Pensionistenverband erreicht Klarstellung: Keine Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen im privaten Bereich
Pensionistenverband erreicht Klarstellung: Keine Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen im privaten Bereich
Auch nicht bei Physiotherapie, Heilmassagen
Wien (OTS) – Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) hat die berechtigte Frage gestellt, wie sieht es mit der Testpflicht für ältere Menschen aus, die von einer mobilen Fußpflegerin oder einer mobilen Frisörin in den eigenen vier Wänden besucht werden. Das ist ein massives Thema bei Menschen, die nicht mehr die für sie anstrengenden Wege bewältigen können.
Pensionistenverbands-Präsident Dr. Peter Kostelka: „Wir haben jetzt die Klarstellung erhalten, dass ‚bei Dienstleistungen die außerhalb von Betriebsstätten stattfinden, die Verpflichtung zur „Zutrittstestung“ entfällt.‘ Das heißt: Wenn eine körpernahe Dienstleistung im eigenen privaten Wohnbereich des Kunden stattfindet, muss dieser dafür kein Testergebnis vorweisen“, freut sich Kostelka, „dass eine nahezu unüberwindliche Hürde für ältere Menschen entfällt, die nicht mehr so mobil sind, um ins kilometerweit entfernte Testzentrum oder in die Apotheke in der Nachbargemeinde fahren können.“
Für einen effektiven Eigenschutz ist jedoch das Tragen von FFP2-Masken notwendig und unbedingt empfohlen.
Die mobilen Dienstleister (FrisörInnen, FußpflegerInnen, etc.) unterliegen selbstverständlich der wöchentlichen Testverpflichtung im Zuge der Berufsgruppentestungen.
Bei dieser Gelegenheit stellt der Pensionistenverband ebenfalls klar, dass auch Physiotherapie-PatientInnen keinen negativen Covid-19-Test vorweisen müssen, um ihre physiotherapeutische Gesundheitsdienstleitung in Anspruch nehmen zu können. Dies gilt auch für Heilmassagen.
Pensionistenverband Österreichs
Andreas Wohlmuth
Generalsekretär
01 313 72
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