Maßnahmenpaket zu GKV-Finanzen: Solidargedanke wird beschädigt

Maßnahmenpaket zu GKV-Finanzen: Solidargedanke wird beschädigt

Berlin. (ots) – Zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklären die alternierenden Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Volker Hansen (Arbeitgeber) und Knut Lambertin (Arbeitnehmer):

„Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Einhaltung der Sozialgarantie und zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge in der GKV stellt einen weiteren Angriff auf die Beitragsrücklagen bei den gesetzlichen Krankenkassen und die soziale Selbstverwaltung dar. Diese Pläne einen „kassenübergreifenden Solidarausgleich“ zu nennen, ist eine Farce. Denn bei Lichte besehen ist dieser Mix aus Entwendung von Beitragsgeldern, Erhöhung des Zusatzbeitrages und Verschärfung der Anhebungsverbotsgrenze für Zusatzbeiträge das glatte Gegenteil: Das Vertrauen der Versicherten und Arbeitgeber in die Politik wird ausgehöhlt, der Solidargedanken in der GKV beschädigt und die Selbstverwaltung entmündigt.

In der Corona-Krise haben sich die gesetzlichen Krankenkassen als Stütze des Gesundheitswesens bewährt. Mitglieder und Arbeitgeber haben einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben geleistet. Es ist daher völlig inakzeptabel, wenn sie nun erneut in die Bresche springen sollen, um die steigenden Ausgaben der Bundesregierung auszugleichen.

Das bedeutet nicht nur eine einseitige, überproportionale Belastung der Mitglieder und Unternehmen. Die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der Sozialgarantie sind auch ein erneuter Eingriff in das Haushaltsrecht und die solide Finanzplanung der Krankenkassen. Die gesetzlich verbriefte Haushaltsautonomie der von den Sozialpartnern getragenen sozialen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen wird damit de facto außer Kraft gesetzt und eine verantwortungsvolle Steuerung ihrer Haushalte unmöglich gemacht. Solide Finanzentscheidungen im Sinne der Beitragszahler sind unter diesen Rahmenbedingungen kaum noch zu gewährleisten.

Dabei sind es nicht die Sondereffekte der Pandemie, sondern vor allem die ausgabentreibenden Gesetze der aktuellen Legislaturperiode, die eine über 2021 hinaus drohende Unterfinanzierung in bisher unbekanntem Ausmaß zur Folge haben. Um diese Folgen abzufedern und die Sozialgarantie längerfristig einzuhalten, führt an einem angemessenen Bundeszuschuss zugunsten der Beitragszahler kein Weg vorbei. Denn was wir jetzt brauchen, ist ein gesamtgesellschaftlicher Ausgleich für die Solidarität der Beitragszahler“.

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de


Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell