Grüne/Koza/Krismer: Regelung zu Aufwandsentschädigungen für Freiwillige in Teststraßen gilt künftig auch für Impfstraßen
Grüne/Koza/Krismer: Regelung zu Aufwandsentschädigungen für Freiwillige in Teststraßen gilt künftig auch für Impfstraßen
Bis zu 1.000 Euro Aufwandsentschädigung für freiwillige Helfer*innen sozialversicherungs- und steuerfrei
Wien (OTS) – Die Regelung bezüglich Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer*innen in Teststraßen gilt künftig auch für Impfstraßen. „Die Bewältigung der Corona-Krise wäre ohne das Engagement zahlreicher Freiwilliger nicht möglich. Hunderte von ihnen sorgen in den Teststraßen für einen reibungslosen Ablauf. Dass sie für ihren wochen- und monatelangen Einsatz in der Pandemie-Bekämpfung eine Aufwandsentschädigung bekommen, ist da nur gerecht“, begrüßen Markus Koza, Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen, und Helga Krismer, Landessprecherin der NÖ Grünen und Vizebürgermeisterin in Baden, den heutigen Beschluss im Gesundheitsausschuss des Parlaments, wonach künftig die Regelungen für die Teststraßen auch für Impfstraßen gelten.
Freiwilligen steht für ihre Mithilfe in Impfstraßen eine Aufwandsentschädigung von 10 bzw. 20 Euro pro Stunde zu. Bis zu 1.000,45 Euro monatlich sind dabei sozialversicherungs- und steuerfrei gestellt. Zudem sind Freiwillige unfallversichert. Die Regelung gilt rückwirkend von 1. Jänner zeitlich befristet bis 30. Juni 2021. „Besonders wichtig war uns als Grüne, dass die Aufwandsentschädigung nicht auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, auf die Familienbeihilfe bzw. auf Stipendien anzurechnen ist. Das ist nun klargestellt“, unterstreicht Koza. Bereits in der Regelung zu den Teststraßen ist festgehalten, dass keine Anrechnung auf die Ausgleichszulage und Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung erfolgt. „Wichtig ist zusätzlich, dass es eine klare Abgrenzung zu den hauptamtlich beschäftigen Mitarbeiter*innen in den Impfstraßen gibt. Für hauptamtlich Beschäftigte gilt selbstverständlich die umfassende Sozialversicherungs- und Steuerpflicht mit den entsprechenden sozial- und arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Die Freiwilligenregelung ist eine Corona-Ausnahmeregelung, spezifisch auf die aktuellen Herausforderungen der Pandemie und ihrer Bewältigung zugeschnitten, die nicht Verallgemeinerbar ist“, betont Koza.
Auch Helga Krismer zeigt sich über den heutigen Beschluss zufrieden: „Ich bedanke mich als Vizebürgermeisterin für die gute, lösungsorientierte Zusammenarbeit. Wir haben die Erfahrungen und Herausforderungen in den Gemeinden und in den Ländern der Bundesebene kommuniziert. Das Gesundheitsministerium hat pragmatisch und im Sinne einer erfolgreichen Krisenbewältigung agiert – zum Wohl aller Beteiligten.“
Krismer und Koza erklären unisono: „Mit dem heutigen Beschluss im Gesundheitsausschuss ist eine wichtige Gesetzeslücke in der Pandemiebekämpfung geschlossen worden. Damit werden Freiwillige in Test- und Impfstraßen rechtlich gleichgestellt, ihre so wichtige Arbeit für die Bewältigung der Covid-Krise honoriert und Gemeinden und Ländern ermöglicht, noch wirksamer und effizienter Impfstraßen zu organisieren.“
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