Flughafen-Zoll: Reisender mit 97.510 Euro in bar kontrolliert – Steuerschuld damit beglichen

Flughafen-Zoll: Reisender mit 97.510 Euro in bar kontrolliert – Steuerschuld damit beglichen

Blümel: „Hohe Steuerschulden im Inland haben, Geld aber ins Ausland bringen geht nicht zusammen“

Wien (OTS) – Am Freitagnachmittag des 7.5.2021 ging die Reiseplanung eines Unternehmers nicht auf. Am Abfluggate des Fluges nach Kairo (Ägypten) am Flughafen Wien Schwechat wurde der Reisende von Zöllnern der Zollstelle Flughafen Wien kontrolliert und hinsichtlich der Mitnahme von Bargeld befragt. Was nach Aussagen des Kontrollierten mit 3.000 Euro in bar begann, endete mit der Feststellung von mitgeführten 97.510 Euro in bar.

Das Geld hatte der Mann auf 4 Sparkassen-Umschläge verteilt in seiner Bauchtasche und seinem Handgepäckskoffer getragen. In den Räumlichkeiten der Zollstelle, wo die Befragung stattfand, weitete der Befragte seine Erstaussage von 3.000 Euro auf 70.000 Euro Bargeld aus. Die weitere, genaue Kontrolle durch die Flughafen-Zöllner ergaben aber 97.510 Euro, die er mit sich führte.

100.000 Euro Steuerschulden beim Finanzamt, 97.510 vom Zoll gestellt

Das Geld wäre teils privates Vermögen, teils Erlöse seiner drei Firmen, wie der in der Transport- und Immobilienbranche tätige Unternehmer bekannt gab. Er wolle damit Waren für eben diese Firmen ankaufen. Die Ermittlungen der Zöllner ergaben, dass das Steuerkonto der Transportfirma einen Saldo von rund 100.000 Euro auswies. Auch den Kollegen des betrieblichen Veranlagungsteams der zuständigen Dienststelle Graz-Stadt des Finanzamts Österreich war der Mann bekannt – er machte regelmäßig den Vorsteuerabzug geltend. Überdies arbeitete er oftmals mit Bauunternehmen zusammen, die ebenfalls auffallend hohe Steuerrückstände aufwiesen.

In hervorragender Zusammenarbeit der beteiligten Finanz- und Zollstellen erging kurzfristig der Vollstreckungsauftrag der Steuerschuld des Finanzamtes an die Zollstelle.
90.900 Euro des mitgeführten Bargelds wurden vor Ort gepfändet.

Für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln besteht Anmeldepflicht beim Zoll, sobald die Grenzen in die EU bzw. aus der EU überschritten werden. Aufgrund der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gem.§ 48b FinstrG wurde eine Geldstrafe in Höhe von 5.500 Euro eingehoben.

„Die Bekämpfung illegaler Geldbewegungen dient insbesondere dem Kampf gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus. Das sind mir wichtige Anliegen, genauso wie faire und gleiche Wettbewerbsverhältnisse sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Österreich sicherzustellen“, so Finanzminister Gernot Blümel, der den bemerkenswerten Aufgriff weiter kommentiert: „Steuerschulden beim Finanzamt aufzubauen, aber gleichzeitig das Geld ins Ausland bringen zu wollen, verstehe ich nicht darunter! Zoll und Finanzamt haben ausgezeichnet zusammengearbeitet und schnell und richtig gehandelt!“

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