Wissenschaftsausschuss verabschiedet neues Studienrecht
Wissenschaftsausschuss verabschiedet neues Studienrecht
Wissenschaftsminister Faßmann erwartet sich durch transparente Regelungen höhere Verbindlichkeit des Studiums
Wien (PK) – Mit der Mehrheit der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen hat der Wissenschaftsausschuss des Nationalrats heute einer umfangreichen Novelle zum Studienrecht den Weg ins Plenum geebnet. Mit den vorgesehenen Änderungen im Universitätsgesetz (UG) soll laut Wissenschaftsminister Heinz Faßmann ein transparentes, lebensnahes und leistungsbezogenes Studienrecht entstehen. Damit soll von Studierenden mehr Verbindlichkeit im Studium gefordert werden, gleichzeitig seien aber die Universitäten angehalten, die Studierbarkeit zu fördern. Ziel sei es, auf diese Weise die Zahl der Drop-outs längerfristig zu senken und die Studiendauer zu verkürzen. In der Debatte brachten ÖVP und Grüne noch einen Abänderungsantrag ein, der neben redaktionellen Änderungen eine Präzisierung bei Gleichbehandlungsfragen vornimmt.
Von Seiten der Opposition gab es teils heftige Kritik an der Novelle, die in der Begutachtungsphase stark diskutiert worden war. Die SPÖ sieht anstelle der aus ihrer Sicht notwendigen Entlastung neue Belastungen der Studierenden. Kritisiert wird vor allem die Vorgabe, wonach in der ersten Studienphase eine bestimmte Zahl von ECTS-Punkten zu erbringen sein wird. FPÖ und NEOS sehen zwar Schritte in die richtige Richtung, vermissen aber den aus ihrer Sicht notwendigen „großen Wurf“, um die Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern.
Auch unter den Auskunftspersonen aus dem Hochschulbereich, die in den Ausschuss eingeladen worden waren, gingen die Meinungen auseinander. So wurde hinterfragt, inwieweit die neuen Regelungen tatsächlich die an sich wünschenswerte Verbindlichkeit des Studiums erhöhen.
Mit in Verhandlung standen zu diesem Tagesordnungspunkt drei Anträge der Oppositionsfraktionen. Die SPÖ will regelmäßige Berichte über Entwicklung aller Sektoren des Hochschulsystems, ihr Antrag dazu wurde vertagt. Vertagt wurde die Forderung der NEOS nach einem Ausbau berufsbegleitender Studien an den Universitäten. Aus Sicht der FPÖ wäre die Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Abschlussarbeiten klar zu regeln, um Plagiaten vorzubeugen. Diese Forderung fand keine Mehrheit.
Wissenschaftsminister Faßmann sieht tragfähigen Kompromiss
Laut Wissenschaftsminister Heinz Faßmann wurde die nun vorliegende Novelle mit Änderungen im Universitätsgesetz (UG), im Hochschulgesetz (HG), im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, im Fachhochschulgesetz sowie im Privathochschulgesetz breit diskutiert (662 d.B.). Viele Anmerkungen des Begutachtungsverfahrens und des teilweise mit großer Vehemenz geführten Diskurses rund um das Gesetz seien aufgenommen worden. Damit soll eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Studienrechts erfolgen. Die Intention der Novelle ist es laut dem Wissenschaftsministerium, die gesetzlichen Vorgaben zum Studienrecht zu entflechten, sie auf das Wesentliche zu reduzieren und die weiteren Ausführungsbestimmungen auf die Universitäten und ihre jeweiligen Satzungen zu übertragen. Aus seiner Sicht sollten die Hochschulen selbst über ihre Curricula bestimmen.
Von den Fraktionen benannte ExpertInnen aus dem Universitätsbereich gaben im Ausschuss ihre Einschätzungen zur Novelle ab. Die Meinungen waren dabei durchaus kontrovers. So vertrat die ÖH-Funktionärin Dora Jandl die Ansicht, dass auf die Studierenden noch weiter Druck aufgebaut werde. Eine teilweise Rücknahme von Verschärfungen sei noch keine Verbesserung, meinte sie.
