Yoga ist keine Privatparty – Sofortige Nachjustierung der neuerlichen Einschränkungen gefordert

Yoga ist keine Privatparty – Sofortige Nachjustierung der neuerlichen Einschränkungen gefordert

Yogalehrenden droht erneut das Aus durch fahrlässige Beurteilung der Bundesregierung der gesamten Bewegungs- und Sportbranche

Wien (OTS) – Ab kommenden Freitag sollen sowohl für Privatveranstaltungen als auch für die Sport- und Bewegungsbranche neue Regeln gelten: Es dürfen sich nicht mehr als sechs Personen in einem Raum aufhalten. Für die Yogaszene bedeuten fünf plus TrainerIn, dass die Yogamatten künftig eingerollt bleiben. „Wirtschaftliche Rentabilität ist unter diesen Umständen ausgeschlossen“, stellen die „YogaUnion-Interessenvertretung österreichischer Yogalehrender“ und der „Yoga Austria-BYO, Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich“ klar. Neben der mangelnden Wertschätzung gegenüber diesem Wirtschaftsbereich – er wird in einem Atemzug mit Privatvergnügen und Partys genannt – ist es nicht nachvollziehbar, weshalb vermeintlich wirtschaftlich lukrativere Branchen wie z. B. der Handel durchaus mehr als sechs Personen in ihren Geschäftsräumen begrüßen dürfen.

Keine Corona-Cluster durch Yogakurse

Trotz erheblicher wirtschaftlicher Einbußen setzten Yogastudios & Yogaschulen sowie Yoga- und Meditationslehrende in ganz Österreich wiederholt und innerhalb kürzester Zeit neue Verordnungen um. Mit Erfolg, denn: In Yogastudios und -kursen gibt es bis dato keine Meldungen über Corona-Clusterbildungen.

Bewegung als Turbobooster für das Immunsystem

In der aktuellen Presseaussendung der AGES wird deutlich aufgezeigt, dass der Bereich Sport im Allgemeinen in den vergangenen Monaten fast keine Corona-Cluster aufweist. Es ist daher nicht nur für uns Studiobetreibende und zahlreiche selbständige Yogalehrende, sondern auch für tausende Kundinnen und Kursteilnehmer nicht nachvollziehbar, auf welcher Basis die neue Verordnung konzipiert wurde.

Auch zuständige Minister betonen die positive und relevante Auswirkung von Sport und Bewegung auf das Immunsystem – unser Schutzschild gegen Krankheiten. Gleichzeitig werden genau jene Sportstätten und Betriebe, die für dieses Angebot sorgen, durch die neue Verordnung in den Ruin getrieben. Sport und Bewegung ist für die Anbieter kein Privatvergnügen, sondern Existenzgrundlage und für den Staat ein wirtschaftlich relevanter Faktor.

Bittere Konsequenz einer nicht durchdachten Verordnung

“Trotz all dieser Vorsichtsmaßnahmen wird uns eine Reduktion von zehn auf sechs Teilnehmende pro Einheit vorgeschrieben, was ein sofortiges wirtschaftliches Ende unzähliger Betriebe bedeutet”, erklärt Astrid Wiesmayr, Vorsitzende der YogaUnion und weiter: „Wir erinnern an dieser Stelle an die Gleichbehandlung der Branchen, die gesetzlich festgelegt ist.“

„Während einer Yogapraxis bleiben die Teilnehmenden auf ihrer Matte und bewegen sich weder kreuz und quer durch den Raum, noch gibt es körperlichen Kontakt. Üblicherweise spricht nur eine Person im Raum, die ebenfalls mit ausreichend Abstand von einem Platz aus unterrichtet“, verdeutlicht Eva Panny, Vorstand von Yoga Austria -BYO die Realität. “Wer schon einmal ein Yogastudio betreten hat, weiß, dass anschließender Alkoholkonsum und ungestümes Feiern nicht zum Usus solcher Einrichtungen gehören”, ergänzt die Interessenvertreterin der YogaUnion.

Unverständlich ist außerdem, weshalb erneut eine bundesweite Verordnung in Kraft tritt, die Bezirke mit niedrigen Infektionszahlen genauso betrifft wie andere mit hohen Zahlen. Was wurde aus dem Ampelsystem? Eine weitere zentrale Frage ist, wieso neue Maßnahmen an keine Raumgrößen in Relation zu Teilnehmendenzahlen und Abstandsregeln knüpfen, wie es nach dem Lockdown bereits kommuniziert und umgesetzt wurde.

Forderung an die Bundesregierung

Gemeinsam fordern die YogaUnion und der Yoga Austria – BYO die Bundesregierung auf, bei der verkündeten Verordnung sofort nachzujustieren und Parameter wie Raumgrößen und Abstandsregeln zu berücksichtigen bzw. einen zugewiesenen Übungsplatz mit einem Sitzplatz bei Veranstaltungen gleichzusetzen. Die verantwortlichen Entscheidungsträger werden gebeten mit jenen Rücksprache zu halten, die betroffen und dennoch konsensorientiert sind.

In Anbetracht der DRINGLICHKEIT und FLÄCHENDECKENDEN EXISTENZBEDROHUNG, fordern wir die Bundesregierung zum SOFORTIGEN Handeln auf.

Selbst die Regierungsmitglieder und allen voran der Herr Bundeskanzler kennen sicher jemanden, der die besondere, ganzheitliche Wirkung von Yoga bestätigen kann. Noch nie war es in diesem Land so nötig, Möglichkeiten für mentalen und emotionalen Ausgleich zu bieten und den Zugang dazu für alle weiterhin zu gewährleisten. Es sind nicht ein paar hundert Menschen, die in Österreich ihrer regelmäßigen Yoga- und Meditationspraxis nachgehen, es sind Zehntausende. Wenn diese Angebote wegbrechen, erleidet unsere Gesellschaft einen noch größeren irreparablen Schaden als es das Coronavirus je anrichten könnte.

Astrid Wiesmayr, Tel. 0699 816 33 818
YogaUnion-Interessenvertretung österreichische Yogalehrende
www.yogaunion.at; office@yogaunion.at
Eva Panny, Tel. 0650 25 46 334
Yoga Austria-BYO, Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich
www.yoga.at, office@yoga.at

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