Amon fordert Polen auf umgehend einen neuen Bürgerombudsmann zu wählen

Amon fordert Polen auf umgehend einen neuen Bürgerombudsmann zu wählen

Werner Amon, Volksanwalt und Generalsekretär des International Ombudsman Institutes (IOI), fordert Polen auf umgehend einen neuen Bürgerombudsmann nach internationalen Standards zu wählen

Wien (OTS) – Das IOI hat seit 2009 seinen Sitz in Wien in der österreichischen Volksanwaltschaft und ist eine internationale Organisation für unabhängige Verwaltungskontrollorgane auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Es spielt eine zentrale Rolle in der Zusammenarbeit der mehr als 200 unabhängigen Ombudsmann-Institutionen aus mehr als 100 Ländern weltweit.

Am 15. April 2021 hat das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die Amtszeit des derzeit amtierenden Menschenrechtskommissars Adam Bodnar am 15. Juli 2021 endet, obwohl es noch keine Entscheidung über seine Nachfolge gibt. Für diese Entscheidung bleiben dem Parlament nur noch 3 Monate. Seit der demokratischen Wende von 1989 war es in Polen üblich, dass der amtierende Bürgerombudsmann sein Amt so lange ausübt bis man sich auf eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger verständigt hat. „Die beiden Parlamentskammern konnten sich allerdings seit dem Ende von Bodnars Amtszeit im September 2020 nicht einigen, weshalb er sein Amt weiterhin ausübt.“ erklärt Amon die Situation.

Die derzeitigen Verfassungsverfahren für die Auswahl und Ernennung des neuen polnischen Menschenrechtskommissars müssen im Einklang mit einschlägigen internationalen Standards wie den Pariser und Venediger Prinzipien stehen und dürfen nicht umgangen werden. Amon: „Diese Standards garantieren die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Autorität der Institution.“

Der Generalsekretär des IOI betont wie wichtig es sei, den Nachfolger von Bürgerombudsmann Adam Bodnar unverzüglich gemäß den oben genannten Prinzipien auszuwählen, um eine Vakanz in dieser entscheidenden Position zu verhindern und fordert nachdrücklich die rechtzeitige Wahl eines neuen polnischen Menschenrechtskommissars.

„Das IOI wird die Situation in Polen weiterhin genau beobachten, da wir jede Bedrohung der Unabhängigkeit einer unserer Mitgliedsinstitutionen sehr ernst nehmen und gemäß den „IOI-Richtlinien zur Unterstützung bedrohter Kolleginnen und Kollegen“ handeln werden.“ unterstreicht Amon die Forderung.

Mag. Birgit Ebermann
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