Fehlendes Grundrechtswissen in Österreich

Fehlendes Grundrechtswissen in Österreich

Sigmund Freud PrivatUniversität präsentiert Studie

Wien (OTS) – Während im Parlament über weitgehende Ermächtigungen zu Grundrechtseingriffen anlässlich Covid-19 verhandelt wird, präsentierten bei einer Pressekonferenz über Grundrechtswissen in Österreich heute (23.9.20) Verfassungsrechtler Univ.-Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer und Rechtssoziologe Robert Rothmann die Ergebnisse einer erstmaligen Erhebung zum Grundrechtswissen der Österreicher*innen. Die Ergebnisse zeigen, dass von den über 60 in der österreichischen Verfassung verankerten Grundrechten im Durchschnitt nur drei genannt werden können, wobei Meinungs- und Religionsfreiheit die bekanntesten Grundrechte sind. Eine vollständige Auflistung aller Grundrechte in Österreich findet sich unter [www.grundrechte.at] (http://www.grundrechte.at/)

Auf die Wichtigkeit der Grundrechte wiesen auch die Diskutant*innen der Pressekonferenz hin. „Eine Verfassung ohne Grundrechte ist keine Verfassung“ betont Bundeskanzlerin a.D., Dr. Brigitte Bierlein und hebt die Notwendigkeit eines „Basiswissens über die Verfassung“ hervor. RA Dr. Rupert Wolff, Präsident des österr. Rechtsanwaltskammertages, warnt vor der „Erosion des Rechtsstaates“, die nicht über Nacht geschieht. „Die Gefahr ist groß, dass die Bürger die negativen Auswirkungen erst dann spüren werden, wenn es möglicherweise schon zu spät ist.“ So mahnt auch die Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter Mag.a Sabine Matejka ein: „Demokratie braucht mündige Menschen, die ihre Rechte kennen und wissen, wie man sie durchsetzt.“

Anlässlich des 100 Jahr-Jubiläums des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes nächste Woche (1.10.20) weist Prof. Lachmayer darauf hin, dass jene Organisationen, die sich um die Vermittlung von Grundrechten bemühen, besonderer (auch finanzieller) Unterstützung bedürfen.

Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer; +43 1 90 500 70 – 1685; konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender