Volkshilfe ad Nationalrat: „Soziale Weichenstellung verpasst“
Volkshilfe ad Nationalrat: „Soziale Weichenstellung verpasst“
Fenninger fordert Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und Verlängerung der erhöhten Notstandshilfe bis Sommer 2021
Wien (OTS) – „Der Nationalrat hat heute leider einmal mehr verabsäumt, die Weichen für eine echte soziale Bewältigung der Corona-Krise und ihrer wirtschaftlichen Folgen zu stellen. Arbeitssuchende, Eltern, schwer Kranke und pflegende Angehörige werden von der Bundesregierung auf das Abstellgleis gestellt“, kommentiert Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich die Beschlüsse zum Arbeitslosenversicherungsgesetz/Bildungsbonus und der Sonderbetreuungszeit im Nationalrat heute.***
Notstandshilfe verlängern, um Armut zu vermeiden
Prinzipiell sei die Erhöhung des Bildungsbonus für Menschen in Schulen erfreulich, aber sie schließe Menschen in AMS-Maßnahmen aus, wenn diese etwa Mitte September begonnen haben. Fenninger erhebt vier Forderungen einer sozialen Arbeitsmarktpolitik, mit denen „der sozialen Dimension der Corona-Krise begegnet werden“ müsse:
– Erstens müsse der Bildungsbonus auf alle Menschen ausgeweitet werden, die sich seit Ausbruch der Corona-Krise in Österreich in Schulungen/Ausbildungsmaßnahmen befinden.
– Zweitens fordert Fenninger die Verlängerung der Erhöhung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes bis Sommer 2021. „Die Verlängerung bis Ende des Jahres ist gut, aber die Menschen brauchen längerfristig Sicherheit.“ so Fenninger.
– Drittens beharrt Fenninger auf der Erhöhung der Nettoersatzquote auf 70 Prozent, denn „Menschen kommen nicht dauerhaft mit der Hälfte ihres Einkommens aus. Die Zeitspanne der Arbeitslosigkeit aber wird in Zeiten der höchsten Arbeitslosigkeit der 2. Republik, mitten in einer Pandemie und einer Wirtschaftskrise für viele länger sein als sie das finanziell verkraften können.“, so Fenninger.
– Viertens sei es gerade in Zeiten der Krise dringend notwendig, die Sozialhilfe/Mindestsicherung zu erhöhen bzw. zu reformieren.
Sonderbetreuungszeit: „Pflegende Angehörige vergessen“
Ebenso begrüßt die Volkshilfe grundsätzlich die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar 2021 – irritiert stellt Fenninger fest, dass jedoch erneut kein Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit besteht. „Eltern werden so zu BittstellerInnen. Ebenso unverständlich ist für mich, dass auf die große Gruppe pflegender Angehöriger vergessen wurde. Pflegende Angehörige sind eine der zentralen tragenden Säulen des österreichischen Pflegesystems. Wir wissen aus Umfragen, dass etwa pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz durch die Corona-Krise besonders belastet und überfordert sind.“, so Fenninger weiter. Er verweist darauf, dass Unterstützungs- und Betreuungsangebote wie Demenztageszentren aus Angst vor einer Ansteckung mit SARS-Cov2 geschlossen, Heimhilfe-Unterstützung nicht mehr in Anspruch genommen wurden. „Mit der heute beschlossenen Neuregelung der Sonderbetreuungszeit lässt die Bundesregierung diese große Gruppe im Regen stehen. Diese Situation beweist einmal mehr, dass eine soziale Stimme im Krisenstab der Regierung fehlt“, zeigt sich Fenninger enttäuscht. (Schluss)
Erwin Berger, MAS
Leiter Kommunikation Volkshilfe Österreich
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