FPÖ – Rauch: Regierung muss Bevölkerung vollends über aktuellen Zustand des slowenischen Atomkraftwerks Krsko informieren

FPÖ – Rauch: Regierung muss Bevölkerung vollends über aktuellen Zustand des slowenischen Atomkraftwerks Krsko informieren

Unabhängige Expertenkommission in das AKW Krsko entsenden!

Wien (OTS) – Laut mehreren slowenischen Medienberichten wurde das Atomkraftwerk im slowenischen Krsko in Folge des gestrigen Erdbebens vom Netz genommen und abgeschaltet. „Die schwarz-grüne Regierung muss nun für Aufklärung sorgen. Die Bevölkerung hat ein Recht auf vollste Informationen. Das AKW wurde zwar in Folge des Erdbebens abgeschaltet, ob es aber Schäden gibt, oder ob derzeit eine ernste Gefahr aufgrund des Erdbebens vom AKW in Krsko ausgeht, muss sofort aufgeklärt werden, liegt das Kraftwerk nur rund 80 Kilometer vom Epizentrum entfernt“, forderte heute FPÖ-Umweltsprecher NAbg. Walter Rauch.

„Auch heute gab es in Kroatien wieder ein Nachbeben der Stärke 4,9 auf der Richterskala. Die Gefahr ist somit noch lange nicht gebannt. Im Gegenteil, die Gefahr eines atomaren Unfalls wird angesichts der derzeit häufig auftretenden Erdbeben immer größer. Die Regierung ist daher umgehend gefordert, gemeinsam mit der EU eine unabhängige Expertenkommission in das AKW Krsko zu entsenden, um das Schrott-AKW selbst genauer hinsichtlich Schäden und Erdbebensicherheit unter die Lupe nehmen zu können. Nur so ist vollste Transparenz gesichert“,betonte Rauch.

„Zudem muss die Regierung an die Verantwortlichen der EU herantreten und dafür sorgen, dass dieses AKW weder ausgebaut noch weiterbetrieben werden darf, da es auch selbst auf derselben Erdbebenlinie – der adriatischen Platte – liegt. Kaum auszudenken, wenn sich das Epizentrum einmal inmitten von Krsko befindet. Schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt sind vorprogrammiert. Vor allem der Süden Österreichs wäre im Falle eines Super-GAUs massiv betroffen“, warnte Rauch und weiter: „Es müssen daher alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden, um einerseits den Weiterbetrieb des AKW zu verhindern und die Gefahr für unsere Menschen in Österreich abwenden zu können. Hierfür müssen Laufzeitverlängerung und Ausbaupläne einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden.“

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