Klaus Poier (Universität Graz) betonte, aus Sicht der Fakultäten sei Verbindlichkeit und Effizienz im Studium wichtig. Die Novelle setze in dieser Hinsicht gewisse Anreize. Vorerst seien es nur kleine Schritte, die aber in die richtige Richtung gehen würden. Wichtig sei in weiterer Folge, dass auch die Universitäten die Studierende dabei unterstützen, ihr Studium auch abzuschließen.
Reinhard Kienberger (TU München) zeigte sich eher skeptisch, was den Ansatz der Verbesserung der Studierbarkeit durch Festlegung von ECTS-Punkten betrifft. Hier müsse grundsätzlich gefragt werden, in welche Richtung man gehen wolle, wenn man Studierende tatsächlich motivieren wolle, rascher zu studieren. Die Regelung, befristete Anstellungen auf höchstens acht Jahre zu begrenzen, sei grundsätzlich positiv, sofern der wissenschaftliche Nachwuchs rechtzeitig Rückmeldungen erhalte, wie seine weitere Karriere aussehen könne.
Auch Wolfgang Meixner (Universität Innsbruck) und Gregor Weihs als interimistischer Vorsitzender des Wissenschaftsfonds FWF sahen die Regelung, die Kettenverträge begrenzen sollen, als grundsätzlich positiv. In der Praxis werde man aber darauf achten müssen, dass Karriereverläufe nicht beeinträchtigt werden, waren sich die Wissenschaftler einig. Planbarkeit sei jungen WissenschaftlerInnen sehr wichtig, unterstrich Meixner.
Seitens des Wissenschaftsministeriums betonte Elmar Pichl, dass die Regelung für befristete Arbeitsverhältnisse bzw. Kettenverträge sich verzögert habe, weil man ein Urteil des EuGH abgewartet habe. Was die Verbindlichkeit des Studiums betreffe, so werde diese nicht nur von Studierenden eingefordert, sondern auch die Universitäten und Hochschulen seien angehalten, dazu ihren Beitrag zu leisten.
Opposition vermisst Antworten auf grundlegende Fragen der Universitäten
Die Abgeordneten der Opposition vermissten in der Novelle den großen Wurf. Die Probleme seien zwar teilweise angesprochen, aber es würden keinen Lösungen geboten, etwa was die Studierbarkeit betreffe, sagte Nikolaus Scherak (NEOS). Er sei auch noch nicht überzeugt, dass bei den Kettenverträgen nicht neue Probleme auftauchen. Seine Fraktion sehe aber auch einzelne Verbesserungen, sie werde daher im Ausschuss das Gesetz ablehnen und im Plenum einzelnen Punkten des Gesetzes die Zustimmung geben.
Wie Scherak vermisste auch FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger Fortschritte bei der Studienplatzfinanzierung und anderen Fragen der Universitätsfinanzierung. Kassegger bemängelte grundsätzlich, es sei versäumt worden, den großen Wurf zur Lösung von Fragen, die die Universitäten lange beschäftigten, zumindest anzustreben. In diesem Sinne argumentierte Ausschussobmann Martin Graf (FPÖ), dass es verfrüht sei, die Novelle zu beschließen. Vielmehr sollte ein Unterausschuss eingerichtet werden, um über offene Fragen weiter zu beraten. Sein Antrag wurde nur von den Oppositionsparteien unterstützt und blieb damit in der Minderheit.
