AK: Wie zerronnen, so gewonnen! – AK holte für fünf Alpine Anleihen-AnlegerInnen Geld zurück
AK: Wie zerronnen, so gewonnen! – AK holte für fünf Alpine Anleihen-AnlegerInnen Geld zurück
AK hilft – Bank informierte nicht über hohes Risiko bei Veranlagung – Kaufemp-fehlung war rechtswidrig
Wien (OTS) – Etwas Geld auf der Seite – das wollten fünf KonsumentInnen veranlagen, aber ohne hohes Risiko. Dennoch hat die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank-AG den fünf KundInnen den Kauf von hochriskanten Alpine Anleihen empfohlen. Laut AK war die Beratung rechtswidrig. Die AK hat die Bank geklagt und für die AnlegerInnen 42.000 Euro erkämpft. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank-AG hat in den Jahren 2011 und 2012 Anleihen des Bauunternehmens Alpine verkauft. Aufgrund der Insolvenz der Alpine im Jahr 2013 waren die Anleihen von einem Tag auf den anderen nichts mehr wert.
Fünf KundInnen hatten etwas Geld auf der hohen Kante und wollten es veranlagen. Sie ließen sich von der Sparkasse Oberösterreich beraten. Sie betonten ausdrücklich, nur ein geringes bis mittleres Risiko eingehen zu wollen, spekulieren wollten sie keinesfalls. Den-noch empfahl ihnen die oberösterreichische Regionalbank Alpine Anleihen als für sie geeignete Wertpapiere. Die KundInnen wurden nicht darauf hingewiesen, dass es sich um eine spekulative Veranlagung handelt. „Wären sie über das hohe Risiko der Anleihen ordnungsgemäß aufgeklärt worden, hätten sie die Anleihen nie gekauft“, weiß AK Konsumentenschützer Martin Goger.
Die KonsumentInnen wandten sich an die AK. Die AK brachte eine Sammelklage ein. Nun hat das Bezirksgericht Linz der AK recht gegeben. „Das Gericht stellte fest, dass die Regionalbank ihren Kunden ein für sie ungeeignetes Produkt empfohlen hatte“, sagt Goger. „Die Alpine Anleihen waren dem ‚Non Investment Grade‘-Bereich zuzuordnen. Das bedeutet: Es sind spekulative Wertpapiere mit möglichen Zahlungsausfällen, wenn sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert. Dieses hohe Risiko war für die Bank aufgrund allgemein zugänglicher Informationen erkennbar – darüber muss ein Anlageberater seine Kunden aufklären. Die Bank hätte die Anleihen den Kunden nicht empfehlen dürfen.“
Das Urteil ist rechtskräftig. Die AnlegerInnen bekommen nach Abzug der Quote für den Prozessfinanzierer ihr Geld plus Zinsen zurück. „Das Urteil gibt uns Rückenwind für die zahlreichen noch anhängigen Sammelklagen in Wien“, betont Goger.
Die AK brachte im Jahr 2015 Sammelklagen für rund 1.100 AnlegerInnen gegen mehrere Großbanken Österreichs ein; zehn Verfahren wurden mittlerweile beendet, überwiegend mit positiven Urteilen oder guten Vergleichen; neun Klagen sind noch gerichtsanhängig.
Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
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