Schramböck: Österreich in Top 3 im eGovernment-Benchmark 2020 der EU
Schramböck: Österreich in Top 3 im eGovernment-Benchmark 2020 der EU
Neue Services auf österreich.gv.at und der App „Digitales Amt“ zeigen Wirkung – Österreich zählt zu den Top-Nationen im europaweiten Vergleich – Sieg im DACH-Vergleich
Wien (OTS/BMDW) – Dank des Schwerpunkts auf die Digitalisierung der österreichischen Verwaltung erzielt die Republik im eGovernment-Vergleich einen Spitzenplatz, im DACH-Vergleich bleibt das Land an erster Stelle: So belegt Österreich im heute veröffentlichten “eGovernment-Benchmark 2020” der Europäischen Kommission gleichauf mit Lettland den dritten Platz von 36 untersuchten Ländern und gehört mit Malta (Rang 1) und Estland zu den Top 3-Nationen in Europa. „Der Auf- und Ausbau der digitalen Services auf österreich.gv.at, auf der App Digitales Amt und dem Unternehmensserviceportal USP im vergangenen Jahr und damit der Weg hin zum mobile Government zeigen im aktuellen Ranking den Erfolg durch eine Bronzemedaille für die Republik“, sagt Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck, „so kann die Verwaltung auch in Zeiten der Krise die Kraft der Digitalisierung nutzen und die digitalen Verwaltungsservices in der Republik erfolgreich aufrechterhalten. Es freut mich sehr, dass unsere österreichweiten gemeinsamen Anstrengungen nunmehr auch im europäischen Vergleich positiv bewertet werden. Wir sind dadurch bestärkt die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben. Wir wollen die Menschen in unserem Land weiterhin durch innovative, mobile und sichere digitale Verwaltungslösungen überzeugen.“
Die Benchmarks im Detail
Mit 96 Prozent der möglichen Bewertung ist Österreich im Top-Level Benchmark der Nutzer/innenzentriertheit besonders gut aufgestellt. Vor allem im Bereich der Mobilfreundlichkeit gibt es eine Verbesserung von 23 Prozent, die offenbar auf die Veröffentlichung der Plattform oesterreich.gv.at und der App „Digitales Amt“ zurückzuführen ist. Zukünftig sollte der Ausbau der App digitales Amt forciert und die konsequente responsive Gestaltung der Webseiten weiterverfolgt werden.
Für den Benchmark Transparenz (82 Prozent) sind in den einzelnen Indikatoren positive Trends ersichtlich. So liegt Österreich im Bereich der Transparenz der Serviceerbringung mit 82 Prozent auf dem fünften Rang. Auch beim Indikator Transparenz öffentlicher Organisationen, der unter anderem organisationale Aspekte, den Zugang zu Informationen, Beschwerdemöglichkeiten und finanzielle Transparenz bemisst, hat sich Österreich um 6 Prozentpunkte auf 86 Prozent leicht verbessert. Hier sollte die Integration einer prozesshaften Darstellung des Bearbeitungsverlaufs über die Serviceerbringung auf oesterreich.gv.at und die App „Digitales Amt“ weiter verbessert werden. Besonders vorteilhaft wäre in diesem Zusammenhang eine Loslösung vom klassischen Antragsformular hin zu einer nutzer/innenorientierten schrittweisen Erledigung von Prozessen.
Im Bereich der Cross-Border Mobility, der Zugänglichkeit von Online-Services aus dem Ausland, hat Österreich in den vergangenen Jahren im internationalen Vergleich deutlich aufgeholt und liegt im EU-Vergleich auf dem dritten Rang. Sowohl bei der grenzüberschreitenden Mobilität für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen konnte sich Österreich um 13 bzw. 16 Prozentpunkte auf 82 Prozent bzw. 80 Prozent steigern. Bei der Nutzungsfreundlichkeit grenzüberschreitender Services für Unternehmen soll der Ausbau der digitalen und mehrsprachigen Bereitstellung von Services auf dem USP, genauso wie auf oesterreich.gv.at., nutzer/innenzentriert vorangetrieben werden.
Der Benchmark der technologischen Schlüsselelemente für eine Online-Serviceabwicklung zeigt das stabil hohe Niveau, das Österreichs eGovernment mit mittlerweile 89 Prozent erreicht hat. Andererseits wird auch hier deutlich, dass das Angebot digitaler Services wie elektronische Identitätsnachweise (eID) mit 83 Prozent weiterhin ausgebaut werden sollte. Bei digitalen Dokumenten (eDocuments) ist aufgrund der Bürgerkarte, vor allem der Handy-Signatur, eine leichte Steigerung von 86 Prozent auf 88 Prozent zu erkennen. Im Bereich der elektronischen Zustellung (digital Post) erreicht Österreich durch den digitalen Postkorb und das Recht auf elektronischen Verkehr 100 Prozent. Eine Verbesserung des Indikators „Formulare“ kann durch die Umsetzung des Once Only-Prinzips (Informationen müssen der Behörde nur einmal gemeldet werden) erzielt werden, indem Formulare, Anträge oder Felder für die Serviceerbringung im Allgemeinen nach Anmeldung via Handy-Signatur möglichst vorausgefüllt zur Verfügung stehen.
Österreichische Good Practices
Im eGovernment Benchmark 2020 wurden auch mehrere Services Österreichs als international bedeutende Good Practices identifiziert und vorgestellt. Dazu gehören oesterreich.gv.at und die App „Digitales Amt“, das in §1a E-GovG festgeschriebene Recht auf elektronischen Verkehr als aktive Implementierung des Digital by Default Grundsatzes sowie die elektronische Zustellung über das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ auf dem USP und auf oesterreich.gv.at oder auf der App „Digitales Amt“.
Über den eGovernment Benchmark
Der “eGovernment Benchmark” der Europäischen Kommission untersucht seit 2001 jährlich digitale Verwaltungsservices (E-Government) – dieses Jahr in den 27 EU-Mitgliedsländern, Island, Montenegro, Norwegen, Serbien, der Schweiz und der Türkei sowie im Vereinigten Königreich, in Albanien und Nordmazedonien. Als Grundlage für den Vergleich dienen die aus der Digitalen Agenda der Europäischen Union entnommenen Benchmarks Nutzer/innenzentriertheit, Transparenz, grenzüberschreitende Mobilität und technologische Schlüsselelemente für eine Online-Serviceabwicklung. Diese vier zentralen Benchmarks werden jährlich rollierend anhand von einzelnen Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen untersucht, die eine Interaktion mit öffentlichen Stellen notwendig machen. Heuer wurden die Lebenslagen: Regulärer Geschäftsbetrieb, Beginn eines Bagatellverfahrens, Umzug sowie Besitz und Betrieb eines Fahrzeuges untersucht. Der eGovernment-Benchmark-Rahmen wurde im Jahre 2012 durch die Europäische Kommission neu konzipiert und 2016 aktualisiert, eine Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben.
“eGovernment Benchmark 2020”
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/egovernment-benchm
ark-2020-egovernment-works-people
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Kathrin Schriefer
Pressesprecherin der Bundesministerin Margarete Schramböck
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