabine Seidler. Beide sind sich auch einig, dass neben speziellen Weiterbildungsabschlüssen wie LL.M. und MBA auch der international etablierte Master of Engineering (M.Eng.) für technische Weiterbildungsstudien bestehen bleiben muss.

[SVK Stellungnahme im Web]
(https://www.ots.at/redirect/svkstellungnahme)

Univ.-Prof. DI Dr. Gernot Kubin
Sprecher der Senatsvorsitzendenkonferenz
der Österreichischen Universitäten SVK
8010 Graz, Rechbauerstraße 12
+43-316-873-4430
gernot.kubin@tugraz.at

Manfred Kadi
Pressereferent
Österreichische Universitätenkonferenz
Floragasse 7/7
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 310 56 56 – 24
Fax: +43 (0)1 310 56 56 – 22
Email: manfred.kadi@uniko.ac.at
Homepage: www.uniko.ac.at

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