Rechnungshof-Follow-Up-Prüfung der GESIBA

Rechnungshof-Follow-Up-Prüfung der GESIBA

Neuerliche Rechnungshofkritik am leistbaren Wohnen in der GESIBA nicht nachvollziehbar; Maßnahmen zum Kriminalfall Mattersburg wurden gesetzt

Östereich (OTS) – Auch die GESIBA ist Geschädigte im Kriminalfall Mattersburg und hat, wie viele andere auch, mit der Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg Veranlagungsverluste (€ 17,2 Mio.) erlitten. Bereits unmittelbar nach der Einstellung des Geschäftsbetriebes der Commerzialbank Mattersburg durch die Finanzmarktaufsicht im Juli 2020 hat die GESIBA unverzüglich damit begonnen, ihre Ansprüche zur Reduktion des Verlusts weiter zu verfolgen, die nunmehrige dementsprechende Empfehlung des Rechnungshofes deckt sich somit mit der Vorgangsweise des Unternehmens.

Die Ende 2018 aufgrund der Einführung von Verwahrentgelten kurzfristig entstandene Veranlagungsspritze bei der Commerzialbank Mattersburg erfolgte auf Basis eines Ratings des Kreditschutzverbandes 1870, das die finanzielle Situation der CBM mit ausgezeichnet und die Ausfallwahrscheinlichkeit (Basel III) mit 0,01 % – kein Risiko – bewertete. Weiters wurden die Bilanzen der CBM beschafft, die jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk des Wirtschaftsprüfers enthielten, mit welchen manifestiert wurde, dass die Forderungen der CBM gegenüber ihren Kunden werthaltig seien. Alle enthaltenen Bankenkennzahlen waren positiv. Die GESIBA musste daher so wie alle anderen geschädigten Kunden von geordneten Verhältnissen in der CBM ausgehen.

Dem gegenüber verfügte die Bankenaufsicht über detaillierte Whistleblower-Anzeigen und hat es unterlassen, den darin enthaltenen konkreten Vorwürfen in geeigneter Form nachzugehen. Die GESIBA hat daher wegen grob sorgfaltswidriger Unterlassung von notwendigen bankenaufsichtsbehördlichen Maßnahmen im Dezember 2020 eine Amtshaftungsklage eingebracht.

Den aus der Rechnungshofprüfung des Jahres 2017 wiederholten Empfehlungen liegt zugrunde, dass der Rechnungshof der GESIBA in allen Ebenen rechtskonformes Verhalten attestiert. Die GESIBA ermöglicht den Erwerb von Wohnungen ausschließlich auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen, die Vergabe von Mietwohnungen unterliegt einer Wohnungs-vergaberichtlinie, Vergaben aus sozialen Gründen werden nach Besiedelung eines Wohnobjektes regelmäßig überprüft und dokumentiert. Die GESIBA hat sich darüber hinaus mit Beginn dieses Jahres freiwillig dem Corporate Governance Kodex der gemeinnützigen Wohnbauträger unterworfen.

Eine GESIBA-Mietwohnung kostet im Monat pro Quadratmeter durchschnittlich € 6,62 Brutto (inkl. Betriebskosten und USt.). Dem gegenüber beträgt in Wien die durchschnittliche gemeinnützige Miete € 7,60 und die gewerbliche/private Miete € 9,90 Brutto pro Monat (Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus). Sohin erspart sich der/die MieterIn einer 80m² großen GESIBA-Wohnung in Wien gegenüber der gewerblichen/privaten Miete im Jahr durchschnittlich € 3.150,-.

Dessen ungeachtet kritisiert der Rechnungshof in seiner Follow-Up-Prüfung keineswegs die Höhe der gewerblichen Mieten sondern empfiehlt unverändert der GESIBA, deren Jahresüberschüsse ihren MieterInnen zurückzugeben und damit die Mieten noch weiter zu verbilligen. Die GESIBA kann sich dieser Sichtweise weiterhin nicht anschließen und wird ihre erfolgreiche Firmenstrategie fortsetzen, unverändert das für gemeinnützige Unternehmen gesetzlich zulässig erwirtschaftete Eigenkapital – wie im Wohnungsgemein-nützigkeitsgesetz vorgesehen – für die Errichtung von noch mehr hochwertigen und leistbaren Wohnungen zu verwenden. Die Wohnzufriedenheit der GESIBA-MieterInnen liegt bei 94 %.

Manuela Zenkl
Prokuristin
Leiterin Zentralverwaltung
GESIBA
Gemeinnützige Siedlungs- und
Bauaktiengesellschaft
Eßlinggasse 8-10, 1010 Wien
+43 1 53477158, m.zenkl@gesiba.at

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