Andrea Kuntzl (SPÖ) bezeichnete es als unverständlich, dass man gerade jetzt für Studierenden noch weitere Hürden aufbaue, anstatt sie zu entlasten. Die Festlegung von 16 ECTS-Punkten sei zwar noch relativ gering, sie fürchte aber, dass man damit eine Handhabe geschaffen habe, um in weiteren Novellen „die Schraube immer weiter zuzudrehen“. Eva Holzleitner (SPÖ) wies ebenfalls auf diesen Punkt hin und meinte, betroffen seien vor allem berufstätige Studierende und solche, die erst später ein Studium aufnehmen. Auch Katharina Kucharowits argumentierte, die Regelung gehe an der Lebensrealität der Studierenden vorbei. Sonja Hammerschmid (SPÖ) beklagte schließlich eine aus ihrer Sicht bestehende grundsätzliche Unterfinanzierung von Wissenschaft und Forschung.
Koalition zufrieden mit gefundenen Kompromissen
Die Wissenschaftssprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, sah eine grundsätzliche gute Novelle, die wichtige Punkte anspreche und eine gute Grundlage für weitere umfangreiche Reformen des Universitätsrechts bringe. Sie hoffe, dass diese bereits 2022, zum zwanzigjährigen Jubiläum des UG, umgesetzt werden können. Die Abgeordnete brachte einen Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen ein, der neben redaktionellen Änderungen festlegt, dass Verstöße gegen das Frauenförderungsgebot und die Verletzung des Frauenförderungs- und Gleichstellungsplans der Universität einen Diskriminierungsgrund darstellen, mit dem sich die Schiedskommission der Universitäten befassen muss.
Seitens der ÖVP verteidigten Rudolf Taschner und Josef Smolle die Novelle als eine ausgewogene Festlegung des Rechtsrahmens, die viele Fragen lösen, etwas was befristete Arbeitsverhältnisse an Universitäten betrifft. Beim Punkt Verbesserung der Studierbarkeit stimmten die ÖVP-Abgeordneten mit Blimlinger überein, dass diese von den Universitäten selbst im Wege der Curricula erfolgen müsse. Nico Marchetti (ÖVP) betonte, die Studierenden seien im Vorfeld der Novelle umfassend eingebunden worden, so wie andere Stakeholder. Marchetti betonte aber, dass es nun auch gelte, auf die in der COVID-19-Krise stetig steigende psychische Belastung der Studierenden zu reagieren. Wissenschaftsminister Faßmann stellte dazu fest, er sei sich des Problems sehr bewusst. Daher sei das studienpsychologische Betreuungsangebot stark ausgeweitet worden.
Universitätsgesetz soll Anstoß zu mehr Verbindlichkeit im Studium geben
Den wesentlichen Schwerpunkt der UG-Novelle stellt laut den Erläuterungen die Förderung von mehr Verbindlichkeit im Studium dar. Diese soll sich in erster Linie auf die besonders wichtigen Studienphasen im Studienverlauf konzentrieren, also den Studienbeginn und den Studienabschluss. Die Maßnahmen sollen eine Steigerung der prüfungsaktiven Studien, eine Verkürzung der Studiendauer von Bachelor- und Diplomstudien sowie die Senkung der Drop-out-Raten von Bachelor- und Diplomstudierenden bewirken.
Als wesentlicher Schritt für den Studienbeginn ist die Einführung einer verpflichtenden Erbringung einer Mindeststudienleistung im Ausmaß von 16 ECTS-Anrechnungspunkten in den ersten vier Semestern eines Studiums vorgesehen. Gleichzeitig sollen jedoch auch die Universitäten und die Pädagogischen Hochschulen dazu verpflichtet werden, die Studierenden so zu unterstützen, dass sie ihr Studium zügig fortführen und beenden können. Die Universitäten und die Pädagogischen Hochschulen werden angehalten, die Prüfungsorganisation insbesondere im Hinblick auf die Planbarkeit des Studiums zu verbessern. Für die Studienabschlussphase wird daher die Möglichkeit geschaffen, dass Universitäten bzw. Hochschulen und Studierende eine Vereinbarung über die Studienleistung („learning agreement“) schließen, um die Studierenden dabei zu unterstützen, das Studium auch tatsächlich zu beenden. Anpassungen im UG und HG sollen ein einheitliches Studienrecht für Lehramtsstudierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sicherstellen.
