Klarstellung bezüglich der Medienberichterstattung zur Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Blümel

Klarstellung bezüglich der Medienberichterstattung zur Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Blümel

Kalendereintrag „Kurz“ kein entscheidender Grund für Hausdurchsuchung

Wien (OTS) – Anlässlich der aktuellen Berichterstattung stellt das Justizministerium Folgendes klar:

Der medial thematisierte Kalendereintrag „KURZ“, der sich für den 25. Juli 2017 im Terminkalender der persönlichen Assistentin des Johann Graf findet, war kein entscheidender Grund für die Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Mag. Gernot Blümel, MBA.

Dieser Termin wird in der Anordnung, die insgesamt 12 Seiten umfasst, lediglich am Rande in nur einem Satz erwähnt. Der Termin wurde von der WKStA nicht als rechtlich relevant für die Hausdurchsuchung betrachtet.

Hingegen wurde unter anderem der medial thematisierte SMS-Verkehr zwischen Finanzminister Mag. Gernot Blümel, MBA, und Mag. Harald Neumann als für die Hausdurchsuchung rechtlich relevant eingestuft.

Zudem wird festgehalten, dass die Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet sind, bei entsprechender Verdachtslage Ermittlungsschritte zur Aufklärung des Sachverhalts zu setzen. Dabei ermitteln sie alle Umstände, die gegen den Beschuldigten sprechen, aber auch alle, die ihn entlasten. Dies geschieht ohne Ansehen der Person.

Bundesministerium für Justiz
MMag. Alexander Rösch, LL.M.
stv. Ressortmediensprecher
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