Damit verbunden sieht die Novelle des UG zahlreiche Detailregelungen vor, die die Erbringung und Anerkennung von Prüfungen sowie anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen betreffen. Die Novelle umfasst auch Regelungen zu Auslandsstudien und zur Festlegung der Gesamtnote sowie Bestimmungen, die die Durchführung von Prüfungen mit Mitteln der elektronischen Kommunikation sowie Fragen der Qualitätssicherung betreffen. Die Bestimmungen zur allgemeinen Universitätsreife werden an das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen angepasst und völlig neu strukturiert.
In der Novelle sind auch Maßnahmen gegen das Ghostwriting von wissenschaftlichen Arbeiten vorgesehen. Dieses soll zu einem Verwaltungsstraftatbestand im UG und im HG werden. Auch eine zeitliche Begrenzung der Funktionsdauer von RektorInnen und Senatsmitgliedern, vereinfachte Regeln für die Wiederbestellung von RektorInnen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse bringt die UG-Novelle. Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen, die Vorgaben des EU-Rechts berücksichtigt. Auch Berufungsverfahren sollen transparenter und kürzer gestaltet werden.
Um die Zusammenarbeit von Universitäten zu erleichtern, wird die Möglichkeit der Einrichtung von interuniversitären Organisationseinheiten im Organisationsrecht der Universitäten verankert. Weitere organisationsrechtliche Änderungen des UG betreffen die Universität für Weiterbildung Krems (UWK), die nun den anderen Universitäten gleichgestellt werden sollen. Noch verbleibende Sonderbestimmungen, die sich auf die UWK beziehen, werden vollständig ins UG integriert.
Antrag im Ausschuss schafft Grundlagen für COVID-19-Eintrittstests an Hochschulen
Im Ausschuss wurde zudem im Zusammenhang mit der UG-Novelle eine Regelung zur COVID-19-Pandemie als Gesetzesantrag von Abgeordneten der ÖVP, der Grünen und der NEOS eingebracht und mehrheitlich beschlossen. Damit wird es Universitäten und Hochschulen ermöglicht, für Präsenz-Lehrveranstaltungen und Aufnahmeprüfungen negative Corona-Tests vorzuschreiben. Gegen den Gesetzesvorschlag sprach sich nur die FPÖ aus.
SPÖ will regelmäßige Berichte über Entwicklung aller Sektoren des Hochschulsystems
Vertagt wurde der Entschließungsantrag von SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl nach einer gesetzlichen Festschreibung von regelmäßigen Berichten über die Entwicklung der Fachhochschulen, der Privatuniversitäten und der Pädagogischen Hochschulen (330/A(E)). Berichtspflichten für Fachhochschulen und Privatuniversitäten gebe es bereits, an Festlegungen für die PHs werde bereits gearbeitet, gab ÖVP-Abgeordnete Gertraud Salzmann zu bedenken.
FPÖ fordert umfassende Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Abschlussarbeiten
In Hinblick auf jüngste Plagiatsvorwürfe in Zusammenhang mit wissenschaftlichen Abschlussarbeiten meint FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf (FPÖ) eines der Grundprobleme darin zu erkennen, dass die Veröffentlichungspflicht für solche Arbeiten zu wenig präzise geregelt sei. Er spricht sich daher für eine umfassende Veröffentlichungspflicht für alle wissenschaftlichen Arbeiten aus, die zur Erreichung eines akademischen Grades vorgelegt und positiv beurteilt werden (1375/A(E)). Dieser Vorstoß wurde von den NEOS unterstützt, von den anderen Fraktionen jedoch abgelehnt. Die FPÖ fordere, bereits Bachelor-Arbeiten zu veröffentlichen, diese seien aber keine wissenschaftlichen Arbeiten im eigentlichen Sinn, argumentierte etwa Abgeordneter Rudolf Taschner.
NEOS: Möglichkeit zu berufsbegleitenden Studien an Universitäten rechtlich verankern
NEOS-Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre weist auf die hohe Zahl berufstätiger Studierender in Österreich hin. Während Fachhochschulen bereits berufsbegleitende Studien anbieten würden, gebe es eine solche Option an den Universitäten nicht. Auch die jüngste Novelle des Universitätsgesetzes sehe hier keinerlei Änderungen vor. Im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Studium wäre es jedoch äußerst wünschenswert, wenn die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums an den österreichischen Universitäten gesetzlich verankert werde (1312/A(E)).
Auch SPÖ-Abgeordnete Sonja Hammerschmid sprach sich für eine Regelung des Teilzeitstudiums aus. Abgeordnete Eva Blimlinger (Grüne) sagte, es sei aus ihrer Sicht sinnvoll, rechtliche Klarstellungen zu Teilzeitstudien in gewissen Bereichen zu treffen. Dieser Punkt müsse aber mit dem Koalitionspartner noch diskutiert werden, weshalb die Vertagung des Antrags gerechtfertigt sei.
Corona-Pandemie sorgte für neue Höchstzahl an Anliegen bei Ombudsstelle für Studierende
Die Ombudsstelle für Studierende ist eine weisungsfreie Informations-und Servicestelle im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF). Ihr Tätigkeitsbericht wurde vom Wissenschaftsausschuss heute behandelt und einstimmig zur Kenntnis genommen (III-216 d.B.). Er basiert auf den Anliegen, bei denen die Ombudsstelle informierend, beratend und vermittelnd tätig geworden ist.
Um rund ein Drittel ist die Zahl der Anliegen gestiegen, die im Studienjahr 2019/20 an die Ombudsstelle für Studierende herangetragen wurden, führte der Leiter der Ombudssstelle Josef Leidenfrost aus. Für das Studienjahr 2019/20 habe die Ombudsstelle 805 Anliegen verzeichnet, die an sie herangetragen wurden, so viele wie noch nie zuvor. Davon waren 230 oder 28,5% klar COVID-19 bezogene Anliegen.
In der Debatte über den Bericht würdigten die Abgeordneten Sibylle Hamann (Grüne), Helmut Brandstätter (NEOS), Andrea Kuntzl (SPÖ) Martina Kaufmann (ÖVP) und Gerald Deimek (FPÖ) die Arbeit der Ombudsstelle. Positiv beurteilten die Abgeordneten, dass mehrere Anregungen der Ombudsstelle auch in die aktuelle UG-Novelle eingeflossen sind. Sie interessierten sich vor allem dafür, welche Anliegen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auftauchten. Leidenfrost führte aus, dass Studierende vor allem die Studienbedingungen thematisierten. Schwierigkeiten seien vor allem in der Organisation der digitalen Lehre und der Abhaltung elektronischer Prüfungen aufgetreten. Einige Studierende hätten sich beispielsweise beschwert, dass ihre Leistungen nicht anerkannt würden und dass unterstellt werde, sie hätten sich Bewertungen „erschleichen“ wollen.
Weiters stelle der Ablauf von Praktika und Mobilitätsprogrammen während der Pandemie die Studierenden vor besondere Probleme. Zu wünschen wäre auch, dass die Universitäten die Studierendenmobilität in gleicher Weise unterstützen. Aber auch bei Themen wie Gewährung von Studienbeihilfen bzw. Nachweis des Studienerfolges, der Zuverdienstgrenze, Verträgen mit Studentenheimen, dem Studienbeitrag und Beurlaubungen, Aufenthaltstiteln und Einreise standen Studierende in der Pandemie vor neuen Herausforderungen. In einigen Fällen seien Studierende schlichtweg in finanzielle Notlagen geraten, führte der Leiter der Ombudsstelle aus. (Schluss Wissenschaftsausschuss) sox
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